Büttel
Büttel, m., –s; uv.; -: Gerichtsbote, Häſcher, Hen-
ker, Henkersknecht, Scharfrichter ꝛc.: Einen zeitigen Dieb
fängt wohl ein hinkender B. (Sprchw., z. B. Zinkgräf 1,
165 ꝛc.); Die Schurken laß dem B. G. 2, 274; Buch ...,
nachdem es durch die Hand des B–s gegangen. Mendelsſohn 4,
2, 197; Stadt-B. Alexis Dor. 1, Kap. 11; Unter-B.
Tieck Cymb. 2, 3 ꝛc. Übertr. z. B.: [Gottſched], der
B. der Sprachreinigkeit. L. 5, 38.
Anm. Mz. Bütteln. Chamiſſo 3, 329, urſprüngl.
wie Bote (ſ. d.) ohne verächtlichen Nebenſinn, ahd. butil,
mhd. bütel, der zum Gericht Entbietende, Gerichtsbote, vgl.
burſchikos: „Pudel“ = Pedell, ſ. d.
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