dammlich
Dámmlich, a.: 1) ſ. dammeln Anm. — 2) Ver-d.:
verdammenswerth. Röm. 8, 1 und oft bei Luther 5, 368b;
6, 10a; 25b; 317a ꝛc.; aber auch: Dieſe ſtrafbare, dieſe
v–e Liebe. Sch. 105a; Eine v–e Philoſophie. 734b; Börne
2, 18; 308; B. 190 v. 340; Claudius 1, 82; Fichte 7,
347; Immermann M. 3, 180; Klinger F. 144; L. 13, 428;
Un-v. V. Ant. 1, 382 ꝛc.
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