Faksimile 0305 | Seite 297
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Dienung
Dīēnung, f.; –en:
(s. Dünnung), ugw. außer in Zsstzg. (s. dienen und Zsstzg.), z. B.: Be-: das Bedienen: Zur B. von 240 Spindeln .. ist ein Mädchen .. erforderlich. Karmarsch 1, 143 etc.; die Aufwartung: Die B. in diesem Gasthaus ist gut; Kranken- B. s. bedienen 1a; die Dienerschaft: Ein munterer Knabe, der sich bei Wilhelm als seinen B. ankündigte. G. 17, 176; Anstellung, Amt z. B.: Meine Geburt giebt mir ein Anrecht auf die ersten B–en im Staate. G. 10, 101; L. 11, 296; 296; 12, 161; 3, 180; Kameral-B. Stilling 4, 191; Pfarr- B. 156; Ansehnliche Kriegs-B–en bekleidet. L. 5, 105; War eine bloße Privat-Kommission, keine öffentliche Staats- B. W. Hor. Br. 1, 3; Zu allen vorkommenden Unter- B–en nur ausgediente Militärs. Klencke Gsg. 1, 151 etc. Ver-: ugw., außer in Zstzg., z. B.: Die lose Sühnung | der selbstgewählten Ab-V. V. 4, 21 etc.