Faksimile 0267 | Seite 259
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dachtsam
Dáchtſam, a.: ungw. außer Zſſtzg.
Zſſtz.: Be-: bedacht, aber genau genommen
als dauernde Eigenſchaft, wie „bedächtig“, während „be-
dacht“ auch auf eine einzelne Handlung gehn kann, ſ.
ſam: Verhüte b. | jede Gefahr. V. Od. 17, 595; Brockes
9, 481; B–lich. 326; Von allem un-b–en Sichgehenlaſſen,
von aller Übereilung ſo frei. Danzel 37; Un-b. und lebhaft
rief ich aus. G. 18, 25; Der Gebrauch der Überlegung bei
den freien Handlungen heißt B–keit. Mendelsſohn 4, 1, 115;
Sich vieler Un-b–keiten ſchuldig machen ꝛc.