Faksimile 0258 | Seite 250
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buttern
II. Búttern, intr. (haben):
1) mit dumpfem Lärm an Etwas pochen, schlagen, stoßen. Schmeller, s. bauzen, butzen etc.: An die Wand b. 2)
a) tr.: Butter bereiten, meist ohne Obj.: Das B. und Käsen. Scherr Nem. 1, 238; Früh auch tanzet und spät der b–de Rappe den Rundtanz. V. 2, 18 etc.
b) intr. (haben): zu Butter werden: Die Sahne will nicht b. etc.
c) refl. (s. a u. b): In diesem Faß buttert es sich schwerer etc., aber auch mit Angabe der Wirkung: Jener Poltergeist . .., durch den der Brau mißräth und mit Verdruß | die Hausfrau athemlos sich b. muß. Schlegel Sommern. 2, 1. 3) übertragen von 2: Das will nicht b., ist verlorne Arbeit; Ich will dir Etwas b., euphem. st. scheißen, vgl. husten etc.
Anm. In Bed. 1 Tonw., plattd. buttern, wie butzen, batschen, patschen, frz. battre, wozu Bataille, Batterie etc. gehören. Manche ziehen die Bed. 2 (plattd. bottern) mehr wortspielend als etymologisierend zu 1, vgl. kernen u. anken.
Zsstzg. z. B.: Áb-:
1) intr. (sein) [1]: lärmend, butternd fortgehn.
2) tr. [2]: die Butterbereitung beenden, aus-b. und dazu [3] übertr.: Ein ganz abgebuttertes Kahlohr, ein ganz um das Seinige gebrachter Mensch. Brem. Wörterb. Aūf-:
1) [1]: butternd aufschlagen.
2) [2]: butternd aufbrauchen: Alle Milch aufgebuttert. Aūs-: tr.:
1) [1]: durch Pochen vertreiben, austrommeln, auspochen.
2) [2]: vollständig zu Butter machen: So viel Sahne als man zu 8 Pfund Butter auszurühren oder auszubuttern nöthig haben möchte. Krünitz 7, 452. Auch intr.: = zu Ende buttern.
3) [3]: übertr. von 2: Er hat ausgebuttert, hat Nichts mehr vorzubringen, ist mit seiner Weisheit etc. zu Ende; Ein Holländer, indolent und ausgebuttert [woraus der Kern fortgenommen ist], wie der Käse, womit er handelt. Heine Börne 110. Ver-: tr. [2]: zu Butter machen: Sie ver-b. all ihre Milch. Übertr. [3]: Weiße hat Shakespeare’s Romeo verbuttert [durch seine Bearbeitung zu einem butterweichen Stück gemacht]. Voigts H. 267, und scherzh.: Es haben auch die Käsmacher ihre verbutterte und verkäste Ehre. Garzoni 572a u. á. m.