Bündl~ei
Bündel~ei
Bünd(e)ler
Bünd(e)l~ēīBünd(e)l~ēī, f.; –en:
1) das Bündeln, Packen. —
2) Theilnahme anVerschwörungen, Bündlerwesen: Geheime B. habe ich nie getrieben. Ber. 11; 68; Erinn. 333; Neigung zu Geheim-B–en. DMus. 1, 2, 200. —
~er, m., –s; uv.: bündelnde Person, Theilnehmer eines Bunds, mit verächtlichem Nebensinn: Frei schlossen alle Drei denselben Bund, | . . . weil nun der dritte B.,. . . | uns, . .. verlassen. 4, 216; B., Burschenschaften. Denkw. 1, 466; Von oben | man schon den B. roch. 122; 327; B.-Wesen [Kotterie, Klicke]. L. 1, 8; 233; Sonder-B., Tugend-B. Y. 1, 297; Jer. 1, 335 etc. (s. Bündner). — Dazu: Frankreich schlug uns durch sein Bündlern und Söldnern mit der Schweiz den Helm vom Haupt. M. 88, und davon wieder: Die Bündlerei. 266; Sonderbündlerei. Zaubr. 1, 192.
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