dienen
I. Dīēnen: 1) intr. (haben): urſpr. Sklave, Einem
unterworfen ſein; dann allmählich in weitrem Sinn,
in abhängigem, oft unter gewiſſen Bedingungen frei-
willig übernommenem Vh. ſein; Einem ſeine Unter-
gebenheit, oder auch nur Ergebenheit thätig beweiſen:
a) Die eine Fürſtin und eine Königin war, muß nun d. (c).
Klag. 1, 1; Sollen dieſe Völker dem Könige zu Babel d.
Jeſ. 25, 11; So ſollt ihr unſere Knechte ſein, daß ihr uns
dienet. 1. Sam. 17, 9; 2. Macc. 1, 27; 1. Moſ. 15, 13 ff.;
Ihm dienten hundert Völker. Platen 4, 279 U. . —
b) Gott, einem Götzen, übertr.: Der Wahrheit, Gerechtig-
keit, der Sünde, den Lüſten, dem Mammon d., ſie als Herrn
anerkennen, ihrem Gebot folgen, gehorſam ſein (vgl.
„fröhnen“). — Gott, den Götzen d., auch von den Cere-
monien als Zeichen der Verehrung ꝛc.: Die Leviten, die
mir d. Jer. 33, 22; Daß ihr dienet im Amt der Wohnung
des Herrn und vor die Gemeine tretet, ihr [für ſie] zu d.
4. Moſ. 16, 9; Das Cingulum | hängt er dem Prieſter d–d
um. Sch. 68b ꝛc. — So auch: Das Meß-D. (ſ. 2a). König
Leb. 1, 26 ꝛc.; ferner: Einer Dame [als ſeiner Herrin] d.
Chamiſſo 3, 124 ꝛc., zunächſt von Rittern, ſ. „Ritter-
Dienſt“. — c) D. von beſtimmten Dienſt-Vh. u. zwar
ohne nähere Angabe oft von Knechten, Dienſtboten ꝛc.:
Perſon aus der d–den Klaſſe; Bei einem ſtrengen Herrn d.;
Sie hat lange Jahre in einem Hauſe gedient; Er bietet ſich
den Reichen des Orts an und will für den Tagelohn d. Sch.
707a; Jch will dir ſieben Jahre um Rahel d. 1. Moſ. 29,
18 ff.; G. 20, 165; 9, 314 ꝛc. — d) ebenfalls ohne nä-
here Angabe oft von Kriegsdienſten = Soldat ſein:
Er hat ſich feſtgeloſt und muß 3 Jahr d.; Zu Fuß, zu Pferde,
bei der Artillerie, bei (unter) den Dragonern d.; Unter (bei G.
9, 140) einem Feldherrn d.; Von unten (von der Pike) auf,
an d. ꝛc.; Als Gemeiner gedient . .. Den Rekruten aus fürſt-
lichem Geblüte höher an-d. zu laſſen. Möſer Ph. 1, 32;
[Das Regiment], wo er vom Reiter hat herauf gedient.
Sch. 332a ꝛc. — Hier [d und c] oft das Part. im
akt. Sinn: Ein gedienter, lang-, alt-, ungedienter
Soldat; Ein vom Gemeinen auf gedienter franzöſiſcher Of-
fizier. Niebuhr Kl. Schr. 1, 25, ſ. ab-, ausgedient; be-,
verdient ꝛc.; ferner refl.: Hatte ſich von unten müh-
ſam hinauf d. müſſen. Jahn M. 100. — e) Ferner von
ſehr verſchiednen Verhältniſſen, die theils durch
nähern Zuſatz beſtimmt werden, theils ohne ſolchen,
wenn ſie bekannt ſind oder aus dem Zuſammenhang er-
hellen. D. hat hier im Allgemeinen den Sinn, Einem
ſeine Thätigkeit widmen unter gewiſſen Bedingungen,
die ſich meiſt auf das von Dieſem dagegen zu Leiſtende
beziehn: Als Knecht, Magd, Taglöhner, Wirthſchafter, In-
ſpektor, Koch, Köchin, Stubenmädchen, — als Kommis, Ge-
ſchäftsreiſender ꝛc. einem Herrn, bei einem Herrn d.; als ge-
meiner Soldat, als Offizier, Ingenieur d.; einem Klienten als
Anwalt in einer Sache d.; einem Fürſten, dem Staat, der
Kirche d. (ein Staats-, Kirchen-Amt verwalten); Leichter
dient ſich einem Glücklichen. G. 13, 360; Daß ein ſo ver-
ſtändiger Kopf .. einem Manne ums Brot d. muß, der Euch
das Waſſer nicht bieten kann. Hebel 3, 73; Pächter, die alle
bei ihrem Vater für [als] Jungen, Halb- und Großknechte
gewiſſe Jahre gedient haben. Möſer Ph. 4, 22 ꝛc. — f) noch
allgemeiner: Einem ſeine Thätigkeit widmen, ohne
Rückſicht auf Lohn; aus Ergebenheit ihm nützlich zu
ſein ſuchen; ſeine Abſichten fördern ꝛc.: Ein Menſch
muß dem andern d.; Mancher dienet dem Andern zu unrechten
Sachen und eben damit kriegt er ihn zum Feinde. Sir. 20, 25;
4, 32; Gal. 5, 13 ꝛc. Oft als höfliche Wendung: Wo-
mit kannich Jhnen d.? [Was befehlen, wünſchen Sie?] ꝛc.;
Ein ſolcher Auftrag ſchreckt mich nicht, | mit ſolchen Schätzen
kann ich d. [aufwarten]. G. 11, 69; Worin ich ihm kann
d., Das iſt ihm unverſagt. Simrock Nib. 525. — So auch
als höfliche Erwidrung: Zu d. = zu Befehl ꝛc. Lichtwer
99, 123 ꝛc. — Daher: Einem auf Etwas d. = Beſcheid,
Antwort geben: Jch kann Euch ſagen, wie ſie Euch darauf
gedient hat. Kurz Weihn. 203; Laſſen Sie ſich d. [ſagen],
Herr Doktor ꝛc. Tieck Nov. 3, 88; 5, 73; Mörike N. 34
u. o. — g) dann nicht bloß von Perſonen, ſondern
auch von Sachen: ſich als Etwas, zu Etwas brauchen,
verwenden laſſen, Deſſen Stelle erſetzen; Mittel zu
einem Zweck, dazunützlich, förderlich, paſſend ſein, hel-
fen; zu Etwas gereichen, ausſchlagen: Ihre Frucht wird
zur Speiſe d. Heſ. 47, 12; Nicht, was zum Frieden dieſem
Volke, ſondern zum Unglück dienet. Jer. 38, 4; Das dienet
nicht, Gnade zu erwerben. Jud. 8, 10; So diene euer Über-
fluß ihrem Mangel [helfe ab]. 2. Kor. 8, 14; Plaudern,
das Nichts zur Sache dienet [ſ. 2]. Sir. 21, 27 u. o.;
Eiſenhaken, | der den Keſſel ſonſt zu tragen diente. Platen 4,
291; Damit iſt mir nicht gedient [geholfen]. Gotthelf Sch.
104 u. o.; Was den Fürſten in ihren Kram dient [paſſt].
G. 9, 27; 2, 120; Er dient ihm als (ſ. d. †), zum Spion;
Dem Diogenes diente eine Tonne als (zur) Wohnung, zum
Wohnen; Das muß mir zur (als) Entſchuldigung d., obgleich
es eigentlich nur eine Ausrede iſt; Dient die Perl’ im Weg
zu Sande [als Sand] und zu Kies der Edelſtein. Rückert
Morg. 1, 70; [Die Armbruſt] wird hinfort zu keiner Jagd
mehr d. Sch. 550a; Ein Fächer .. dient ſeiner .. Hand für
Schwert und Lanze, für Bogen und Köcher. W. 15, 10 [ſtatt
eines Schwertes, obgleich nicht zum Schwert]; Soviel
euch für itzt | zu wiſſen dient. 8; Gieb dem Kranken kein
Obſt, das dient ihm nicht [nützt ihm nicht, ſondern ſcha-
det ihm]. — 2) tr.: im Allgemeinen veralt. und
mundartl., z. B.: a) Einen Dienſt d. 1. Moſ. 29, 27;
Die Meſſe d. (gewöhnl. be-d.). ſ. 1b; vgl.: Wir ſollten
ihm ein Reis d. Berlichingen 45, u. übertr.: Frank Laſt. A.
2a = „ihm zu Gefallen einen Reiterdienſt thun“. ſ. 1d
und vgl. reiſig, hier eigentl. nicht Objekt, ſondern
Accuſ. der Zeitbeſt. = einen Feldzug hindurch d.; Das
dienet Nichts zur Sache. ſ. 1g, wo „Nichts“ wie „,Wenig“
ꝛc. adverbiell iſt u. ä. m. — b) paſſiv: Gedient = be-
dient ſein: Wie gut ich in dieſem Stück von meiner Einfalt
gedient [bedient] bin. Möſer Ph. 2, 84; Das höchſte Weſen
kann auf eine Weiſe gedient ſein wollen. Kant 6, 360 ꝛc. —
c) Etwas d., ein-d., ver-d., als Lehns-Abgabe einlie-
fern, entrichten (ſ. Dienſt 3). So auch: Ein über dien-
tes [mit Lehnsabgaben übermäßig belaſtetes] Gut. So
öſterreich.: Die Henne dient [zollt, d. h. legt] ihr Ei.
Schmeller 1, 375 ꝛc.
Anm. Ahd. dionón, mhd. dienen, von diu, Knecht,
Magd, und vgl. Demuth und Dirne.
Zſſtzg., z. B.: Áb-: tr.: 1) Eine Schuld ꝛc. a., die-
nend abarbeiten, tilgen ꝛc.; Was abgedient ſoll ſein, |
drum darf ich allererſt nicht bitten um Verzeihn. Logau 1,
5, 63, ſ. Ver-d. 1b ꝛc. — 2) an einigen Höfen (veralt.
u. mundartl.): die Speiſen von der Tafel abtragen,
Ggſtz. „auf-d.“ — 3) abdanken: Abgediente [1d] Sol-
daten, Pferde, Kleidungsſtücke ꝛc., die lange gedient haben
und dadurch abgenützt, nicht mehr brauchbar ſind, ſ.
aus-d. — An-: 1) [1f]: Wer mit weiter Nichts als ſolch
einem Formular-Urthel a. [aufwarten] kann. B. 183b;
Brem. Wörterb. 1, 196. — 2) [1d]. — 3) (Schiff.):
Das Land a. oder anthun (ſ. d., Soltau 4); Laſſt uns das
nächſte Land a. und mit den Booten landen. Hausbl. (1858)
2, 90 ꝛc. — Āūf-: 1) [1d]. — 2) ſ. ab-d. (2). —
3) (veralt.): aufwarten, z.B.: Der Braut. Fleming 175;
Einem Fürſten. Lohenſtein Jbrah. 46, 217 ꝛc. — 4) auf
Etwas warten, harren. Opitz Pſ. 104, 13 ꝛc. — Āū-
gen-: ſchmeicheln, Augendiener — ſ. d. — ſein: Da
ihm Einer zu a. namt „Guter Meiſter“. Zwingli 2, 16. —
Āūs-: zu Ende dienen; Ausgediente Künſtler. Devrient 3,
407; Militärs. Klencke Gſg. 1, 151 ꝛc. ſ. [1d] u. ab-d.
3. — Bē-: 1) tr.: a) Eine Perſon b., ihr mit ſeinen
Dienſten aufwarten, z. B.: Wer hat das Hofamt bei der
Königin, | wen traf der Rang, ſie heute zu b.? Sch. 252a;
Einen bei Tiſche b.; Der Handwerker, der Kaufmann, der An-
walt ꝛc. bedient ſeine Kunden, wartet ihnen auf, arbeitet
für ſie, liefert das Verlangte ꝛc.; Stilling’s Beruf und
Kranken-Bedienung ... Sobald er einen Vornehmen .. zu
b. bekam (ſ. d). Stilling 4, 25; Sei höflich, man bedient
dich ſchlecht! G. 1, 108; Um doch einigermaßen gut bedient
zu ſein. 21, 66; Doch wird er wie ein Abt bedienet. Lichtwer
51; Der ſeinen Äther, ſeinen Sternenbogen | mit Anmuth
uns b. heißt. Sch. 25a ꝛc. — b) oft ironiſch wie „trak-
tieren“, Einem aufſpielen (ſ. Diener 4): Sonſt wollt’
ich dich anders b. Arnim Schaub. 2, 182; Wies ſie an den
Pfarrer, ſtatt ſie gehörig zu b. Gotthelf Sch. 356; Ich habe
ihn aber falſch bedient (ſ. d) [bei mir iſt er an den Un-
rechten gekommen]. Klencke Gſp. 2, 29 ꝛc. — c) Eine
Sache b., ihr die nöthige Thätigkeit und Aufmerkſamkeit
widmen, das dazu Nöthige beſorgen, verrichten, vgl.:
Gäſte beim Frühſtück, — das Frühſtück b. ... Sch. 1079;
Mit grobem Zinn . . . bedient [ſerviert] man ihre Tafel.
405b; Den Lockenbau b. 26b; Die Meſſe b. 68a; Das Ge-
ſchütz b. Hackländer Sold. 160; [Der Arzt] bediente eine weit-
läufige Praxis. Stilling 3, 183 ꝛc. So auch: Ein Amt b.
Schweinichen 3, 38; Weidner 297; Stilling 2, 112; 4, 121;
Bediente er eine Kammerraths-Stelle. 224 ꝛc., jetzt gewöhnl.
„bekleiden“ (ſ. Bedienung). Dazu: [Am Thor] fragt
Keiner: Was b. Sie? G. 2, 146 [was für eine Stellung
haben Sie?]; Wer ſind Sie und was b. Sie? Geht dieſe
Frage aufs bürgerliche Leben oder aufs literariſche? Muſäus
Ph. 2, 62. — d) Kartenſp.: Farben b. oder bloß b.,
eine Karte von der Farbe der ausgeſpielten zugeben (ſ. b
u. bekennen). — 2) refl.: Sich einer Sache, eines Vor-
theils (G. 15, 15), ſeines Glücks (Sch. 342b), der Liſt (Hage-
dorn 2, 181) b. = davon Gebrauch, vgl. ohne Gen.:
B. Dich! Mache Dir’s bequem! Gutzkow Lenz 101, ſ. 1a.
— 3) Einem bedient ſein, mit aktivem Sinn, ſ. [1d],
ver-d. und bedienſtet = ihm dienen: Ich bin ihm mit
Rath und Recepten bedient. König Kl. 2, 291; Er höhnte
die Flüchtlinge aus, denen er bedient war. 403; Hatten die
Ehre, Alexander dem Großen in demſelben Poſten bedient zu
ſein. W. Hor. Br. 2, 120 ꝛc., ſ. †Be und vgl. „Be-
dienter“ als Hw. — I. Dúrch-: tr.: eine Zeit durch
dienen, dienend zu Ende bringen. — II. Durch-:
tr. (ſelten): als Diener aufwartend einen Raum durch-
ſchreiten: Wie Hephäſtos die Halle ſo flink durchdiente. B.
193 v. 600. — Eīn-: 1) tr. [2c], auch: Du haſt mir
30 Jahre redlich gedient, Das kann wohl einen Fehler mit e.
Tieck 5, 109, etwa: als in den Dienſt mit eingeſchloſſen
gelten laſſen, entſchuldigen. — 2) refl.: ſich die-
nend einleben, eingewöhnen: Wenn ſie ſich unter der
Fahne einmal recht eingedient haben. Lichtenberg 3, 67. —
Er-: tr.: dienend erlangen, erwerben: Wenn er die
[die Anerkennung] nicht erdient, hab’ er ſie nur verdient
[ſ. d. 1c]. Rückert Weish. 2, 188; Morg. 1, 32; Neun
ganze Jahre, | ſeit dem Zaren ich ... diene | und nicht Roß
erdient’ ich mir noch Waffe. Talvj 2, 227. — Herāūf-,
hināūf- [1d]. — Míß-: Einem m., ſchlechte Dienſte
erweiſen. — Mít-: mit Andern gemeinſam dienen,
z. B.: Das dient mit zu ſeinem Sturz; Liebe den M–den
[Dienſtgenoſſen]. Auerbach Dorf 4, 118 ꝛc. — Über-
[2c]. — Um-: tr.: dienend umgeben: Saß beim Feſt
... umdient von Brüdern. Rückert Br. E. 165. — Ver-:
1) tr.: a) (veralt., mundartl.): Für etwas zu Theil
Gewordnes Dienſte leiſten, es durch Dienſte erwidern,
namentl. [2c]: Ein Lehen v. Benecke ꝛc. — b) Die Militär-
zeitver-d. Gutzkow Liesli 71 = aus-, ab-d. — c) Etwas als
entſprechenden Lohn für Dienſkleiſtungen, oder allge-
meiner für eine Thätigkeit erwerben. — Vgl.: er-d.,.
wofür früher auch einfaches d. galt. Benecke 1, 369. —
Ein Grundſtück durch Verjährung erwerben, erlangen heißt
nicht, esver-d., weil man dabei unthätigſichverhält; aber:
Geld durch den Handel, Reichthümer, Tagelohn ver-d.; Was
ein Kaufmann für eine Waare mehr erhält, als ſie ihm koſtet,
Das hat er — als den entſprechenden Lohn für ſeine Mühe
— daran verdient; Das verdiente Geld; Sich die Sporen
(ſ. d.) ver-d. ꝛc. — Zuw. mit Infin. ꝛc.: Könnt ich ir-
gend mir ver-d. [es durch ein Thun dahinbringen], von
dem Volke mich zu trennen. G. 8, 81; Ich will es gern
ver-d., daß ſie werde mein Weib. Simrock Nib. 376b ꝛc. —
d) der Begriff des Erlangens — ſ. er-d. — tritt hinter
den des entſprechenden Lohns noch mehr zurück: Etwas
ver-d. = Etwas thun, dem das Genannte als Lohn
und Vergeltung entſpricht, das Desſelben werth iſt: Er
(ſeine That) verdient Ehre, Schande, Anerkennung, Lob, Dank
— Tadel, Strafe; den Lorberkranz — den Galgen; gerühmt —
gebrandmarkt zu werden ꝛc.; Das Pferd, das den Hafer ver-
dient, bekommt ihn nicht. Sprchw.; Verdient hat er es ganz
und gar nicht um mich [durch ſein Thun gegen mich],
daß ich ihm ein ſolches Feſt bereite. Fichte Nic. IV (Schlegel);
Ver-d. ſie die Gelindigkeit, mit der man Sie zu behandeln ge-
denkt. G. 10, 101; Wir haben nicht verſchuldet, un-
glücklich zu werden, aber auch nicht verdient, zuſammen glück-
lich zu ſein. 15, 276; Deſſen lautere Abſichten ihm weder
eine Stelle unter den Zweiflern noch unter den Fataliſten ver-
d. L. 5, 42; Wie Deutſchland durch ſoviel unſchuldig Blut-
vergießen . .. eine ſcharfe Ruthe verdienet. Luther 6, 316b;
„Was verdient der Offizier, | der eidvergeſſen ſeine Order
bricht?“ | Den Tod. Sch. 343b; Schenk ihm, auch unver-
dient, die Ehre. G. 6, 71; Ob doch einmal Zeus ſchaffe die
wohlverdiente Bezahlung. V. Od. 2, 145; Unverdienter
Tadel ꝛc. — Die Verdientheit der Strafe. Keller gH.
1, 144 ꝛc. — Selten mit Genit.: V. .. der ernſteſten
Berückſichtigung. Dieſterweg Jahrb. 1, 69 ꝛc. — 2) refl.:
im guten Sinn, ſich durch ſein Thun ein Anrecht auf
Anerkennung erwerben: Denn er ſich auch redlich um
mich gar oft verdienet. Luther 5, 43b; Da hatte ich .. mich
bei meinem Herrn wohl verdienet. Schweinichen 3, 109; im
Infin. zuw. ohne ſich (ſ. d. †): Die hat für treue Dienſte
kein Gedächtnis; | doch um den mächt’gen Erbherrn wohl
ver-d. | heißt, Saaten in die Zukunft ſtreun. Sch. 526a. —
Sehr oft: Sich verdient (ſ. 3) machen: Ihr machtet | um
meine Krone euch verdient. Sch. 277a. — 3) das Partic.
mit aktivem Sinn (ſ. dienen 1b; be-d. 3), von Einem,
der ſich um Etwas verdient gemacht, ein Verdienſt er-
worben, deſſen Thätigkeit Lohn verdient: Er ließ den
Wohlverdienten unbeehrt. Chamiſſo 4, 12; Wäre mein
Vater der un-verdiente Mann. Forſter Br. 1, 208; Dem
Hochverdienten. G. 13, 171; Den alten Ruhm, den vor-
verdiente Geiſter | für dieſe Stadt durch Werk und Wort be-
gründet. 6, 370 ꝛc.; Und es ſei der Verdientere Ajax. V. Ov.
2, 304 ꝛc. — Zuw. Doppelauffaſſung möglich: Viel
ſchöner iſt, es rein und unverdient ein ſolch Geſchenk empfan-
gen, | als halb und halb zu wähnen, daß man wohl | es
habe fordern dürfen. G. 13, 138 (Das Geſchenk als ein
unverdientes, oder: ohne es verdient zu haben, vgl.:
Er leidet unverdient ꝛc.). — S. auch: „Verdienſtet“. —
4) Zſſtzg., z. B.:Áb-v.: a) Einem Geld ꝛc. a., es ihm
dadurch, daß man es von ihm verdient ꝛc., abnehmen:
Zwei Gulden .. hat mir der Halunk ſchon mit Eſſen und
Trinken abverdient. Hebel 3, 129. — b) (Einem) Etwas a.,
Genügendes dafür gegenleiſten, ſo daß man entw. auf
das zu Erlangende ein Anrecht, oder für das Voraus-
erhaltne keine Verpflichtung mehr hat: Wir ſind gute
Kinder und hätten ſchon längſt einen ſchönen Spieltag ab-
verdient. Forſter Anſ. 3, 179; Wilhelm ſchalt ihre Undank-
barkeit, allein man ſetzte ihm entgegen, daß ſie Das, was ſie
dort erhalten, genugſam abverdient. G. 16, 251; Daß die
Pferde das Futter .. abverdient hätten. HvKleiſt Erz. 1, 13;
Daß ich ihre unverdiente gute Meinung bei ihr abverdiene.
Kurz Weihn. 171; Ob ſie .. für voll oder halb unſerm
Herrn Gott ſein Gnad a. Luther 6, 387a; IP. 2, 57; So
hat er weiter keine Großmuth ausgeübt; denn dieſe [1000
Gulden] hab’ ich längſt durch die vier Manuſcripte . . abver-
dient. Platen 2, 57; Ein Opfer ... um die Freuden der künf-
tigen Vereinigung dem Schickſal abzuverdienen. Sch. 753a;
182a; 1133b; Der Dank war Leibesfrohn; doch haben
wir bald abverdient? [genug gefrohnt]. V. 2, 30; Weidner
190 u. v. — Mundartl.: An-v. — c) Etwas Bö-
ſes, Schlimmes a., durch Verdienſt, genügende Leiſtun-
gen ꝛc. Begangnes tilgen oder Drohendes abwenden:
Durch Gutesthun .. eine Sünde a. Eckermann 1, 356;
Unter der milzſüchtigen Laune eines gebieteriſchen Korporals
das Fegfeuer zum Voraus a. Sch. 109a. — Mít-v., z.
B.: Ich habe das Vermögen mit-v. helfen; Die Strafe mit-
v. [mit Andern] ꝛc. — Zū-: (ſchweiz.) dem Pfarrer
helfen, das Nachtmahl austheilen. Kohl Alp. 2, 11;
Peſtalozzi 1, 171 ꝛc.
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