Faksimile 0259 | Seite 251
censieren Censor Censur Census
* Cens~īēren (lat.), tr.:
beurtheilen, nam. amtlich über die Zulässigkeit einer Schrift zum Druck, eines Schauspiels zur Aufführung etc. urtheilen; übertr.: Wir werden censiert [ohne Freiheit der Gedankenäußerung] geboren, unsre Ammenmilch ist censiert. Börne 1, XXIII etc. So auch: Der Ton .. wäre .. nicht censierbar [würde die Censur nicht passieren]. L. 13, 611 etc.
~or, m., –s; -ōren:
ein Censierender, im alten Rom ein Beamter, der die Bürger nach den Steuerklassen ordnete und gleichzeitig das Sittenrichteramt übte; jetztnam. Einer, der über die Zulässigkeit von Schriften etc. zur Veröffentlichung urtheilt. Der mörderische C. lümmelt | mit meinem Buch auf seinen Knien. Platen 6, 5.
~ūr, f.; –en:
Urtheil des Censors; in den Schulen auch: Zeugnis, Urtheil über einen Schüler etc.
~us, m., uv.; –se:
Vermögensabschätzung, Steuer, Zins (s. d.).