Büßer
Büßerin
Büßerei
büßerisch
Büßer, m., –s; uv. — ~in, –nen: büßende Per-
ſon: 1) Flicker, z. B. in den Zſſtzg. Ált- oder Schūh-
B.; Kéſſel-B. (Möſer Ph. 2, 158), und namentl.
Lücken-B., auch ſachlich: Alles, was dazu dient, eine
leere Stelle auszufüllen: Flickwörter und L.; Jch, als der
Abweſens unſers lieben Herrn Pfarrherrs .. muß L. und
Unterpfarrherr ſein. Luther 6, 533a; Bin ich nur | ein L. der
Natur. Pfeffel Po. 3, 106 ꝛc. — 2) Perſon, die Buße
thut: Wenn er, der ein Gerechter war, | als B. ſtarb, wie
muß der Sünder enden? Alxinger D. 16; Verſcheuchten . ..
die frommen B. aus ihren Zellen. Fallmerayer Or. 2, 14;
Die Schuld iſt mein, | ich zahl’ als B–in. Herrig 17, 326b;
Kirchen-, Sünden-B. ꝛc. — ~ēī, f.; –en: fortgeſetz-
tes Büßen ꝛc., auch: Lücken-B. oder Tavtologie. L. 7,
87. — ~iſch, a.: dem Weſen eines Büßers gemäß:
Mit einem b–en Spruch | verneige dein geäſchert Haupt.
Lenau Fauſt 27.
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