Bürgerei
Bürgerēī, f.; –en:
1) Gesammtheit von Bürgern, Bürgerschaft: [Jhr Vögell, ihr Büsche-B. [Bewohner]. Bibl. 5, 14); Der Himmel hat Gefährten dir geboren | und neue B. dem Himmel. 1, 518; 1, 135; in Hadeln etc. ein kleiner Distrikt. — 2) das verächtliche Wesen und Treiben eines Bürgers (s. d., Zsstzg.), zumal in Zsstzg.: Die Spieß-B–en. Parn. 1, 351; 4, 115; Irrlicht von Allerwelts- B. M. 181.
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