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dienen
I. Dīēnen: 1) intr. (haben):
urspr. Sklave, Einem unterworfen sein; dann allmählich in weitrem Sinn, in abhängigem, oft unter gewissen Bedingungen freiwillig übernommenem Vh. sein; Einem seine Untergebenheit, oder auch nur Ergebenheit thätig beweisen:
a) Die eine Fürstin und eine Königin war, muß nun d. (c). Klag. 1, 1; Sollen diese Völker dem Könige zu Babel d. Jes. 25, 11; So sollt ihr unsere Knechte sein, daß ihr uns dienet. 1. Sam. 17, 9; 2. Macc. 1, 27; 1. Mos. 15, 13 ff.; Ihm dienten hundert Völker. Platen 4, 279 U. .
b) Gott, einem Götzen, übertr.: Der Wahrheit, Gerechtigkeit, der Sünde, den Lüsten, dem Mammon d., sie als Herrn anerkennen, ihrem Gebot folgen, gehorsam sein (vgl. „fröhnen“). Gott, den Götzen d., auch von den Ceremonien als Zeichen der Verehrung etc.: Die Leviten, die mir d. Jer. 33, 22; Daß ihr dienet im Amt der Wohnung des Herrn und vor die Gemeine tretet, ihr [für sie] zu d. 4. Mos. 16, 9; Das Cingulum | hängt er dem Priester d–d um. Sch. 68b etc. So auch: Das Meß-D. (s. 2a). König Leb. 1, 26 etc.; ferner: Einer Dame [als seiner Herrin] d. Chamisso 3, 124 etc., zunächst von Rittern, s. „Ritter- Dienst“.
c) D. von bestimmten Dienst-Vh. u. zwar ohne nähere Angabe oft von Knechten, Dienstboten etc.: Person aus der d–den Klasse; Bei einem strengen Herrn d.; Sie hat lange Jahre in einem Hause gedient; Er bietet sich den Reichen des Orts an und will für den Tagelohn d. Sch. 707a; Jch will dir sieben Jahre um Rahel d. 1. Mos. 29, 18 ff.; G. 20, 165; 9, 314 etc.
d) ebenfalls ohne nähere Angabe oft von Kriegsdiensten = Soldat sein: Er hat sich festgelost und muß 3 Jahr d.; Zu Fuß, zu Pferde, bei der Artillerie, bei (unter) den Dragonern d.; Unter (bei G. 9, 140) einem Feldherrn d.; Von unten (von der Pike) auf, an d. etc.; Als Gemeiner gedient . .. Den Rekruten aus fürstlichem Geblüte höher an-d. zu lassen. Möser Ph. 1, 32; [Das Regiment], wo er vom Reiter hat herauf gedient. Sch. 332a etc. Hier [d und c] oft das Part. im akt. Sinn: Ein gedienter, lang-, alt-, ungedienter Soldat; Ein vom Gemeinen auf gedienter französischer Offizier. Niebuhr Kl. Schr. 1, 25, s. ab-, ausgedient; be-, verdient etc.; ferner refl.: Hatte sich von unten mühsam hinauf d. müssen. Jahn M. 100.
e) Ferner von sehr verschiednen Verhältnissen, die theils durch nähern Zusatz bestimmt werden, theils ohne solchen, wenn sie bekannt sind oder aus dem Zusammenhang erhellen. D. hat hier im Allgemeinen den Sinn, Einem seine Thätigkeit widmen unter gewissen Bedingungen, die sich meist auf das von Diesem dagegen zu Leistende beziehn: Als Knecht, Magd, Taglöhner, Wirthschafter, Inspektor, Koch, Köchin, Stubenmädchen, als Kommis, Geschäftsreisender etc. einem Herrn, bei einem Herrn d.; als gemeiner Soldat, als Offizier, Ingenieur d.; einem Klienten als Anwalt in einer Sache d.; einem Fürsten, dem Staat, der Kirche d. (ein Staats-, Kirchen-Amt verwalten); Leichter dient sich einem Glücklichen. G. 13, 360; Daß ein so verständiger Kopf .. einem Manne ums Brot d. muß, der Euch das Wasser nicht bieten kann. Hebel 3, 73; Pächter, die alle bei ihrem Vater für [als] Jungen, Halb- und Großknechte gewisse Jahre gedient haben. Möser Ph. 4, 22 etc.
f) noch allgemeiner: Einem seine Thätigkeit widmen, ohne Rücksicht auf Lohn; aus Ergebenheit ihm nützlich zu sein suchen; seine Absichten fördern etc.: Ein Mensch muß dem andern d.; Mancher dienet dem Andern zu unrechten Sachen und eben damit kriegt er ihn zum Feinde. Sir. 20, 25; 4, 32; Gal. 5, 13 etc. Oft als höfliche Wendung: Womit kannich Jhnen d.? [Was befehlen, wünschen Sie?] etc.; Ein solcher Auftrag schreckt mich nicht, | mit solchen Schätzen kann ich d. [aufwarten]. G. 11, 69; Worin ich ihm kann d., Das ist ihm unversagt. Simrock Nib. 525. So auch als höfliche Erwidrung: Zu d. = zu Befehl etc. Lichtwer 99, 123 etc. Daher: Einem auf Etwas d. = Bescheid, Antwort geben: Jch kann Euch sagen, wie sie Euch darauf gedient hat. Kurz Weihn. 203; Lassen Sie sich d. [sagen], Herr Doktor etc. Tieck Nov. 3, 88; 5, 73; Mörike N. 34 u. o.
g) dann nicht bloß von Personen, sondern auch von Sachen: sich als Etwas, zu Etwas brauchen, verwenden lassen, Dessen Stelle ersetzen; Mittel zu einem Zweck, dazunützlich, förderlich, passend sein, helfen; zu Etwas gereichen, ausschlagen: Ihre Frucht wird zur Speise d. Hes. 47, 12; Nicht, was zum Frieden diesem Volke, sondern zum Unglück dienet. Jer. 38, 4; Das dienet nicht, Gnade zu erwerben. Jud. 8, 10; So diene euer Überfluß ihrem Mangel [helfe ab]. 2. Kor. 8, 14; Plaudern, das Nichts zur Sache dienet [s. 2]. Sir. 21, 27 u. o.; Eisenhaken, | der den Kessel sonst zu tragen diente. Platen 4, 291; Damit ist mir nicht gedient [geholfen]. Gotthelf Sch. 104 u. o.; Was den Fürsten in ihren Kram dient [passt]. G. 9, 27; 2, 120; Er dient ihm als (s. d. †), zum Spion; Dem Diogenes diente eine Tonne als (zur) Wohnung, zum Wohnen; Das muß mir zur (als) Entschuldigung d., obgleich es eigentlich nur eine Ausrede ist; Dient die Perl’ im Weg zu Sande [als Sand] und zu Kies der Edelstein. Rückert Morg. 1, 70; [Die Armbrust] wird hinfort zu keiner Jagd mehr d. Sch. 550a; Ein Fächer .. dient seiner .. Hand für Schwert und Lanze, für Bogen und Köcher. W. 15, 10 [statt eines Schwertes, obgleich nicht zum Schwert]; Soviel euch für itzt | zu wissen dient. 8; Gieb dem Kranken kein Obst, das dient ihm nicht [nützt ihm nicht, sondern schadet ihm]. 2) tr.: im Allgemeinen veralt. und mundartl., z. B.:
a) Einen Dienst d. 1. Mos. 29, 27; Die Messe d. (gewöhnl. be-d.). s. 1b; vgl.: Wir sollten ihm ein Reis d. Berlichingen 45, u. übertr.: Frank Last. A. 2a = „ihm zu Gefallen einen Reiterdienst thun“. s. 1d und vgl. reisig, hier eigentl. nicht Objekt, sondern Accus. der Zeitbest. = einen Feldzug hindurch d.; Das dienet Nichts zur Sache. s. 1g, wo „Nichts“ wie „,Wenig“ etc. adverbiell ist u. ä. m.
b) passiv: Gedient = bedient sein: Wie gut ich in diesem Stück von meiner Einfalt gedient [bedient] bin. Möser Ph. 2, 84; Das höchste Wesen kann auf eine Weise gedient sein wollen. Kant 6, 360 etc.
c) Etwas d., ein-d., ver-d., als Lehns-Abgabe einliefern, entrichten (s. Dienst 3). So auch: Ein über dien- tes [mit Lehnsabgaben übermäßig belastetes] Gut. So österreich.: Die Henne dient [zollt, d. h. legt] ihr Ei. Schmeller 1, 375 etc.
Anm. Ahd. dionón, mhd. dienen, von diu, Knecht, Magd, und vgl. Demuth und Dirne.
Zsstzg., z. B.: Áb-: tr.:
1) Eine Schuld etc. a., dienend abarbeiten, tilgen etc.; Was abgedient soll sein, | drum darf ich allererst nicht bitten um Verzeihn. Logau 1, 5, 63, s. Ver-d. 1b etc.
2) an einigen Höfen (veralt. u. mundartl.): die Speisen von der Tafel abtragen, Ggstz. „auf-d.“
3) abdanken: Abgediente [1d] Soldaten, Pferde, Kleidungsstücke etc., die lange gedient haben und dadurch abgenützt, nicht mehr brauchbar sind, s. aus-d. An-:
1) [1f]: Wer mit weiter Nichts als solch einem Formular-Urthel a. [aufwarten] kann. B. 183b; Brem. Wörterb. 1, 196.
2) [1d].
3) (Schiff.): Das Land a. oder anthun (s. d., Soltau 4); Lasst uns das nächste Land a. und mit den Booten landen. Hausbl. (1858) 2, 90 etc. Āūf-:
1) [1d].
2) s. ab-d. (2).
3) (veralt.): aufwarten, z.B.: Der Braut. Fleming 175; Einem Fürsten. Lohenstein Jbrah. 46, 217 etc.
4) auf Etwas warten, harren. Opitz Ps. 104, 13 etc. Āūgen-: schmeicheln, Augendiener s. d. sein: Da ihm Einer zu a. namt „Guter Meister“. Zwingli 2, 16. Āūs-: zu Ende dienen; Ausgediente Künstler. Devrient 3, 407; Militärs. Klencke Gsg. 1, 151 etc. s. [1d] u. ab-d. 3. Bē-:
1) tr.:
a) Eine Person b., ihr mit seinen Diensten aufwarten, z. B.: Wer hat das Hofamt bei der Königin, | wen traf der Rang, sie heute zu b.? Sch. 252a; Einen bei Tische b.; Der Handwerker, der Kaufmann, der Anwalt etc. bedient seine Kunden, wartet ihnen auf, arbeitet für sie, liefert das Verlangte etc.; Stilling’s Beruf und Kranken-Bedienung ... Sobald er einen Vornehmen .. zu b. bekam (s. d). Stilling 4, 25; Sei höflich, man bedient dich schlecht! G. 1, 108; Um doch einigermaßen gut bedient zu sein. 21, 66; Doch wird er wie ein Abt bedienet. Lichtwer 51; Der seinen Äther, seinen Sternenbogen | mit Anmuth uns b. heißt. Sch. 25a etc.
b) oft ironisch wie „traktieren“, Einem aufspielen (s. Diener 4): Sonst wollt’ ich dich anders b. Arnim Schaub. 2, 182; Wies sie an den Pfarrer, statt sie gehörig zu b. Gotthelf Sch. 356; Ich habe ihn aber falsch bedient (s. d) [bei mir ist er an den Unrechten gekommen]. Klencke Gsp. 2, 29 etc.
c) Eine Sache b., ihr die nöthige Thätigkeit und Aufmerksamkeit widmen, das dazu Nöthige besorgen, verrichten, vgl.: Gäste beim Frühstück, das Frühstück b. ... Sch. 1079; Mit grobem Zinn . . . bedient [serviert] man ihre Tafel. 405b; Den Lockenbau b. 26b; Die Messe b. 68a; Das Geschütz b. Hackländer Sold. 160; [Der Arzt] bediente eine weitläufige Praxis. Stilling 3, 183 etc. So auch: Ein Amt b. Schweinichen 3, 38; Weidner 297; Stilling 2, 112; 4, 121; Bediente er eine Kammerraths-Stelle. 224 etc., jetzt gewöhnl. „bekleiden“ (s. Bedienung). Dazu: [Am Thor] fragt Keiner: Was b. Sie? G. 2, 146 [was für eine Stellung haben Sie?]; Wer sind Sie und was b. Sie? Geht diese Frage aufs bürgerliche Leben oder aufs literarische? Musäus Ph. 2, 62.
d) Kartensp.: Farben b. oder bloß b., eine Karte von der Farbe der ausgespielten zugeben (s. b u. bekennen).
2) refl.: Sich einer Sache, eines Vortheils (G. 15, 15), seines Glücks (Sch. 342b), der List (Hagedorn 2, 181) b. = davon Gebrauch, vgl. ohne Gen.: B. Dich! Mache Dir’s bequem! Gutzkow Lenz 101, s. 1a.
3) Einem bedient sein, mit aktivem Sinn, s. [1d], ver-d. und bedienstet = ihm dienen: Ich bin ihm mit Rath und Recepten bedient. König Kl. 2, 291; Er höhnte die Flüchtlinge aus, denen er bedient war. 403; Hatten die Ehre, Alexander dem Großen in demselben Posten bedient zu sein. W. Hor. Br. 2, 120 etc., s. †Be und vgl. „Bedienter“ als Hw. I. Dúrch-: tr.: eine Zeit durch dienen, dienend zu Ende bringen. II. Durch-: tr. (selten): als Diener aufwartend einen Raum durchschreiten: Wie Hephästos die Halle so flink durchdiente. B. 193 v. 600. Eīn-:
1) tr. [2c], auch: Du hast mir 30 Jahre redlich gedient, Das kann wohl einen Fehler mit e. Tieck 5, 109, etwa: als in den Dienst mit eingeschlossen gelten lassen, entschuldigen. 2) refl.: sich dienend einleben, eingewöhnen: Wenn sie sich unter der Fahne einmal recht eingedient haben. Lichtenberg 3, 67. Er-: tr.: dienend erlangen, erwerben: Wenn er die [die Anerkennung] nicht erdient, hab’ er sie nur verdient [s. d. 1c]. Rückert Weish. 2, 188; Morg. 1, 32; Neun ganze Jahre, | seit dem Zaren ich ... diene | und nicht Roß erdient’ ich mir noch Waffe. Talvj 2, 227. Herāūf-, hināūf- [1d]. Míß-: Einem m., schlechte Dienste erweisen. Mít-: mit Andern gemeinsam dienen, z. B.: Das dient mit zu seinem Sturz; Liebe den M–den [Dienstgenossen]. Auerbach Dorf 4, 118 etc. Über- [2c]. Um-: tr.: dienend umgeben: Saß beim Fest ... umdient von Brüdern. Rückert Br. E. 165. Ver-:
1) tr.:
a) (veralt., mundartl.): Für etwas zu Theil Gewordnes Dienste leisten, es durch Dienste erwidern, namentl. [2c]: Ein Lehen v. Benecke etc.
b) Die Militärzeitver-d. Gutzkow Liesli 71 = aus-, ab-d.
c) Etwas als entsprechenden Lohn für Dienskleistungen, oder allgemeiner für eine Thätigkeit erwerben. Vgl.: er-d.,. wofür früher auch einfaches d. galt. Benecke 1, 369. Ein Grundstück durch Verjährung erwerben, erlangen heißt nicht, esver-d., weil man dabei unthätigsichverhält; aber: Geld durch den Handel, Reichthümer, Tagelohn ver-d.; Was ein Kaufmann für eine Waare mehr erhält, als sie ihm kostet, Das hat er als den entsprechenden Lohn für seine Mühe daran verdient; Das verdiente Geld; Sich die Sporen (s. d.) ver-d. etc. Zuw. mit Infin. etc.: Könnt ich irgend mir ver-d. [es durch ein Thun dahinbringen], von dem Volke mich zu trennen. G. 8, 81; Ich will es gern ver-d., daß sie werde mein Weib. Simrock Nib. 376b etc.
d) der Begriff des Erlangens s. er-d. tritt hinter den des entsprechenden Lohns noch mehr zurück: Etwas ver-d. = Etwas thun, dem das Genannte als Lohn und Vergeltung entspricht, das Desselben werth ist: Er (seine That) verdient Ehre, Schande, Anerkennung, Lob, Dank Tadel, Strafe; den Lorberkranz den Galgen; gerühmt gebrandmarkt zu werden etc.; Das Pferd, das den Hafer verdient, bekommt ihn nicht. Sprchw.; Verdient hat er es ganz und gar nicht um mich [durch sein Thun gegen mich], daß ich ihm ein solches Fest bereite. Fichte Nic. IV (Schlegel); Ver-d. sie die Gelindigkeit, mit der man Sie zu behandeln gedenkt. G. 10, 101; Wir haben nicht verschuldet, unglücklich zu werden, aber auch nicht verdient, zusammen glücklich zu sein. 15, 276; Dessen lautere Absichten ihm weder eine Stelle unter den Zweiflern noch unter den Fatalisten verd. L. 5, 42; Wie Deutschland durch soviel unschuldig Blutvergießen . .. eine scharfe Ruthe verdienet. Luther 6, 316b; „Was verdient der Offizier, | der eidvergessen seine Order bricht?“ | Den Tod. Sch. 343b; Schenk ihm, auch unverdient, die Ehre. G. 6, 71; Ob doch einmal Zeus schaffe die wohlverdiente Bezahlung. V. Od. 2, 145; Unverdienter Tadel etc. Die Verdientheit der Strafe. Keller gH. 1, 144 etc. Selten mit Genit.: V. .. der ernstesten Berücksichtigung. Diesterweg Jahrb. 1, 69 etc.
2) refl.: im guten Sinn, sich durch sein Thun ein Anrecht auf Anerkennung erwerben: Denn er sich auch redlich um mich gar oft verdienet. Luther 5, 43b; Da hatte ich .. mich bei meinem Herrn wohl verdienet. Schweinichen 3, 109; im Infin. zuw. ohne sich (s. d. †): Die hat für treue Dienste kein Gedächtnis; | doch um den mächt’gen Erbherrn wohl ver-d. | heißt, Saaten in die Zukunft streun. Sch. 526a. Sehr oft: Sich verdient (s. 3) machen: Ihr machtet | um meine Krone euch verdient. Sch. 277a.
3) das Partic. mit aktivem Sinn (s. dienen 1b; be-d. 3), von Einem, der sich um Etwas verdient gemacht, ein Verdienst erworben, dessen Thätigkeit Lohn verdient: Er ließ den Wohlverdienten unbeehrt. Chamisso 4, 12; Wäre mein Vater der un-verdiente Mann. Forster Br. 1, 208; Dem Hochverdienten. G. 13, 171; Den alten Ruhm, den vor- verdiente Geister | für diese Stadt durch Werk und Wort begründet. 6, 370 etc.; Und es sei der Verdientere Ajax. V. Ov. 2, 304 etc. Zuw. Doppelauffassung möglich: Viel schöner ist, es rein und unverdient ein solch Geschenk empfangen, | als halb und halb zu wähnen, daß man wohl | es habe fordern dürfen. G. 13, 138 (Das Geschenk als ein unverdientes, oder: ohne es verdient zu haben, vgl.: Er leidet unverdient etc.). S. auch: „Verdienstet“. 4) Zsstzg., z. B.:Áb-v.:
a) Einem Geld etc. a., es ihm dadurch, daß man es von ihm verdient etc., abnehmen: Zwei Gulden .. hat mir der Halunk schon mit Essen und Trinken abverdient. Hebel 3, 129.
b) (Einem) Etwas a., Genügendes dafür gegenleisten, so daß man entw. auf das zu Erlangende ein Anrecht, oder für das Voraus- erhaltne keine Verpflichtung mehr hat: Wir sind gute Kinder und hätten schon längst einen schönen Spieltag abverdient. Forster Ans. 3, 179; Wilhelm schalt ihre Undankbarkeit, allein man setzte ihm entgegen, daß sie Das, was sie dort erhalten, genugsam abverdient. G. 16, 251; Daß die Pferde das Futter .. abverdient hätten. HvKleist Erz. 1, 13; Daß ich ihre unverdiente gute Meinung bei ihr abverdiene. Kurz Weihn. 171; Ob sie .. für voll oder halb unserm Herrn Gott sein Gnad a. Luther 6, 387a; IP. 2, 57; So hat er weiter keine Großmuth ausgeübt; denn diese [1000 Gulden] hab’ ich längst durch die vier Manuscripte . . abverdient. Platen 2, 57; Ein Opfer ... um die Freuden der künftigen Vereinigung dem Schicksal abzuverdienen. Sch. 753a; 182a; 1133b; Der Dank war Leibesfrohn; doch haben wir bald abverdient? [genug gefrohnt]. V. 2, 30; Weidner 190 u. v. Mundartl.: An-v.
c) Etwas Böses, Schlimmes a., durch Verdienst, genügende Leistungen etc. Begangnes tilgen oder Drohendes abwenden: Durch Gutesthun .. eine Sünde a. Eckermann 1, 356; Unter der milzsüchtigen Laune eines gebieterischen Korporals das Fegfeuer zum Voraus a. Sch. 109a. Mít-v., z. B.: Ich habe das Vermögen mit-v. helfen; Die Strafe mitv. [mit Andern] etc. (schweiz.) dem Pfarrer helfen, das Nachtmahl austheilen. Kohl Alp. 2, 11; Pestalozzi 1, 171 etc.
Zū-: