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Dächtnis
Dä́chtnis, f.; –ſe; n., –ſes; –ſe (veralt.): Erinn-
rung, Andenken, Erinnrungsvermögen. Pictorius 85c.
Thurneißer Archid. 112 ꝛc.; jetzt gw. nur in Zſſtzg. und
zwar neutr.
Zſſtzg.: Ge: Man ruft Etwas in die Erinnrung
ſ. d. od. ins G. zurück; bewahrt es im G. ꝛc.: Solches
thut zu meinem G. Luk. 22, 19 ꝛc.; Jch will ... dir ins
G. rufen einen Zug. Chamiſſo 4, 40; Was ſoll für ein G.
er [d. Stein] bewahren? 70 [Zu weſſen Andenken dient
er?]; Weil in glücklichen G. | des Korans geweiht Ver-
mächtnis | unverändert ich bewahre. G. 4, 18; Vorzuziehn|
Gegenwart vor dem G. [nach dem Tod]. 41 [vgl. Zink-
gräf 2, 23]; Lebt ewig in der Welt G. 6, 373; Sie
haben ein kurzes G. 10, 161; Vier Steine ſind dein einziges
G. 14, 138; V. Od. 4, 221; 12, 309 ꝛc. Jemand ein
Ehren-G. [ehrendes Denkmal] ſtiften; Wie du ein
Katzen-G. [ſchlechtes, kurzes G.] haſt. Auerbach Dicht.
1, 271, vgl. Katzenkopf; Zum Andenken verſtorbner ..
Perſonen .. Dieſe Todten-G–ſe waren der einzige Schmuck
des Gebäudes. G. 26, 243; Daß die Meſſe .. ein Wie-
der-G. [Erinnrung] des Opfers ſei. Luther 6, 328a; War
es Wieder-G. einer That, welche Trojaner an Griechen verübt?
JvMüller 1, 100.
Anm. Als f. z. B.: Iſt mir aus der Gedächtnus kom-
men. Berlichingen 243; Herzog Ruprecht, löblicher G. 75;
Luther 6, 31a; Zinkgräf 1, X; XIV; 2, 23; 3, 27 u. o.
Des Gedächtnis Fähigkeit. Brockes 9, 213 (ſ. Nis).