Bedienter
Bedīēnt~er, m., -en; -e, -en:
eig. Partic. von „bedienen“ (s. d. 3), urspr. allgm. Einer, der Einem bedient ist, auch in Bezug auf ein Amt, eine öffentliche Anstellung (s. Bedienung), wo heute gw. „Beamter“ gilt (vgl. der Bedienstete. Leb. 3, 8 etc.), z. B.: Unsere Hof-, Civil-, Militär-Bediente, geist- und weltlichen Standes. §. 102; 395 etc.; Die Bedienungen der Stadt werden als Reihelasten betrachtet. ... Besoldungen sind für die Unter-Bediente. Ph. 1, 178; 2, 201; 3, 121; R. 1, 45; Ein Post-B. 3, 102; Mendelssohn war Handlungs-B. bei einem Kaufmann. 73. Nach heutigem Sprachgebrauch gilt B. gw. nur von Dienstboten vornehmerer Herrschaften, insofern sie um die Person derselben beschäftigt sind: Ich fürchtete mich fast mehr vor den Herren Bedienten als vor den bedienten Herren. 4, 241 (vgl. 5, 283 und Mak. 2, 62); Die Bedienten, worunter ich Alles verstehe, was wenigstens zuw. Livree trägt oder tragen sollte. 4, 141; 173 etc.; Daß nimmer ein Mensch | zum Bedienten sich besser gepasst hat. | Wie mein Herr nur pfeift, flugs bin ich zur Hand etc. Woch. 141; Nicht das sklavischste, aber das bedientenhafteste aller Völker. Par. 2, 145; Die deutsche Bedientenhaftigkeit. Graz. 1, 21, vgl. M. 1, 25 etc.
Anm. Abwandlung wie bei allen derartigen adjektiv. Hw. (vgl. Beamter, Verwandter etc.): Ein B–er; Der B–e; Mz.: B–e [ohne Artikel], die B–en etc. Schwankend: Mein sonst pflegmatischer B–e [B–er]. Lärm 44; Ein flinker und wohlunterrichteter Lohn-B–e [–r]. 23, 119; Einige B–en [B–e]. 16, 201 etc., s. † Der. — Das fem.: Eine Bediente. 3, 234 wird meist vermieden, doch: Ein Bedienter oder eine Bedientin. Ph. 1, 368 und mehr nach engl. Gebrauch. Einem weiblichen B–en des Grafen. 4, 307; 173 vgl. (An-)Verwandtin, Beamtin, Gläubig, Anm.
Zsstzg., vgl. die von Diener, nam. Livree-, Lohn-B.; Verdingte sich als Haus-B. Hebel 3, 29.
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