Diener
Dienerin
Dīēner, m., –s; uv.; –chen, lein; -. — ~in, f.; –nen:
Person, die — und insofern sie Einem dient (s. „dienen“, worauf sich die Bem. in [ ] beziehn, und vgl. „Bedienter, Knecht“ u. ä. m.):
1) eine Person, insofern sie von einem Herrn oder Gebieter abhängt, ihm zu gehorchen und ihre Thätigkeit zu widmen verpflichtet ist [1a u. e]: Du machest deine Engel zu Winden und deine D. zu Feuerflammen. 104, 4; Mose und sein D. Josua. 1. 24, 13; 29, 12; [Die Obrigkeit] ist Gottes D–in. 13, 4 u. o.; Erst war ich der D, nun bin ich der Knecht. 1, 100; Hat vom Herrn zu einem D. ihn gemacht. Woch. 87 etc.; D. eines Fürsten, Privatmanns, des Gerichts, der Polizei etc. —
a) zuw. auch von personificierten Dingen: Rufe aus allen Kammern deines Herzens und Gehirns die D., daß sie an die Arbeit gehen. Acc. 1, 34 etc. Nam. so: Stumme D., kleine Tischchen, das bei Tisch Gebrauchte aus der Hand zu setzen (vgl.: Kammer-D., Servante, Licht-, Stiefel- Knecht etc.). —
2) eine Person, insofern sie Etwas als Herrn anerkennt und dessen Geboten gehorcht, einem höhern Wesen Verehrung zollt etc. [1b]: D. Gottes, der Götzen, Baals, des Mammons, des Bauchs, der Lüste, der Sünde, der Gerechtigkeit, der Wahrheit, des göttlichen Worts etc. —
3) eine Person, die einem höhern Ganzen als dienendes Glied sich ein- und unterordnet und ihre Thätigkeit widmet [1e]: D. des Staats, der Gesammtheit, der Republik, der Kirche etc. —
4) eine Person, insofern sie einem Andern ergeben ist und die Interessen desselben zu befördern sucht, nam. als Höflichkeitsausdruck, oft zur bedeutungslosen Phrase geworden, wie die entsprechende Anrede: Mein Herr! [1f]: Ich bin, verbleibe Ihr ergebenster D., Ihre unterthänigste D–in etc. So auch oft iron. (vgl. bedienen 1b)=ich danke dafür (s. ,,Dank“ 2b; danken 1e etc.): Sein D., Herr Kaiser! Euch trüget eu’r Sinn. 67b; „Komm du Maulaffe!“ ... Gehorsamer D.! Sucht euch einen anderen Maulaffen. Acc. 1, 186; Sch.347; N. 437; Du ladest mich in deine Berge ein. Gehorsame D–in. Nem. 1, 116 etc. —
5) daran schließt sich D. als Höflichkeitszeichen = Verbeugung: Einen tiefen D. machen etc. —
6) veralt. in einigen andern Bed. von „dienen“, z. B.: Meiner Nothdurft D. [1g, s. 2. 8, 14]; 2, 25; nach Eß: Aushelfer meiner Bedürfnisse; Ein D. der Beschneidung. 15, 8 [1a: der der Beschneidung sich unterworfen hat]; Herodis D. 22, 16 [von der Partei des H.] etc. —
7) in einzelnen Fällen auch wie „Knecht“ (s. d.) übertr. auf Sachen.
Anm. Als Bstw. gilt D. auch für das fem.: Schnittermädchen .., der Meeresgöttin D.-Schaaren. Schutt 23.
Zsstzg. unerschöpfl., nam. nach dem Herrn, welchem — oder der Gesammtheit, welcher Jemand dient; nach dem ihm überwiesenen Ggstd. oder Bereich seiner Thätigkeit u. s. w., z. B. — wonach sich leicht andre bilden und erklären lassen, s. z. B. Verjüngungs-D. —: Amts-: Gerichts-D. etc. eines Amts. —
Āūgen-: Heuchler, der nur dient, wo und damit es gesehn wird, um sich einzuschmeicheln: Nicht als A., nur Menschen gefallen wollen. Eß Epheser 6, 6; Koloss. 3, 22; So ein rechter Manteldreher, A. vHorn rhD. 2, 159 etc. —
Bāāls-: [2]. —
Bāūch-: [2]. —
Brāūt-: Brautführer. Luther 6, 354a; den Bräutigam am Hochzeitstag bedienendu. ins Schlafgemach führend, s. ,,Brautjungfer“. — Dórf-, Fléckens: Möser Ph. 1, 237, vgl. Stadt-D. — Fürsten- [1]: Jch kann nicht F. sein. Sch. 277b. —
Gemēīnde-: vgl. Stadt-D. —
Geríchts-: Person im Dienst des Gerichts, dessen Aufträge ausführend, Personen vorladend etc. — Góttes- [2]: Priester. — Götzen- [2]. — Hōf- [1]:
1) Diener an einem fürstl. Hof: Sollten nicht Staatsdiener, sondern H. genannt werden. 2, 310. —
2) ein zu Hof- oder Frohndiensten verbundener Bauer. — Jāgd-: Jagdbedienter, herrschaftlicher Diener, der mit der Jagd zu thun hat. — Kálb- [2]: das „goldne Kalb“ gottesdienstlich ver- ehrend. SW. 63, 19. — Kámmer-:
1) Diener eines Vornehmen, der um dessen Person in den Wohn- und Schlafgemächern beschäftigt ist. 18, 216; 3, 176; HorBr. 1, 117; Niemand ist ein Held vor seinem K. (Sprchw.) Lut. 1, 50; K–in; versch.: Kammer- Herr, -Frau. —
2) [1a]: Zu Häupten desselben stand ein vielgebrauchter etwas schadhafter K., auf welchem .. ein dickes Heft .. lag. Banco 1, 281. — Kírchen-:
1) selten = Diener [3] der Kirche; gw. = Kirchner, Küster, Meßner. 15, 226 etc. — Lēīb-: Diener eines Vornehmen, um dessen Person beschäftigt: L–n aller Art, von Läufern und Heiducken. 12, 45. — Livréē-: Livrée-Bedienter, in der vom Herrn für seine Bedienten als solche bestimmten unterscheidenden Tracht. — Lōhn-: Lohnbedienter, Lohn-, Miethlakai, den man nur auf kurze Zeit für bestimmten Lohn zum Dienst hat etc. — Mámmons- [2]. — Márkt- [1]:
1) Markthelfer. —
2) Diener des Markt-Meisters oder -Vogts. — Méß- (c):
1) Sakristan, Meßner: Keines Messedieners Glocke, kein | Hochwürdiges in Priesters Hand. 408a. —
2) Marktdiener. — Mít-: Dienstgenosse, Kamerad. 311; 61b etc. — Ohren-: Schmeichler, s. Ohrendienst. — Policēī-: im Dienst der Policei dem Gerichts-D. — s. d. — entsprechend: Da schlich sich, wie man zu sagen pflegt, ein P. durch das Zimmer; in andern Städten pflegt man auch bei ähnlichem plötzlichen Stillschweigen zu sagen, es schwebe ein Engel durch die Konversation. Namenl. 1, 237 etc. — Rāths-: im Dienst des Rathskollegiums dem Gerichts-D. entsprechend. — Schūl-: Schulpedell. — Sílber-: an Höfen etc. die Aufsicht übers Silbergeschirr führend. Stadt. 1, 79. — Stāāts- [3]. — Stádt-: selten [3] ein städtischer Beamter, gw. der städtische Gerichts- oder Policei-D. — Sünden- [2]: 2, 17; 2, 133. — Synagōgen-: vgl. Kirchen-D. — Universitǟts-: Pedell. —Verjüngungs-: scherzh.: Diener, dessen Amt es ist, den Herrn jung aussehen zu machen. 18, 119. — Wōhl-: dessen Streben einzig dahin geht, von dem Machthaber als Einer bez. zu werden, der ihm „wohl gedient“, vgl. Wohldienerei etc.: Dadurch unterscheidet sich von einem knechtischen W. ein freier und adliger Mann, das er im Dienste seines Fürsten Herr seiner eignen Verhältnisse bleibe. Kl. 1, 143; Jer. 3, 52 etc. u. ä. m.
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