bräutigamlich
~schaft
~sschaft
Brǟūtigam~lich, a.: bräutigamshaft, wie ein
Bräutigam, als Bräutigam: Sich b. anzuziehen. König Kl.
2, 144 (ſ. bräutlich). — ~(s)ſchaft, f.; –en: Stand,
Verhältnis des Bräutigams als ſolcher. Schlönbach Or.
1, 98 u.ä. m. (ſ. Brautſchaft).
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