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Diener Dienerin
Dīēner, m., –s; uv.; –chen, lein; -. ~in, f.; –nen:
Person, die und insofern sie Einem dient (s. „dienen“, worauf sich die Bem. in [ ] beziehn, und vgl. „Bedienter, Knecht“ u. ä. m.):
1) eine Person, insofern sie von einem Herrn oder Gebieter abhängt, ihm zu gehorchen und ihre Thätigkeit zu widmen verpflichtet ist [1a u. e]: Du machest deine Engel zu Winden und deine D. zu Feuerflammen. Ps. 104, 4; Mose und sein D. Josua. 1. Mos. 24, 13; Spr. 29, 12; [Die Obrigkeit] ist Gottes D–in. Röm. 13, 4 u. o.; Erst war ich der D, nun bin ich der Knecht. G. 1, 100; Hat vom Herrn zu einem D. ihn gemacht. Prutz Woch. 87 etc.; D. eines Fürsten, Privatmanns, des Gerichts, der Polizei etc.
a) zuw. auch von personificierten Dingen: Rufe aus allen Kammern deines Herzens und Gehirns die D., daß sie an die Arbeit gehen. Tieck Acc. 1, 34 etc. Nam. so: Stumme D., kleine Tischchen, das bei Tisch Gebrauchte aus der Hand zu setzen (vgl.: Kammer-D., Servante, Licht-, Stiefel- Knecht etc.).
2) eine Person, insofern sie Etwas als Herrn anerkennt und dessen Geboten gehorcht, einem höhern Wesen Verehrung zollt etc. [1b]: D. Gottes, der Götzen, Baals, des Mammons, des Bauchs, der Lüste, der Sünde, der Gerechtigkeit, der Wahrheit, des göttlichen Worts etc.
3) eine Person, die einem höhern Ganzen als dienendes Glied sich ein- und unterordnet und ihre Thätigkeit widmet [1e]: D. des Staats, der Gesammtheit, der Republik, der Kirche etc.
4) eine Person, insofern sie einem Andern ergeben ist und die Interessen desselben zu befördern sucht, nam. als Höflichkeitsausdruck, oft zur bedeutungslosen Phrase geworden, wie die entsprechende Anrede: Mein Herr! [1f]: Ich bin, verbleibe Ihr ergebenster D., Ihre unterthänigste D–in etc. So auch oft iron. (vgl. bedienen 1b)=ich danke dafür (s. ,,Dank“ 2b; danken 1e etc.): Sein D., Herr Kaiser! Euch trüget eu’r Sinn. B. 67b; „Komm du Maulaffe!“ ... Gehorsamer D.! Sucht euch einen anderen Maulaffen. Tieck Acc. 1, 186; Gotthelf Sch.347; Mörike N. 437; Du ladest mich in deine Berge ein. Gehorsame D–in. Scherr Nem. 1, 116 etc.
5) daran schließt sich D. als Höflichkeitszeichen = Verbeugung: Einen tiefen D. machen etc.
6) veralt. in einigen andern Bed. von „dienen“, z. B.: Meiner Nothdurft D. [1g, s. 2. Kor. 8, 14]; Phil. 2, 25; nach Eß: Aushelfer meiner Bedürfnisse; Ein D. der Beschneidung. Röm. 15, 8 [1a: der der Beschneidung sich unterworfen hat]; Herodis D. Matth. 22, 16 [von der Partei des H.] etc.
7) in einzelnen Fällen auch wie „Knecht“ (s. d.) übertr. auf Sachen.
Anm. Als Bstw. gilt D. auch für das fem.: Schnittermädchen .., der Meeresgöttin D.-Schaaren. Grün Schutt 23.
Zsstzg. unerschöpfl., nam. nach dem Herrn, welchem oder der Gesammtheit, welcher Jemand dient; nach dem ihm überwiesenen Ggstd. oder Bereich seiner Thätigkeit u. s. w., z. B. wonach sich leicht andre bilden und erklären lassen, s. z. B. Verjüngungs-D. —: Amts-: Gerichts-D. etc. eines Amts.
Āūgen-: Heuchler, der nur dient, wo und damit es gesehn wird, um sich einzuschmeicheln: Nicht als A., nur Menschen gefallen wollen. Epheser 6, 6; Koloss. 3, 22; So ein rechter Manteldreher, A. vHorn rhD. 2, 159 etc.
Bāāls-: [2].
Bāūch-: [2].
Brāūt-: Brautführer. Luther 6, 354a; den Bräutigam am Hochzeitstag bedienendu. ins Schlafgemach führend, s. ,,Brautjungfer“. Dórf-, Fléckens: Möser Ph. 1, 237, vgl. Stadt-D. Fürsten- [1]: Jch kann nicht F. sein. Sch. 277b.
Gemēīnde-: vgl. Stadt-D.
Geríchts-: Person im Dienst des Gerichts, dessen Aufträge ausführend, Personen vorladend etc. Góttes- [2]: Priester. Götzen- [2]. Hōf- [1]:
1) Diener an einem fürstl. Hof: Sollten nicht Staatsdiener, sondern H. genannt werden. Börne 2, 310.
2) ein zu Hof- oder Frohndiensten verbundener Bauer. Jāgd-: Jagdbedienter, herrschaftlicher Diener, der mit der Jagd zu thun hat. Kálb- [2]: das „goldne Kalb“ gottesdienstlich ver- ehrend. Luther SW. 63, 19. Kámmer-:
1) Diener eines Vornehmen, der um dessen Person in den Wohn- und Schlafgemächern beschäftigt ist. G. 18, 216; Hebel 3, 176; W. HorBr. 1, 117; Niemand ist ein Held vor seinem K. (Sprchw.) Heine Lut. 1, 50; K–in; versch.: Kammer- Herr, -Frau.
2) [1a]: Zu Häupten desselben stand ein vielgebrauchter etwas schadhafter K., auf welchem .. ein dickes Heft .. lag. Wilkomm Banco 1, 281. Kírchen-:
1) selten = Diener [3] der Kirche; gw. = Kirchner, Küster, Meßner. G. 15, 226 etc. Lēīb-: Diener eines Vornehmen, um dessen Person beschäftigt: L–n aller Art, von Läufern und Heiducken. W. 12, 45. Livréē-: Livrée-Bedienter, in der vom Herrn für seine Bedienten als solche bestimmten unterscheidenden Tracht. Lōhn-: Lohnbedienter, Lohn-, Miethlakai, den man nur auf kurze Zeit für bestimmten Lohn zum Dienst hat etc. Mámmons- [2]. Márkt- [1]:
1) Markthelfer.
2) Diener des Markt-Meisters oder -Vogts. Méß- (c):
1) Sakristan, Meßner: Keines Messedieners Glocke, kein | Hochwürdiges in Priesters Hand. Sch. 408a.
2) Marktdiener. Mít-: Dienstgenosse, Kamerad. Danzel 311; Schaidenraißer 61b etc. Ohren-: Schmeichler, s. Ohrendienst. Policēī-: im Dienst der Policei dem Gerichts-D. s. d. entsprechend: Da schlich sich, wie man zu sagen pflegt, ein P. durch das Zimmer; in andern Städten pflegt man auch bei ähnlichem plötzlichen Stillschweigen zu sagen, es schwebe ein Engel durch die Konversation. Hackländer Namenl. 1, 237 etc. Rāths-: im Dienst des Rathskollegiums dem Gerichts-D. entsprechend. Schūl-: Schulpedell. Sílber-: an Höfen etc. die Aufsicht übers Silbergeschirr führend. Spindler Stadt. 1, 79. Stāāts- [3]. Stádt-: selten [3] ein städtischer Beamter, gw. der städtische Gerichts- oder Policei-D. Sünden- [2]: Gal. 2, 17; Gelert 2, 133. Synagōgen-: vgl. Kirchen-D. Universitǟts-: Pedell. —Verjüngungs-: scherzh.: Diener, dessen Amt es ist, den Herrn jung aussehen zu machen. G. 18, 119. Wōhl-: dessen Streben einzig dahin geht, von dem Machthaber als Einer bez. zu werden, der ihm „wohl gedient“, vgl. Wohldienerei etc.: Dadurch unterscheidet sich von einem knechtischen W. ein freier und adliger Mann, das er im Dienste seines Fürsten Herr seiner eignen Verhältnisse bleibe. König Kl. 1, 143; Jer. 3, 52 etc. u. ä. m.