ehren
Ehren, tr.:
einer Person, einem Gegenstand Ehre (s. d. in den versch. Bed.) geben:
1) ihnen Rücksicht und Achtung, als ihnen gebührend und ihrem anerkannten Werth gemäß, widmen, sie in Ehren halten etc.: Vater und Mutter, die Alten, Gott, Gottes Wort, die Götter, Götzen, Bilder e.; Du ehrest deine Söhne mehr denn mich. 1. 2, 29; Den Gruß des Unbekannten ehre ja! | er sei dir werth als alten Freundes Gruß. 4, 41; Einem nicht geliebten, aber geehrten Manne. 15, 8; Die mittleren Köpfe seiner Zeit ehrten und verehrten [s. d.] ihn. 39, 291; Er ehrt die Wissenschaft, sofern sie nutzt, | er schätzt die Kunst, sofern sie ziert. 13, 119; Das Alter ehr’ ich, denn es hat für mich gelebt, | die Jugend schätz’ ich, die für mich nun leben soll. Der Magier, | welche Sonn’ und Sterne göttlich e. 4, 284; Stürzt mich .. aus des Himmels goldnem Saal, | ehret nicht der Göttin Rechte [nehmt auf sie, als nicht zu verletzende keine Rücksicht]. 54b; Ich ehre deinen Schmerz [erkenne ihn als berechtigt an], deinen Willen [gehorche ihm] etc. So auch häufig in Briefen die Anrede: Geehrter, hoch geehrter, hoch zu ehrender Herr etc. —
2) (s. Ehre 3): Einem eine Gabe als Zeichen der Verehrung reichen: Ehre den Arzt mit gebührlicher Verehrung, daß du ihn habest zur Zeit der Noth. 38, 1; Ehre den Herrn von deinem Gut. 3, 9; 4. 24, 11 ff.; Doch den Odysseus ehrt er mit langausreichendem Rücken | vom weißzahnigen Schwein. Od. 14, 437 etc. —
3) Etwas ehrt mich, es gereicht mir zur Ehre, verleiht mir Ehre: Mich ärgerte dein Lob, dein Tadel ehrt mich nur; Das Lob . . . hat mich geehrt und beschämt zugleich. 2, 127; Gleichgültige Dinge, die nicht schänden und nicht e. Jul. 23; Krönt den Sieger größre Ehre, | ehret ihn das schönre Ziel. 53b; Ich fühle mich durch Ihren Beifall geehrt etc.
Anm. Selten: Ehrer, m., –s; uv. (-in, f.; –nen), z. B.: Keinen Mangel haben seine E. . . . Dem Gottes-E. fehlt kein Gut. Ps. 34, 9 ff. — Ehrung, f.; –en: Das Verbot von E. der Bilder oder das Gebot von E. eines einigen Gottes. B. 36a; 6, 328a etc. und zu 2 s. 1, 96 und z. B.: Alle Zinsen zurück und ein schriftliches Versprechen, nie wieder E–en [Laudemien] zu fordern. Nat. 2, 334; Nicht gar Nichts und nicht Alles und auch von Allen nicht | soll Gab’ und E. nehmen Der, den man drum bespricht. 5, 241), gw. die entsprechenden Bildungen von verehren: Ver- ehrung.
Zsstzg. z. B.: Be-:
1) Einem eine Ehre (s. d. 4) erweisen: B. Sie mich morgen mit Jhrer Gegenwart beia Mittagbrot; Ob mich der Widerspruch, womit Sie mich be- ehrt haben, beleidigen könne. 12, 269 etc. —
2) [2] Er ließ den Wohlverdienten unbeehrt, | indem er . .. seine Gabe dem Andern ... bescheert. 4, 12 etc., s. ver-e. — 3) veralt. auch: Ein Christ soll Christi Bild b. [ehren], wie er kann, | doch nicht das Bild, nur, den es bildet, beten an. Patm. 36. — Ent-: einem seine Ehre nehmen, rauben, ihn schänden: Eine Jungfrau e., schwächen, sie verunehren. Od. 22, 314; Feigheit entehrt einen Soldaten; Den Namen, das Haus Gottes e., durch sein Betragen sich selbst e.: Zum Lügner soll es [mein Verhängnis] nimmer mich e. 29b; Welche, von jedem | Sieger entehrt, nachlallten gebotene Worte des Auslands. 3, 17 etc. Ungw.: Einen Officier etc. e., ihm seine Officierswürde nehmen. — Dazu: Der Entehrer einer Vestalin; Die Entehrung. — Hināūs-: So ist des Be- ehrens kein Anfang und kein Ende, bis alle Ehre hinausgeehrt [herausgetrieben] ist. M. 302. — Míss-: miß- achten — s. d. —: Doch wenn uns in unserer Gottheit je mißehrt ein Erdensohn. A. 3, 99. — Un-: Einem Unehre erweisen, Etwas nicht in Ehren halten: Jch ehre meinen Vater und ihr unehret mich. 8, 49; 10, 32; Kein Gelübd, das sein Wort und Werk schändet oder unehret. 5, 299b; Wer aber sich selbsten unehret. XIX etc. Jetzt gw.: Ver-u., vgl. entehren: Nichts verunehrt das Princip der Freiheit mehr. Leb. 1, 325; 9, 331; Pfl. 2, 283; Die heiligen Lehren, die so vielfach ... verunehrt werden. Hühn. 227 etc. Ehemalige Verunehrung der vaterländischen Waffen zu rächen. 1, 300; 1, 320; 3, 1, 871 Z. 33 etc. — Ver-:
1) in hohem Grade achten, Ehrerbietung vor Etwas hegen: Daß ich die Vorschriften der Polizei fürchte, wenn auch nicht verehre. 2, 417; Wer recht uns peitscht, den lernen wir v. 4, 79; 26; Der allverehrten und geliebten Herzogin. 6, 184; Ein Recht, welches auch der römische Statthalter v. [respektieren, achten] mußte. Ph. 4, 139; Zum Propheten . . ., den du selbst verehrst und dem er huldigt. 4, 292; Viele hatten ihn [Oranien] angebetet, Alle hatten ihn verehrt. 549b etc. Veralt., mundartl.: Eine Geschwächte v. = wieder zu Ehren bringen, sie heirathend. etc. —
2) [2] gw.: Einem Etwas v. = schenken, z. B. 3, 55 u. v., veralt. auch: Einen mit Etwas v. (= be- ehren), z. B. 3. 3, 17; Die Phäacenser haben Ulyssem mit großen Gaben verehret. 55b; 3b; 61b; Unverehrt und unbegabt. 63b; Von der Stadt herrlich mit Gold verehrt. 1, 246; Mit dem römischen Bürgerrecht verehrt. 287; beide Fügungen 311 und noch: [Daß] Gott uns mit einem . .. Söhnlein verehret [beschenkt]. 3, 44 etc. — Dazu: Verêhrer, m., –s; uv. (-in, f.; –nen): (1): Die Schöne findet V., auch Freier, endlich wohl gar einen Mann. 18, 74; Den protestantischen Gottes-V–n. 19, 10; Eine eifrige V–in Goethe’s etc. — Verêhrung, f.; –en: (1): Die abgöttische V., die man vor Rossini hegte. 2, 228; V. ist Bewunderung eines moralischen Wesens und zwar eine solche, bei der wir es mit uns selbst in Vergleichung ziehen und seinen Vorzug vor uns empfinden. 7, 296, vgl. Gv. 60; Meine V. deiner [die V., die ich gegen dich hege]. 31, 3; Bilder-, Gottes-, Götzen-V. etc. Die Vorsteher aller Gottes-V–en [Religionen]. 27, 459. — Wenn er ihm eine V. (2) thun wollte. 1, 317; 290 etc., s. [Anm.].
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