Eigenthümer
Eigenthümerin
Eīgenthümer, m., –s; uv. (~in, f.; –nen): der
Etwas als Eigenthum (ſ. d. und Zſſtzg.) beſitzt: Grun-
zend zieht der borſtige Grund-E. [der Dachs] aus dem be-
häbigen Hauſe. Tſchudi Th. 46; Mit-E. Glück Pand. 9,
7 ff.; 41 ꝛc.; Ober-E. ꝛc., vgl. Eigenthumsherr.
Anm. Von der Sekte der Eigenthümler [im
Ggſtz. der Diebe, die kein Eigenthum anerkennen]. Tieck NovKr.
2, 198 ff.
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