Domicellar
--cil
domicilieren
* Domi~cellār (lat.), m., –s, –en; –en: junger
Stiftsherr, noch ohne Sitz und Stimme im Kapitel.
—~cil, n., –(e)s; –e: Heimath; Wohnſitz; (kaufm.)
Ort, auf den ein Wechſel zur Bezahlung angewieſen
iſt. — ~cilīēren, 1) intr. (ſein); wohnhaft, anſäſſig
ſein. — 2) tr.: einen Wechſel zur Auszahlung auf ein
Handlungshaus in einer Wechſelſtadt anweiſen.
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