bundisch
Bǘndisch, a.:
einem Bund angehörig (s. Bündner): Fielen .... vom Herzog ab und wurden b. 144; V. 490; Die sonder-b–en Innerrhodener. A. 2, 32; Schwärmerbund, der nichts Un-b–es aufkommen ließ. Ant. 2, 3 etc.
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