dachtsam
Dáchtsam, a.:
ungw. außer Zsstzg. Zsstz.: Be-: bedacht, aber — genau genommen — als dauernde Eigenschaft, wie „bedächtig“, während „bedacht“ auch auf eine einzelne Handlung gehn kann, s. † sam: Verhüte b. | jede Gefahr. Od. 17, 595; 9, 481; B–lich. 326; Von allem un-b–en Sichgehenlassen, von aller Übereilung so frei. 37; Un-b. und lebhaft rief ich aus. 18, 25; Der Gebrauch der Überlegung bei den freien Handlungen heißt B–keit. 4, 1, 115; Sich vieler Un-b–keiten schuldig machen etc.
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