Domicellar
--cil
domicilieren
* Domi~cellār (lat.), m., –s, –en; –en:
junger Stiftsherr, noch ohne Sitz und Stimme im Kapitel.
—~cil, n., –(e)s; –e: Heimath; Wohnsitz; (kaufm.) Ort, auf den ein Wechsel zur Bezahlung angewiesen ist. —
~cilīēren, 1) intr. (sein); wohnhaft, ansässig sein. — 2) tr.: einen Wechsel zur Auszahlung auf ein Handlungshaus in einer Wechselstadt anweisen.
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