Bündl~ei
Bündel~ei
Bünd(e)ler
Bünd(e)l~ēī, f.; –en: 1) das Bündeln, Packen.
— 2) Theilnahme anVerſchwörungen, Bündlerweſen:
Geheime B. habe ich nie getrieben. Arndt Ber. 11; 68;
Erinn. 333; Neigung zu Geheim-B–en. Prutz DMuſ. 1,
2, 200. — ~er, m., –s; uv.: bündelnde Perſon,
Theilnehmer eines Bunds, mit verächtlichem Neben-
ſinn: Frei ſchloſſen alle Drei denſelben Bund, | . . . weil
nun der dritte B.,.
. . | uns, . .. verlaſſen. Baggeſen 4,
216; B., Burſchenſchaften. Enſe Denkw. 1, 466; Von
oben | man ſchon den B. roch. Kerner 122; Schwab 327;
B.-Weſen [Kotterie, Klicke]. Guhrauer L. 1, 8; 233;
Sonder-B., Tugend-B. Droyſen Y. 1, 297; König
Jer. 1, 335 ꝛc. (ſ. Bündner). — Dazu: Frankreich ſchlug
uns durch ſein Bündlern und Söldnern mit der Schweiz
den Helm vom Haupt. Jahn M. 88, und davon wieder:
Die Bündlerei. 266; Sonderbündlerei. Gutzkow
Zaubr. 1, 192.
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