Cent
centbar
Centner
Centnerei
Centschaft
* Cént (lat.), urspr. Zahlw. = 100, s. Procent; 1) m., –s; –s:
in Nordamerika ₈₀ Dollar. — 2) f.; –e:
~bar, a.: a) ein Ort (od. Inbegriff von Ortschaften), der ein zum Theil von ihm durch Schöpfen besetztes Gericht sowohl in Policei- als Kriminalsachen hat; z. B.: Alles in Buchheimer Cent gelegen. 275; Sonst lief aus allen Zenten die Menge der Hauptstadt zu. 24, 117. —
b) solche Gerichtsbarkeit. —
c) das Gericht selbst, s. 4, 275; 2149; 159 u. Ph. 2, 329. —
zur Cent gehörig, einem Centgericht unterworfen. —
~ner, m., –s; uv.: Centgerichtsbeisitzer. 2451. —
~nerēī, f.; –en. — ~schaft, f.; –en: Centgerichtsbezirk.
Anm. Cent in Bed. 2 oft „Zent“, nach Einigen lat. Übersetzung des altd. huntari, Hundrede; nach Andern von deutsch Zehn, s. auch Send.
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