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Verbrechen begangen hat, vgl.: Die Halter und V. der
Gebote Gottes. Mattheſius Luth. 57b; Kein armer V. [vgl.
armer Sünder] fühlt mehr Schwulität. B. 66b; G. 5, 6;
Zitternd wie ein V. Chamiſſo 4, 251; Sokrates ſtarb den
Tod eines V–s, nicht den eines Sünders; Kriminal-,
Majeſtäts-, Haupt-, Staats-V. ꝛc. — Zāhn-
[1]: verächtlich ſtatt Zahnarzt, der Zähne ausbricht.
Vogt Oc. 1, 186 ꝛc., auch = Quackſalber, Marktſchreier.
G. 8, 164. — Zer- [1]. — Zwēīg- [2]: zum Ab-
brechen von Zweigen u. ä. m.
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