dienern
Dīēnern, intr. (haben): dienerhaft ſein; viel
Diener (ſ. d. 5) machen: Ein D., Nicken und Verbeugen.
Kohl Südr. 1, 65; D–d. und viel freundliche Worte mur-
melnd. Paalzow Th. 2, 22; [Er] dienerte rückwärts zur Thür
hinaus. Bucher (Nat. Ztg. 7, 283).
Zſſtzg., z. B.: Hōf-: Er ſei ſchon zu lange Herr,
um noch zu hofdienern. Holtei Nobl. 2, 97. — Kámmer-:
Kammerdienerſtelle vertreten, ſolche Dienſte thun. Gott-
helf Sch. 168; Scherr Nem. 2, 50. — Līēbe-: ſ. Liebe-
dienerei: Durch ſein L. hat er bei meiner Frau einen großen
Stein im Brett. Muſäus Ph. 1, 67; Er brauchte Niemand
zu ſchmeicheln, Niemand zu l. Willkomm Banco 2, 312. —
Lōbe-: Die Preſſe ſchmäht auf Kommando und lobedienert
[lobhudelt dieneriſch] auf Kommando. Publiciſt 10, 18. —
Ver-: tr.: vgl. verknechten ꝛc.
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