Eigenschaft
eigenschaften
eigenschaftlich
Ēīgenschaft, f.; –en:
1) abstr. das Eigensein; veralt. (s. Eigen 2b) der Zustand der Unfreiheit, Hörigkeit: Wer unter dem Joch der E. ist etc. 308b („Eigenthum“ 371b). Jetzt gw. nur in Zsstzg.: Leib- E., z. B.: Geschichte der L. in Pommern von Aufhebung der L. etc.; Hals-E.; Die unnatürliche Geist- E. sovieler Männer. 2, 284; Lojola, der Urheber solcher Geist-E. M. 95 etc.. auch: Da doch immer wieder dann die Ordens-E. [der Umstand, daß man dem Orden angehöre] über die Berechtigung zur Beerbung entschieden hätte. R. 9, 320 etc. Veralt. auch = eigenthümlicher Besitz, Eigenthum, s. 1, 36. —
2) Das, worin das Eigensein, die Jndividualität eines Wesens begründet oder mit begründet ist, so daß es ohne dies ihm Eignende aufhören würde, grade dies bestimmte Wesen zu sein: Wesentliche, unwesentliche E–en (in Bezug auf einen Ggstd. als Vertreter einer Gattung, je nachdem er ohne dieselben noch der Gattung angehört oder nicht); Gute, schlechte, nützliche, schädliche, wichtige, unwichtige, äußre, innre, geistige, körperliche, dauernde, bleibende, vorübergehnde E–n; Ptolemaīs, welches wegen der E. des Ortes rosenfrüchtig genannt wird. 3. 7, 17; Ob sie Eigenheiten [s. d. 2] habe, welche oft mehr zur Trennung Anlaß geben, als üble E–en. 15, 88; In seiner E. als Vormund [insofern er Vormund ist] etc., vgl. auch: Eigenthümlichkeit und Beschaffenheit. — Dazu:
~en, tr.: s. Eignen 1b. —
~lich, a.: als Eigenschaft zu betrachten, geltend: zuw. = adjektivisch.
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