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ehrenhaft Ehrenhaftigkeit
Ehrenhaft, a. (~igkeit, f.; –en):
Ehre habend, der Ehre gemäß handelnd. Von „ehr-bar, -sam“ unterschieden, daß es immer auf das innre Wesen geht, während diese auch als Titel zugleich auf die äußere Würde und den Anstand geht: Eine ehrbare Miene; Ein e–er Charakter etc., (Veralt.: Ehrhaft. Benecke 1, 445b.) Ggstz.: Un-e.