dielen
Dīēlen, tr.:
mit Dielen (s. d. 1 und 2) versehn:
1) mit Dielen oder Brettern versehn: Gedielet und gebälket stand manches Schiff. Gudr. 269. —
2) mit einem Estrich versehn: Raum, der nicht gedielt, tennenartig geschlagen schien. 23, 383; Der ganze Fußboden übrigens gedielet, bis auf ein kleines Eckchen ... das gepflastert war. 14, 180; Der ... in Kammern Pflaster setzt und nur die Säle dielet. 1, 30; Aus dem großen lehmgedielten Thorwege. R. 5, 137; In ungepflasterten oder ungedielten Ställen. (1855) 142 etc.
Zsstzg. z. B.: Áb- [1]: durch Dielen oder Bretter abtheilen: In einem abgedielten Verschlage. —
Āūs-: [1 und 2]: mit Dielen auslegen: Zum A. der Zimmer. — Be- [1]. Kohl Südr. 1, 274. —
Ent-: Ggstz. von be-d., der Dielen berauben. —
Úber-: mit Brettern überdecken; veralt. den Fußboden eines Zimmers etc. mit Etwas überkleiden: Zimmer ... | mit Zobeln überdielt. Lohenstein Ibr. Sult. 12. — Ver- [1]: Den Fußboden ver-d. U. ā. M.
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