Dreier
Drēīer, m., –s; uv.; –chen, lein; –s, -:
s. Achter, indem das dort Bemerkte mit den sich von selbst ergebenden Verändrungen auch hier gilt. Als Münze (eig. ein Dreipfennig- oder Dreihellerstück) steht es oft für eine Kleinigkeit, dann aber auch, wie Schilling, Groschen etc., für Geld überhaupt: Taugte, wie man sprach, nicht einen bösen D. F. 26; 23, 73; 1, 53; 124; So einen hübschen D. Geld an mir verdient. Eng. 3, 320; Kann der Herzog .. Handlungen münzen wie seine D.? 190a; An die ich von Wien aus wegen meiner fünf D. [paar Groschen, meines Geldes] gewiesen bin. Spaz. 202; Wegen meiner letzten sechs D. 446; Mit einem D. gesiegelt. 11, 215 etc. — Eine Terminologie, um 10 Grade der Bauwürdigk. [im Bergwerk] zu unterscheiden: Mauseöhrchen, Dreier, 6 Pfennige, 1 Groschen, 2 gr., 4 gr., 8 gr., 9 gr., Speciesthaler, Fensterscheibe, 40, 212. — Ferner: Ein D., aus einem Kollegium von Dreien; ein Wein von Anno Drei; auch Gemenge von dreierlei Getreide, auch „Dreiling“. 1, 409.
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