Bürgerei
Bürgerēī, f.; –en: 1) Geſammtheit von Bürgern,
Bürgerſchaft: [Jhr Vögell, ihr Büſche-B. [Bewohner].
Duſch (WMüller Bibl. 5, 14); Der Himmel hat Gefährten
dir geboren | und neue B. dem Himmel. Gryphius 1, 518;
Schütze 1, 135; in Hadeln ꝛc. ein kleiner Diſtrikt. — 2)
das verächtliche Weſen und Treiben eines Bürgers (ſ.
d., Zſſtzg.), zumal in Zſſtzg.: Die Spieß-B–en. Klencke
Parn. 1, 351; Baggeſen 4, 115; Irrlicht von Allerwelts-
B. Jahn M. 181.
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