dielen
Dīēlen, tr.: mit Dielen (ſ. d. 1 und 2) verſehn:
1) mit Dielen oder Brettern verſehn: Gedielet und ge-
bälket ſtand manches Schiff. Simrock Gudr. 269. — 2) mit
einem Eſtrich verſehn: Raum, der nicht gedielt, tennenartig
geſchlagen ſchien. G. 23, 383; Der ganze Fußboden übrigens
gedielet, bis auf ein kleines Eckchen ... das gepflaſtert war.
14, 180; Der ... in Kammern Pflaſter ſetzt und nur die
Säle dielet. Hagedorn 1, 30; Aus dem großen lehmgedielten
Thorwege. Gutzkow R. 5, 137; In ungepflaſterten oder un-
gedielten Ställen. Landwirthſch. Ztg. (1855) 142 ꝛc.
Zſſtzg. z. B.: Áb- [1]: durch Dielen oder Bretter
abtheilen: In einem abgedielten Verſchlage. — Āūs-:
[1 und 2]: mit Dielen auslegen: Zum A. der Zimmer.
— Be- [1]. Kohl Südr. 1, 274. — Ent-: Ggſtz. von
be-d., der Dielen berauben. — Úber-: mit Brettern
überdecken; veralt. den Fußboden eines Zimmers ꝛc.
mit Etwas überkleiden: Zimmer ... | mit Zobeln über-
dielt. Lohenſtein Ibr. Sult. 12. — Ver- [1]: Den Fuß-
boden ver-d. U. ā. M.
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