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Domicellar --cil domicilieren
* Domi~cellār (lat.), m., –s, –en; –en:
junger Stiftsherr, noch ohne Sitz und Stimme im Kapitel.
—~cil, n., –(e)s; –e:
Heimath; Wohnsitz; (kaufm.) Ort, auf den ein Wechsel zur Bezahlung angewiesen ist.
~cilīēren, 1) intr. (sein); wohnhaft, ansässig sein. 2) tr.:
einen Wechsel zur Auszahlung auf ein Handlungshaus in einer Wechselstadt anweisen.