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ehren
Ehren, tr.:
einer Person, einem Gegenstand Ehre (s. d. in den versch. Bed.) geben:
1) ihnen Rücksicht und Achtung, als ihnen gebührend und ihrem anerkannten Werth gemäß, widmen, sie in Ehren halten etc.: Vater und Mutter, die Alten, Gott, Gottes Wort, die Götter, Götzen, Bilder e.; Du ehrest deine Söhne mehr denn mich. 1. Sam. 2, 29; Den Gruß des Unbekannten ehre ja! | er sei dir werth als alten Freundes Gruß. G. 4, 41; Einem nicht geliebten, aber geehrten Manne. 15, 8; Die mittleren Köpfe seiner Zeit ehrten und verehrten [s. d.] ihn. 39, 291; Er ehrt die Wissenschaft, sofern sie nutzt, | er schätzt die Kunst, sofern sie ziert. 13, 119; Das Alter ehr’ ich, denn es hat für mich gelebt, | die Jugend schätz’ ich, die für mich nun leben soll. Ders.; Der Magier, | welche Sonn’ und Sterne göttlich e. Platen 4, 284; Stürzt mich .. aus des Himmels goldnem Saal, | ehret nicht der Göttin Rechte [nehmt auf sie, als nicht zu verletzende keine Rücksicht]. Sch. 54b; Ich ehre deinen Schmerz [erkenne ihn als berechtigt an], deinen Willen [gehorche ihm] etc. So auch häufig in Briefen die Anrede: Geehrter, hoch geehrter, hoch zu ehrender Herr etc.
2) (s. Ehre 3): Einem eine Gabe als Zeichen der Verehrung reichen: Ehre den Arzt mit gebührlicher Verehrung, daß du ihn habest zur Zeit der Noth. Sir. 38, 1; Ehre den Herrn von deinem Gut. Sprüche 3, 9; 4. Mos. 24, 11 ff.; Doch den Odysseus ehrt er mit langausreichendem Rücken | vom weißzahnigen Schwein. V. Od. 14, 437 etc.
3) Etwas ehrt mich, es gereicht mir zur Ehre, verleiht mir Ehre: Mich ärgerte dein Lob, dein Tadel ehrt mich nur; Das Lob . . . hat mich geehrt und beschämt zugleich. Börne 2, 127; Gleichgültige Dinge, die nicht schänden und nicht e. Leisewitz Jul. 23; Krönt den Sieger größre Ehre, | ehret ihn das schönre Ziel. Sch. 53b; Ich fühle mich durch Ihren Beifall geehrt etc.
Anm. Selten: Ehrer, m., –s; uv. (-in, f.; –nen), z. B.: Keinen Mangel haben seine E. . . . Dem Gottes-E. fehlt kein Gut. Mendelssohn Ps. 34, 9 ff. Ehrung, f.; –en: Das Verbot von E. der Bilder oder das Gebot von E. eines einigen Gottes. Fischart B. 36a; Luther 6, 328a etc. und zu 2 s. Schmeller 1, 96 und z. B.: Alle Zinsen zurück und ein schriftliches Versprechen, nie wieder E–en [Laudemien] zu fordern. Waldau Nat. 2, 334; Nicht gar Nichts und nicht Alles und auch von Allen nicht | soll Gab’ und E. nehmen Der, den man drum bespricht. Logau (L. 5, 241), gw. die entsprechenden Bildungen von verehren: Ver- ehrung.
Zsstzg. z. B.: Be-:
1) Einem eine Ehre (s. d. 4) erweisen: B. Sie mich morgen mit Jhrer Gegenwart beia Mittagbrot; Ob mich der Widerspruch, womit Sie mich be- ehrt haben, beleidigen könne. L. 12, 269 etc.
2) [2] Er ließ den Wohlverdienten unbeehrt, | indem er . .. seine Gabe dem Andern ... bescheert. Chamisso 4, 12 etc., s. ver-e. 3) veralt. auch: Ein Christ soll Christi Bild b. [ehren], wie er kann, | doch nicht das Bild, nur, den es bildet, beten an. Butschky Patm. 36. Ent-: einem seine Ehre nehmen, rauben, ihn schänden: Eine Jungfrau e., schwächen, sie verunehren. V. Od. 22, 314; Feigheit entehrt einen Soldaten; Den Namen, das Haus Gottes e., durch sein Betragen sich selbst e.: Zum Lügner soll es [mein Verhängnis] nimmer mich e. Sch. 29b; Welche, von jedem | Sieger entehrt, nachlallten gebotene Worte des Auslands. V. 3, 17 etc. Ungw.: Einen Officier etc. e., ihm seine Officierswürde nehmen. Dazu: Der Entehrer einer Vestalin; Die Entehrung. Hināūs-: So ist des Be- ehrens kein Anfang und kein Ende, bis alle Ehre hinausgeehrt [herausgetrieben] ist. Jahn M. 302. Míss-: miß- achten s. d. —: Doch wenn uns in unserer Gottheit je mißehrt ein Erdensohn. Droysen A. 3, 99. Un-: Einem Unehre erweisen, Etwas nicht in Ehren halten: Jch ehre meinen Vater und ihr unehret mich. Joh. 8, 49; Sir. 10, 32; Kein Gelübd, das sein Wort und Werk schändet oder unehret. Luther 5, 299b; Wer aber sich selbsten unehret. Spate XIX etc. Jetzt gw.: Ver-u., vgl. entehren: Nichts verunehrt das Princip der Freiheit mehr. Auerbach Leb. 1, 325; H. 9, 331; Kompert Pfl. 2, 283; Die heiligen Lehren, die so vielfach ... verunehrt werden. Roquette Hühn. 227 etc. Ehemalige Verunehrung der vaterländischen Waffen zu rächen. JvMüller 1, 300; Zinkgräf 1, 320; Wackernagel 3, 1, 871 Z. 33 etc. Ver-:
1) in hohem Grade achten, Ehrerbietung vor Etwas hegen: Daß ich die Vorschriften der Polizei fürchte, wenn auch nicht verehre. Börne 2, 417; Wer recht uns peitscht, den lernen wir v. Chamisso 4, 79; 26; Der allverehrten und geliebten Herzogin. G. 6, 184; Ein Recht, welches auch der römische Statthalter v. [respektieren, achten] mußte. Möser Ph. 4, 139; Zum Propheten . . ., den du selbst verehrst und dem er huldigt. Platen 4, 292; Viele hatten ihn [Oranien] angebetet, Alle hatten ihn verehrt. Sch. 549b etc. Veralt., mundartl.: Eine Geschwächte v. = wieder zu Ehren bringen, sie heirathend. Brem. Wörterb. etc.
2) [2] gw.: Einem Etwas v. = schenken, z. B. Schweinichen 3, 55 u. v., veralt. auch: Einen mit Etwas v. (= be- ehren), z. B. 3. Macc. 3, 17; Die Phäacenser haben Ulyssem mit großen Gaben verehret. Schaidenraißer 55b; 3b; 61b; Unverehrt und unbegabt. 63b; Von der Stadt herrlich mit Gold verehrt. Zinkgräf 1, 246; Mit dem römischen Bürgerrecht verehrt. 287; beide Fügungen 311 und noch: [Daß] Gott uns mit einem . .. Söhnlein verehret [beschenkt]. Rabner 3, 44 etc. Dazu: Verêhrer, m., –s; uv. (-in, f.; –nen): (1): Die Schöne findet V., auch Freier, endlich wohl gar einen Mann. G. 18, 74; Den protestantischen Gottes-V–n. 19, 10; Eine eifrige V–in Goethe’s etc. Verêhrung, f.; –en: (1): Die abgöttische V., die man vor Rossini hegte. Börne 2, 228; V. ist Bewunderung eines moralischen Wesens und zwar eine solche, bei der wir es mit uns selbst in Vergleichung ziehen und seinen Vorzug vor uns empfinden. Engel 7, 296, vgl. Auerbach Gv. 60; Meine V. deiner [die V., die ich gegen dich hege]. G. 31, 3; Bilder-, Gottes-, Götzen-V. etc. Die Vorsteher aller Gottes-V–en [Religionen]. G. 27, 459. Wenn er ihm eine V. (2) thun wollte. Zinkgräf 1, 317; 290 etc., s. [Anm.].