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Bedienter
Bedīēnt~er, m., -en; -e, -en:
eig. Partic. von „bedienen“ (s. d. 3), urspr. allgm. Einer, der Einem bedient ist, auch in Bezug auf ein Amt, eine öffentliche Anstellung (s. Bedienung), wo heute gw. „Beamter“ gilt (vgl. der Bedienstete. Auerbach Leb. 3, 8 etc.), z. B.: Unsere Hof-, Civil-, Militär-Bediente, geist- und weltlichen Standes. Meckl. Erbvgl. §. 102; 395 etc.; Die Bedienungen der Stadt werden als Reihelasten betrachtet. ... Besoldungen sind für die Unter-Bediente. Möser Ph. 1, 178; 2, 201; 3, 121; Forster R. 1, 45; Ein Post-B. Hebel 3, 102; Mendelssohn war Handlungs-B. bei einem Kaufmann. 73. Nach heutigem Sprachgebrauch gilt B. gw. nur von Dienstboten vornehmerer Herrschaften, insofern sie um die Person derselben beschäftigt sind: Ich fürchtete mich fast mehr vor den Herren Bedienten als vor den bedienten Herren. Chamisso 4, 241 (vgl. Börne 5, 283 und Rückert Mak. 2, 62); Die Bedienten, worunter ich Alles verstehe, was wenigstens zuw. Livree trägt oder tragen sollte. Lichtenberg 4, 141; 173 etc.; Daß nimmer ein Mensch | zum Bedienten sich besser gepasst hat. | Wie mein Herr nur pfeift, flugs bin ich zur Hand etc. Prutz Woch. 141; Nicht das sklavischste, aber das bedientenhafteste aller Völker. Stahr Par. 2, 145; Die deutsche Bedientenhaftigkeit. Scherr Graz. 1, 21, vgl. Immermann M. 1, 25 etc.
Anm. Abwandlung wie bei allen derartigen adjektiv. Hw. (vgl. Beamter, Verwandter etc.): Ein B–er; Der B–e; Mz.: B–e [ohne Artikel], die B–en etc. Schwankend: Mein sonst pflegmatischer B–e [B–er]. Eichendorf Lärm 44; Ein flinker und wohlunterrichteter Lohn-B–e [–r]. G. 23, 119; Einige B–en [B–e]. 16, 201 etc., s. Der. Das fem.: Eine Bediente. Gellert 3, 234 (Grimm) wird meist vermieden, doch: Ein Bedienter oder eine Bedientin. Möser Ph. 1, 368 und mehr nach engl. Gebrauch. Einem weiblichen B–en des Grafen. Lichtenberg 4, 307; 173 vgl. (An-)Verwandtin, Beamtin, Gläubig, Anm.
Zsstzg., vgl. die von Diener, nam. Livree-, Lohn-B.; Verdingte sich als Haus-B. Hebel 3, 29.