Dienung
Dīēnung, f.; –en:
(s. Dünnung), ugw. außer in Zsstzg. (s. dienen und Zsstzg.), z. B.: Be-: das Bedienen: Zur B. von 240 Spindeln .. ist ein Mädchen .. erforderlich. 1, 143 etc.; die Aufwartung: Die B. in diesem Gasthaus ist gut; Kranken- B. s. bedienen 1a; die Dienerschaft: Ein munterer Knabe, der sich bei Wilhelm als seinen B. ankündigte. 17, 176; Anstellung, Amt z. B.: Meine Geburt giebt mir ein Anrecht auf die ersten B–en im Staate. 10, 101; 11, 296; 296; 12, 161; 3, 180; Kameral-B. 4, 191; Pfarr- B. 156; Ansehnliche Kriegs-B–en bekleidet. 5, 105; War eine bloße Privat-Kommission, keine öffentliche Staats- B. Hor. Br. 1, 3; Zu allen vorkommenden Unter- B–en nur ausgediente Militärs. Gsg. 1, 151 etc. — Ver-: ugw., außer in Zstzg., z. B.: Die lose Sühnung | der selbstgewählten Ab-V. 4, 21 etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.