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bundig Bundigkeit
Bǘndig, a. (~keit, f.; –en):
s. bindig und bindlich = bindend, nam. auch rechtsgültig bindend, verpflichtend, so daß es sich nicht auflösen, Nichts dagegen einwenden lässt, und ebenso von Verstandesschlüssen, Schlußfolgerungen etc. = treffend, überzeugend: Desto b–er, fester, gleicher wird das Gewebe seines Plans. Engel 1, 180; 183; Der so b. den Knoten schürzt. Rückert Mak. 1, 58 etc. Ein b–er Schluß. Lichtwer 96; V. Myth. 1, 77; B–keit solcher Schlußketten. Ant. 1, 270; des Schließens. Danzel 34; Guhrauer L. 1, 84; 2, 73; Die b–en Antworten. G. 18, 18; Mit einem kurzen, aber b–en Bericht. 200; Kurz und b. 22, 277; B. und kurz. Thümmel 7, 146; B. und kurz war | unsere Trauung. V. 1, 124. Daß solche Gelübden wider Gott und un-b. sind. Luther 6, 374a; Wie un-b. seine Beweise. Mendelssohn 4, 2, 36; Un- B–keit. Rückert Mak. 4, 1. Rede-b. Nal. 72 [bündig redend]; Dein über-b. [iron. = vortrefflich etc.] Kriegskunst. Luther 1, 372a.
Zsstzg. s. o., ferner: Āūs-: s. Ausbund, = in seiner Art vortrefflich etc.: Ein sehr a–er Herr. Tieck Cymb. 1, 7; A–er hat sie alle Zier des Hofes | als eine Dame. 3, 5; Weh mir . . . a–em Mörder. 5, 5; A–ster Mann. Tieck Nov. 4, 7; Einem a–em Schelme. NKr. 2, 202; Niemand so a. und tadellos. Acc. 2, 48; A. schön. Weichmann 1, 327; 282 u. o Bei Kaisersberg Post. 4, 3: Ausbindlich gelehrt; bei Gotthelf G.63: So ausbündisch; sonst schwzr.: Fürbündig herrlich Bier. Stumpf 3a; Die für-b. schöne Jungfrau. 109b; Für-b–e Leut. 313a u. v.