ehrenhaft
Ehrenhaftigkeit
Ehrenhaft, a. (~igkeit, f.; –en):
Ehre habend, der Ehre gemäß handelnd. Von „ehr-bar, -sam“ unterschieden, daß es immer auf das innre Wesen geht, während diese — auch als Titel — zugleich auf die äußere Würde und den Anstand geht: Eine ehrbare Miene; Ein e–er Charakter etc., — (Veralt.: Ehrhaft. 1, 445b.) — Ggstz.: Un-e.
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