censieren
Censor
Censur
Census
* Cens~īēren (lat.), tr.:
beurtheilen, nam. amtlich über die Zulässigkeit einer Schrift zum Druck, eines Schauspiels zur Aufführung etc. urtheilen; übertr.: Wir werden censiert [ohne Freiheit der Gedankenäußerung] geboren, unsre Ammenmilch ist censiert. 1, XXIII etc. So auch: Der Ton .. wäre .. nicht censierbar [würde die Censur nicht passieren]. 13, 611 etc. —
~or, m., –s; -ōren: ein Censierender, im alten Rom ein Beamter, der die Bürger nach den Steuerklassen ordnete und gleichzeitig das Sittenrichteramt übte; jetztnam. Einer, der über die Zulässigkeit von Schriften etc. zur Veröffentlichung urtheilt. Der mörderische C. lümmelt | mit meinem Buch auf seinen Knien. 6, 5. —
~ūr, f.; –en: Urtheil des Censors; in den Schulen auch: Zeugnis, Urtheil über einen Schüler etc. —
~us, m., uv.; –se: Vermögensabschätzung, Steuer, Zins (s. d.).
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