Faksimile 0267 | Seite 259
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dachtsam
Dáchtsam, a.:
ungw. außer Zsstzg. Zsstz.: Be-: bedacht, aber genau genommen als dauernde Eigenschaft, wie „bedächtig“, während „bedacht“ auch auf eine einzelne Handlung gehn kann, s. sam: Verhüte b. | jede Gefahr. V. Od. 17, 595; Brockes 9, 481; B–lich. 326; Von allem un-b–en Sichgehenlassen, von aller Übereilung so frei. Danzel 37; Un-b. und lebhaft rief ich aus. G. 18, 25; Der Gebrauch der Überlegung bei den freien Handlungen heißt B–keit. Mendelssohn 4, 1, 115; Sich vieler Un-b–keiten schuldig machen etc.