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censieren Censor Censur Census
* Cenſ~īēren (lat.), tr.: beurtheilen, nam. amt-
lich über die Zuläſſigkeit einer Schrift zum Druck, eines
Schauſpiels zur Aufführung ꝛc. urtheilen; übertr.:
Wir werden cenſiert [ohne Freiheit der Gedankenäußerung]
geboren, unſre Ammenmilch iſt cenſiert. Börne 1, XXIII ꝛc.
So auch: Der Ton .. wäre .. nicht cenſierbar [würde
die Cenſur nicht paſſieren]. L. 13, 611 ꝛc. ~or, m.,
–s; -ōren: ein Cenſierender, im alten Rom ein Beam-
ter, der die Bürger nach den Steuerklaſſen ordnete und
gleichzeitig das Sittenrichteramt übte; jetztnam. Einer,
der über die Zuläſſigkeit von Schriften ꝛc. zur Veröf-
fentlichung urtheilt. Der mörderiſche C. lümmelt | mit
meinem Buch auf ſeinen Knien. Platen 6, 5. ~ūr, f.;
–en: Urtheil des Cenſors; in den Schulen auch: Zeug-
nis, Urtheil über einen Schüler ꝛc. ~us, m., uv.;
–ſe: Vermögensabſchätzung, Steuer, Zins (ſ. d.).