bundisch
Bǘndiſch, a.: einem Bund angehörig (ſ. Bünd-
ner): Fielen .... vom Herzog ab und wurden b. Berlichingen
144; Uhland V. 490; Die ſonder-b–en Innerrhodener.
Kohl A. 2, 32; Schwärmerbund, der nichts Un-b–es auf-
kommen ließ. V. Ant. 2, 3 ꝛc.
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