Cent
centbar
Centner
Centnerei
Centschaft
* Cént (lat.), urſpr. Zahlw. = 100, ſ. Procent;
1) m., –s; –s: in Nordamerika ₈₀ Dollar. — 2) f.;
–e: a) ein Ort (od. Inbegriff von Ortſchaften), der
ein zum Theil von ihm durch Schöpfen beſetztes Ge-
richt ſowohl in Policei- als Kriminalſachen hat; z. B.:
Alles in Buchheimer Cent gelegen. Berlichingen 275; Sonſt
lief aus allen Zenten die Menge der Hauptſtadt zu. JvMüller
24, 117. — b) ſolche Gerichtsbarkeit. — c) das Ge-
richt ſelbſt, ſ. Schmeler 4, 275; Haltaus 2149; Schilter
159 u. Möſer Ph. 2, 329. — ~bar, a.: zur Cent ge-
hörig, einem Centgericht unterworfen. — ~ner, m.,
–s; uv.: Centgerichtsbeiſitzer. Haltaus 2451. — ~nerēī,
f.; –en. — ~ſchaft, f.; –en: Centgerichtsbezirk.
Anm. Cent in Bed. 2 oft „Zent“, nach Einigen lat.
Überſetzung des altd. huntari, Hundrede; nach Andern von
deutſch Zehn, ſ. auch Send.
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