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Eigenschaft eigenschaften eigenschaftlich
Ēīgenschaft, f.; –en:
1) abstr. das Eigensein; veralt. (s. Eigen 2b) der Zustand der Unfreiheit, Hörigkeit: Wer unter dem Joch der E. ist etc. Stumpf 308b („Eigenthum“ 371b). Jetzt gw. nur in Zsstzg.: Leib- E., z. B.: Geschichte der L. in Pommern von Arndt; Aufhebung der L. etc.; Hals-E.; Die unnatürliche Geist- E. sovieler Männer. Börne 2, 284; Lojola, der Urheber solcher Geist-E. Jahn M. 95 etc.. auch: Da doch immer wieder dann die Ordens-E. [der Umstand, daß man dem Orden angehöre] über die Berechtigung zur Beerbung entschieden hätte. Gutzkow R. 9, 320 etc. Veralt. auch = eigenthümlicher Besitz, Eigenthum, s. Schmeller 1, 36.
2) Das, worin das Eigensein, die Jndividualität eines Wesens begründet oder mit begründet ist, so daß es ohne dies ihm Eignende aufhören würde, grade dies bestimmte Wesen zu sein: Wesentliche, unwesentliche E–en (in Bezug auf einen Ggstd. als Vertreter einer Gattung, je nachdem er ohne dieselben noch der Gattung angehört oder nicht); Gute, schlechte, nützliche, schädliche, wichtige, unwichtige, äußre, innre, geistige, körperliche, dauernde, bleibende, vorübergehnde E–n; Ptolemaīs, welches wegen der E. des Ortes rosenfrüchtig genannt wird. 3. Macc. 7, 17; Ob sie Eigenheiten [s. d. 2] habe, welche oft mehr zur Trennung Anlaß geben, als üble E–en. G. 15, 88; In seiner E. als Vormund [insofern er Vormund ist] etc., vgl. auch: Eigenthümlichkeit und Beschaffenheit. Dazu:
~en, tr.:
s. Eignen 1b.
~lich, a.:
als Eigenschaft zu betrachten, geltend: zuw. = adjektivisch.