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dienen
I. Dīēnen: 1) intr. (haben): urſpr. Sklave, Einem
unterworfen ſein; dann allmählich in weitrem Sinn,
in abhängigem, oft unter gewiſſen Bedingungen frei-
willig übernommenem Vh. ſein; Einem ſeine Unter-
gebenheit, oder auch nur Ergebenheit thätig beweiſen:
a) Die eine Fürſtin und eine Königin war, muß nun d. (c).
Klag. 1, 1; Sollen dieſe Völker dem Könige zu Babel d.
Jeſ. 25, 11; So ſollt ihr unſere Knechte ſein, daß ihr uns
dienet. 1. Sam. 17, 9; 2. Macc. 1, 27; 1. Moſ. 15, 13 ff.;
Ihm dienten hundert Völker. Platen 4, 279 U. .
b) Gott, einem Götzen, übertr.: Der Wahrheit, Gerechtig-
keit, der Sünde, den Lüſten, dem Mammon d., ſie als Herrn
anerkennen, ihrem Gebot folgen, gehorſam ſein (vgl.
„fröhnen“). Gott, den Götzen d., auch von den Cere-
monien als Zeichen der Verehrung ꝛc.: Die Leviten, die
mir d. Jer. 33, 22; Daß ihr dienet im Amt der Wohnung
des Herrn und vor die Gemeine tretet, ihr [für ſie] zu d.
4. Moſ. 16, 9; Das Cingulum | hängt er dem Prieſter d–d
um. Sch. 68b ꝛc. So auch: Das Meß-D. (ſ. 2a). König
Leb. 1, 26 ꝛc.; ferner: Einer Dame [als ſeiner Herrin] d.
Chamiſſo 3, 124 ꝛc., zunächſt von Rittern, ſ. „Ritter-
Dienſt“. c) D. von beſtimmten Dienſt-Vh. u. zwar
ohne nähere Angabe oft von Knechten, Dienſtboten ꝛc.:
Perſon aus der d–den Klaſſe; Bei einem ſtrengen Herrn d.;
Sie hat lange Jahre in einem Hauſe gedient; Er bietet ſich
den Reichen des Orts an und will für den Tagelohn d. Sch.
707a; Jch will dir ſieben Jahre um Rahel d. 1. Moſ. 29,
18 ff.; G. 20, 165; 9, 314 ꝛc. d) ebenfalls ohne nä-
here Angabe oft von Kriegsdienſten = Soldat ſein:
Er hat ſich feſtgeloſt und muß 3 Jahr d.; Zu Fuß, zu Pferde,
bei der Artillerie, bei (unter) den Dragonern d.; Unter (bei G.
9, 140) einem Feldherrn d.; Von unten (von der Pike) auf,
an d. ꝛc.; Als Gemeiner gedient . .. Den Rekruten aus fürſt-
lichem Geblüte höher an-d. zu laſſen. Möſer Ph. 1, 32;
[Das Regiment], wo er vom Reiter hat herauf gedient.
Sch. 332a ꝛc. Hier [d und c] oft das Part. im
akt. Sinn: Ein gedienter, lang-, alt-, ungedienter
Soldat; Ein vom Gemeinen auf gedienter franzöſiſcher Of-
fizier. Niebuhr Kl. Schr. 1, 25, ſ. ab-, ausgedient; be-,
verdient ꝛc.; ferner refl.: Hatte ſich von unten müh-
ſam hinauf d. müſſen. Jahn M. 100. e) Ferner von
ſehr verſchiednen Verhältniſſen, die theils durch
nähern Zuſatz beſtimmt werden, theils ohne ſolchen,
wenn ſie bekannt ſind oder aus dem Zuſammenhang er-
hellen. D. hat hier im Allgemeinen den Sinn, Einem
ſeine Thätigkeit widmen unter gewiſſen Bedingungen,
die ſich meiſt auf das von Dieſem dagegen zu Leiſtende
beziehn: Als Knecht, Magd, Taglöhner, Wirthſchafter, In-
ſpektor, Koch, Köchin, Stubenmädchen, als Kommis, Ge-
ſchäftsreiſender ꝛc. einem Herrn, bei einem Herrn d.; als ge-
meiner Soldat, als Offizier, Ingenieur d.; einem Klienten als
Anwalt in einer Sache d.; einem Fürſten, dem Staat, der
Kirche d. (ein Staats-, Kirchen-Amt verwalten); Leichter
dient ſich einem Glücklichen. G. 13, 360; Daß ein ſo ver-
ſtändiger Kopf .. einem Manne ums Brot d. muß, der Euch
das Waſſer nicht bieten kann. Hebel 3, 73; Pächter, die alle
bei ihrem Vater für [als] Jungen, Halb- und Großknechte
gewiſſe Jahre gedient haben. Möſer Ph. 4, 22 ꝛc. f) noch
allgemeiner: Einem ſeine Thätigkeit widmen, ohne
Rückſicht auf Lohn; aus Ergebenheit ihm nützlich zu
ſein ſuchen; ſeine Abſichten fördern ꝛc.: Ein Menſch
muß dem andern d.; Mancher dienet dem Andern zu unrechten
Sachen und eben damit kriegt er ihn zum Feinde. Sir. 20, 25;
4, 32; Gal. 5, 13 ꝛc. Oft als höfliche Wendung: Wo-
mit kannich Jhnen d.? [Was befehlen, wünſchen Sie?] ꝛc.;
Ein ſolcher Auftrag ſchreckt mich nicht, | mit ſolchen Schätzen
kann ich d. [aufwarten]. G. 11, 69; Worin ich ihm kann
d., Das iſt ihm unverſagt. Simrock Nib. 525. So auch
als höfliche Erwidrung: Zu d. = zu Befehl ꝛc. Lichtwer
99, 123 ꝛc. Daher: Einem auf Etwas d. = Beſcheid,
Antwort geben: Jch kann Euch ſagen, wie ſie Euch darauf
gedient hat. Kurz Weihn. 203; Laſſen Sie ſich d. [ſagen],
Herr Doktor ꝛc. Tieck Nov. 3, 88; 5, 73; Mörike N. 34
u. o. g) dann nicht bloß von Perſonen, ſondern
auch von Sachen: ſich als Etwas, zu Etwas brauchen,
verwenden laſſen, Deſſen Stelle erſetzen; Mittel zu
einem Zweck, dazunützlich, förderlich, paſſend ſein, hel-
fen; zu Etwas gereichen, ausſchlagen: Ihre Frucht wird
zur Speiſe d. Heſ. 47, 12; Nicht, was zum Frieden dieſem
Volke, ſondern zum Unglück dienet. Jer. 38, 4; Das dienet
nicht, Gnade zu erwerben. Jud. 8, 10; So diene euer Über-
fluß ihrem Mangel [helfe ab]. 2. Kor. 8, 14; Plaudern,
das Nichts zur Sache dienet [ſ. 2]. Sir. 21, 27 u. o.;
Eiſenhaken, | der den Keſſel ſonſt zu tragen diente. Platen 4,
291; Damit iſt mir nicht gedient [geholfen]. Gotthelf Sch.
104 u. o.; Was den Fürſten in ihren Kram dient [paſſt].
G. 9, 27; 2, 120; Er dient ihm als (ſ. d. †), zum Spion;
Dem Diogenes diente eine Tonne als (zur) Wohnung, zum
Wohnen; Das muß mir zur (als) Entſchuldigung d., obgleich
es eigentlich nur eine Ausrede iſt; Dient die Perl’ im Weg
zu Sande [als Sand] und zu Kies der Edelſtein. Rückert
Morg. 1, 70; [Die Armbruſt] wird hinfort zu keiner Jagd
mehr d. Sch. 550a; Ein Fächer .. dient ſeiner .. Hand für
Schwert und Lanze, für Bogen und Köcher. W. 15, 10 [ſtatt
eines Schwertes, obgleich nicht zum Schwert]; Soviel
euch für itzt | zu wiſſen dient. 8; Gieb dem Kranken kein
Obſt, das dient ihm nicht [nützt ihm nicht, ſondern ſcha-
det ihm]. 2) tr.: im Allgemeinen veralt. und
mundartl., z. B.: a) Einen Dienſt d. 1. Moſ. 29, 27;
Die Meſſe d. (gewöhnl. be-d.). ſ. 1b; vgl.: Wir ſollten
ihm ein Reis d. Berlichingen 45, u. übertr.: Frank Laſt. A.
2a = „ihm zu Gefallen einen Reiterdienſt thun“. ſ. 1d
und vgl. reiſig, hier eigentl. nicht Objekt, ſondern
Accuſ. der Zeitbeſt. = einen Feldzug hindurch d.; Das
dienet Nichts zur Sache. ſ. 1g, wo „Nichts“ wie „,Wenig“
ꝛc. adverbiell iſt u. ä. m. b) paſſiv: Gedient = be-
dient ſein: Wie gut ich in dieſem Stück von meiner Einfalt
gedient [bedient] bin. Möſer Ph. 2, 84; Das höchſte Weſen
kann auf eine Weiſe gedient ſein wollen. Kant 6, 360 ꝛc.
c) Etwas d., ein-d., ver-d., als Lehns-Abgabe einlie-
fern, entrichten (ſ. Dienſt 3). So auch: Ein über dien-
tes [mit Lehnsabgaben übermäßig belaſtetes] Gut. So
öſterreich.: Die Henne dient [zollt, d. h. legt] ihr Ei.
Schmeller 1, 375 ꝛc.
Anm. Ahd. dionón, mhd. dienen, von diu, Knecht,
Magd, und vgl. Demuth und Dirne.
Zſſtzg., z. B.: Áb-: tr.: 1) Eine Schuld ꝛc. a., die-
nend abarbeiten, tilgen ꝛc.; Was abgedient ſoll ſein, |
drum darf ich allererſt nicht bitten um Verzeihn. Logau 1,
5, 63, ſ. Ver-d. 1b ꝛc. 2) an einigen Höfen (veralt.
u. mundartl.): die Speiſen von der Tafel abtragen,
Ggſtz. „auf-d.“ 3) abdanken: Abgediente [1d] Sol-
daten, Pferde, Kleidungsſtücke ꝛc., die lange gedient haben
und dadurch abgenützt, nicht mehr brauchbar ſind, ſ.
aus-d. An-: 1) [1f]: Wer mit weiter Nichts als ſolch
einem Formular-Urthel a. [aufwarten] kann. B. 183b;
Brem. Wörterb. 1, 196. 2) [1d]. 3) (Schiff.):
Das Land a. oder anthun (ſ. d., Soltau 4); Laſſt uns das
nächſte Land a. und mit den Booten landen. Hausbl. (1858)
2, 90 ꝛc. Āūf-: 1) [1d]. 2) ſ. ab-d. (2).
3) (veralt.): aufwarten, z.B.: Der Braut. Fleming 175;
Einem Fürſten. Lohenſtein Jbrah. 46, 217 ꝛc. 4) auf
Etwas warten, harren. Opitz Pſ. 104, 13 ꝛc. Āū-
gen-: ſchmeicheln, Augendiener ſ. d. ſein: Da
ihm Einer zu a. namt „Guter Meiſter“. Zwingli 2, 16.
Āūs-: zu Ende dienen; Ausgediente Künſtler. Devrient 3,
407; Militärs. Klencke Gſg. 1, 151 ꝛc. ſ. [1d] u. ab-d.
3. Bē-: 1) tr.: a) Eine Perſon b., ihr mit ſeinen
Dienſten aufwarten, z. B.: Wer hat das Hofamt bei der
Königin, | wen traf der Rang, ſie heute zu b.? Sch. 252a;
Einen bei Tiſche b.; Der Handwerker, der Kaufmann, der An-
walt ꝛc. bedient ſeine Kunden, wartet ihnen auf, arbeitet
für ſie, liefert das Verlangte ꝛc.; Stilling’s Beruf und
Kranken-Bedienung ... Sobald er einen Vornehmen .. zu
b. bekam (ſ. d). Stilling 4, 25; Sei höflich, man bedient
dich ſchlecht! G. 1, 108; Um doch einigermaßen gut bedient
zu ſein. 21, 66; Doch wird er wie ein Abt bedienet. Lichtwer
51; Der ſeinen Äther, ſeinen Sternenbogen | mit Anmuth
uns b. heißt. Sch. 25a ꝛc. b) oft ironiſch wie „trak-
tieren“, Einem aufſpielen (ſ. Diener 4): Sonſt wollt’
ich dich anders b. Arnim Schaub. 2, 182; Wies ſie an den
Pfarrer, ſtatt ſie gehörig zu b. Gotthelf Sch. 356; Ich habe
ihn aber falſch bedient (ſ. d) [bei mir iſt er an den Un-
rechten gekommen]. Klencke Gſp. 2, 29 ꝛc. c) Eine
Sache b., ihr die nöthige Thätigkeit und Aufmerkſamkeit
widmen, das dazu Nöthige beſorgen, verrichten, vgl.:
Gäſte beim Frühſtück, das Frühſtück b. ... Sch. 1079;
Mit grobem Zinn . . . bedient [ſerviert] man ihre Tafel.
405b; Den Lockenbau b. 26b; Die Meſſe b. 68a; Das Ge-
ſchütz b. Hackländer Sold. 160; [Der Arzt] bediente eine weit-
läufige Praxis. Stilling 3, 183 ꝛc. So auch: Ein Amt b.
Schweinichen 3, 38; Weidner 297; Stilling 2, 112; 4, 121;
Bediente er eine Kammerraths-Stelle. 224 ꝛc., jetzt gewöhnl.
„bekleiden“ (ſ. Bedienung). Dazu: [Am Thor] fragt
Keiner: Was b. Sie? G. 2, 146 [was für eine Stellung
haben Sie?]; Wer ſind Sie und was b. Sie? Geht dieſe
Frage aufs bürgerliche Leben oder aufs literariſche? Muſäus
Ph. 2, 62. d) Kartenſp.: Farben b. oder bloß b.,
eine Karte von der Farbe der ausgeſpielten zugeben (ſ. b
u. bekennen). 2) refl.: Sich einer Sache, eines Vor-
theils (G. 15, 15), ſeines Glücks (Sch. 342b), der Liſt (Hage-
dorn 2, 181) b. = davon Gebrauch, vgl. ohne Gen.:
B. Dich! Mache Dir’s bequem! Gutzkow Lenz 101, ſ. 1a.
3) Einem bedient ſein, mit aktivem Sinn, ſ. [1d],
ver-d. und bedienſtet = ihm dienen: Ich bin ihm mit
Rath und Recepten bedient. König Kl. 2, 291; Er höhnte
die Flüchtlinge aus, denen er bedient war. 403; Hatten die
Ehre, Alexander dem Großen in demſelben Poſten bedient zu
ſein. W. Hor. Br. 2, 120 ꝛc., ſ. †Be und vgl. „Be-
dienter“ als Hw. I. Dúrch-: tr.: eine Zeit durch
dienen, dienend zu Ende bringen. II. Durch-:
tr. (ſelten): als Diener aufwartend einen Raum durch-
ſchreiten: Wie Hephäſtos die Halle ſo flink durchdiente. B.
193 v. 600. Eīn-: 1) tr. [2c], auch: Du haſt mir
30 Jahre redlich gedient, Das kann wohl einen Fehler mit e.
Tieck 5, 109, etwa: als in den Dienſt mit eingeſchloſſen
gelten laſſen, entſchuldigen. 2) refl.: ſich die-
nend einleben, eingewöhnen: Wenn ſie ſich unter der
Fahne einmal recht eingedient haben. Lichtenberg 3, 67.
Er-: tr.: dienend erlangen, erwerben: Wenn er die
[die Anerkennung] nicht erdient, hab’ er ſie nur verdient
[ſ. d. 1c]. Rückert Weish. 2, 188; Morg. 1, 32; Neun
ganze Jahre, | ſeit dem Zaren ich ... diene | und nicht Roß
erdient’ ich mir noch Waffe. Talvj 2, 227. Herāūf-,
hināūf- [1d]. Míß-: Einem m., ſchlechte Dienſte
erweiſen. Mít-: mit Andern gemeinſam dienen,
z. B.: Das dient mit zu ſeinem Sturz; Liebe den M–den
[Dienſtgenoſſen]. Auerbach Dorf 4, 118 ꝛc. Über-
[2c]. Um-: tr.: dienend umgeben: Saß beim Feſt
... umdient von Brüdern. Rückert Br. E. 165. Ver-:
1) tr.: a) (veralt., mundartl.): Für etwas zu Theil
Gewordnes Dienſte leiſten, es durch Dienſte erwidern,
namentl. [2c]: Ein Lehen v. Benecke ꝛc. b) Die Militär-
zeitver-d. Gutzkow Liesli 71 = aus-, ab-d. c) Etwas als
entſprechenden Lohn für Dienſkleiſtungen, oder allge-
meiner für eine Thätigkeit erwerben. Vgl.: er-d.,.
wofür früher auch einfaches d. galt. Benecke 1, 369.
Ein Grundſtück durch Verjährung erwerben, erlangen heißt
nicht, esver-d., weil man dabei unthätigſichverhält; aber:
Geld durch den Handel, Reichthümer, Tagelohn ver-d.; Was
ein Kaufmann für eine Waare mehr erhält, als ſie ihm koſtet,
Das hat er als den entſprechenden Lohn für ſeine Mühe
daran verdient; Das verdiente Geld; Sich die Sporen
(ſ. d.) ver-d. ꝛc. Zuw. mit Infin. ꝛc.: Könnt ich ir-
gend mir ver-d. [es durch ein Thun dahinbringen], von
dem Volke mich zu trennen. G. 8, 81; Ich will es gern
ver-d., daß ſie werde mein Weib. Simrock Nib. 376b ꝛc.
d) der Begriff des Erlangens ſ. er-d. tritt hinter
den des entſprechenden Lohns noch mehr zurück: Etwas
ver-d. = Etwas thun, dem das Genannte als Lohn
und Vergeltung entſpricht, das Desſelben werth iſt: Er
(ſeine That) verdient Ehre, Schande, Anerkennung, Lob, Dank
Tadel, Strafe; den Lorberkranz den Galgen; gerühmt
gebrandmarkt zu werden ꝛc.; Das Pferd, das den Hafer ver-
dient, bekommt ihn nicht. Sprchw.; Verdient hat er es ganz
und gar nicht um mich [durch ſein Thun gegen mich],
daß ich ihm ein ſolches Feſt bereite. Fichte Nic. IV (Schlegel);
Ver-d. ſie die Gelindigkeit, mit der man Sie zu behandeln ge-
denkt. G. 10, 101; Wir haben nicht verſchuldet, un-
glücklich zu werden, aber auch nicht verdient, zuſammen glück-
lich zu ſein. 15, 276; Deſſen lautere Abſichten ihm weder
eine Stelle unter den Zweiflern noch unter den Fataliſten ver-
d. L. 5, 42; Wie Deutſchland durch ſoviel unſchuldig Blut-
vergießen . .. eine ſcharfe Ruthe verdienet. Luther 6, 316b;
„Was verdient der Offizier, | der eidvergeſſen ſeine Order
bricht?“ | Den Tod. Sch. 343b; Schenk ihm, auch unver-
dient, die Ehre. G. 6, 71; Ob doch einmal Zeus ſchaffe die
wohlverdiente Bezahlung. V. Od. 2, 145; Unverdienter
Tadel ꝛc. Die Verdientheit der Strafe. Keller gH.
1, 144 ꝛc. Selten mit Genit.: V. .. der ernſteſten
Berückſichtigung. Dieſterweg Jahrb. 1, 69 ꝛc. 2) refl.:
im guten Sinn, ſich durch ſein Thun ein Anrecht auf
Anerkennung erwerben: Denn er ſich auch redlich um
mich gar oft verdienet. Luther 5, 43b; Da hatte ich .. mich
bei meinem Herrn wohl verdienet. Schweinichen 3, 109; im
Infin. zuw. ohne ſich (ſ. d. †): Die hat für treue Dienſte
kein Gedächtnis; | doch um den mächt’gen Erbherrn wohl
ver-d. | heißt, Saaten in die Zukunft ſtreun. Sch. 526a.
Sehr oft: Sich verdient (ſ. 3) machen: Ihr machtet | um
meine Krone euch verdient. Sch. 277a. 3) das Partic.
mit aktivem Sinn (ſ. dienen 1b; be-d. 3), von Einem,
der ſich um Etwas verdient gemacht, ein Verdienſt er-
worben, deſſen Thätigkeit Lohn verdient: Er ließ den
Wohlverdienten unbeehrt. Chamiſſo 4, 12; Wäre mein
Vater der un-verdiente Mann. Forſter Br. 1, 208; Dem
Hochverdienten. G. 13, 171; Den alten Ruhm, den vor-
verdiente Geiſter | für dieſe Stadt durch Werk und Wort be-
gründet. 6, 370 ꝛc.; Und es ſei der Verdientere Ajax. V. Ov.
2, 304 ꝛc. Zuw. Doppelauffaſſung möglich: Viel
ſchöner iſt, es rein und unverdient ein ſolch Geſchenk empfan-
gen, | als halb und halb zu wähnen, daß man wohl | es
habe fordern dürfen. G. 13, 138 (Das Geſchenk als ein
unverdientes, oder: ohne es verdient zu haben, vgl.:
Er leidet unverdient ꝛc.). S. auch: „Verdienſtet“.
4) Zſſtzg., z. B.:Áb-v.: a) Einem Geld ꝛc. a., es ihm
dadurch, daß man es von ihm verdient ꝛc., abnehmen:
Zwei Gulden .. hat mir der Halunk ſchon mit Eſſen und
Trinken abverdient. Hebel 3, 129. b) (Einem) Etwas a.,
Genügendes dafür gegenleiſten, ſo daß man entw. auf
das zu Erlangende ein Anrecht, oder für das Voraus-
erhaltne keine Verpflichtung mehr hat: Wir ſind gute
Kinder und hätten ſchon längſt einen ſchönen Spieltag ab-
verdient. Forſter Anſ. 3, 179; Wilhelm ſchalt ihre Undank-
barkeit, allein man ſetzte ihm entgegen, daß ſie Das, was ſie
dort erhalten, genugſam abverdient. G. 16, 251; Daß die
Pferde das Futter .. abverdient hätten. HvKleiſt Erz. 1, 13;
Daß ich ihre unverdiente gute Meinung bei ihr abverdiene.
Kurz Weihn. 171; Ob ſie .. für voll oder halb unſerm
Herrn Gott ſein Gnad a. Luther 6, 387a; IP. 2, 57; So
hat er weiter keine Großmuth ausgeübt; denn dieſe [1000
Gulden] hab’ ich längſt durch die vier Manuſcripte . . abver-
dient. Platen 2, 57; Ein Opfer ... um die Freuden der künf-
tigen Vereinigung dem Schickſal abzuverdienen. Sch. 753a;
182a; 1133b; Der Dank war Leibesfrohn; doch haben
wir bald abverdient? [genug gefrohnt]. V. 2, 30; Weidner
190 u. v. Mundartl.: An-v. c) Etwas Bö-
ſes, Schlimmes a., durch Verdienſt, genügende Leiſtun-
gen ꝛc. Begangnes tilgen oder Drohendes abwenden:
Durch Gutesthun .. eine Sünde a. Eckermann 1, 356;
Unter der milzſüchtigen Laune eines gebieteriſchen Korporals
das Fegfeuer zum Voraus a. Sch. 109a. Mít-v., z.
B.: Ich habe das Vermögen mit-v. helfen; Die Strafe mit-
v. [mit Andern] ꝛc. Zū-: (ſchweiz.) dem Pfarrer
helfen, das Nachtmahl austheilen. Kohl Alp. 2, 11;
Peſtalozzi 1, 171 ꝛc.