Edl~ing
Edel~ing
ed(e)lisch
Ed(e)l~ing, m., –(e)s; –e: ein Adliger, Ritter.
Arndt Erinn. 273; Unter ihrem Fürſten oder E. Rüſtow
grK. 1; Stumpf 369b; 643a; V. Sh. 3, 151; 181 ꝛc.,
nach Campe = Ariſtokrat, vgl.: Von jeher hatten wir
Herzöge und Ädelinge, d. i. Ariſten, oder wie man jetzt
zu ſagen pflegt, Ariſtokraten. W. 32, 233. — ~iſch, a.
(veralt.): adelig: Geloben ſei e., halten aber bäuriſch.
Weidner 105.
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