Eigenthümer
Eigenthümerin
Eīgenthümer, m., –s; uv. (~in, f.; –nen):
der Etwas als Eigenthum (s. d. und Zsstzg.) besitzt: Grunzend zieht der borstige Grund-E. [der Dachs] aus dem behäbigen Hause. Th. 46; Mit-E. Pand. 9, 7 ff.; 41 etc.; Ober-E. etc., vgl. Eigenthumsherr.
Anm. Von der Sekte der Eigenthümler [im Ggstz. der Diebe, die kein Eigenthum anerkennen]. NovKr. 2, 198 ff.
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