Bräutigam
Brǟūtigam, m., –(e)s; –e:
ein Verlobter (vgl. Braut), zumal am Tage der Hochzeit. 19, 6; Wer die Braut hat, Der ist der B. 3, 29; 7, 34 etc.; Die Amsel war der B., | die Drossel war die Braut. V. 38 etc.; Der Seelen-B. (Christus) etc.; Blut-B. 2. 4, 25 (im Urtext ein Wortspiel mit B. und Beschneidung).
Anm. Die Mz.: Den Mädchen B–e und den Jünglingen Bräute aussuchen. 251b; 42a; 17, 111; Börne 196; Ob. 1, 77; K. 1, 358; Am. 473; N. 355; 6, 193; Meerbräute mit Meerbräutigamen. 2, 310 etc.; Th. 22, 179 schreibt: Bräutigamme, Daneben auch: Euren B–s was vorgeschmaust. 9, 32; Wenn sie Liebhaber oder gar B–s geworden. 34, 36; Leb. 3, 67; Du 28; 3, 352; veralt. Arm. 2, 325) und scherzh. B–er; selten uv., wie zuw. im Gen.: Des B. Vater. Bauernsp. 1, 294. — Die letzte Hälfte — ahd. brûtigomo, prütikomo etc. — bez. Mann (wie z. B. in Mecklenb. etc. Brautmann gewöhnl. ist), s. 1, 554b, entsprechend dem lat. homo, doch im Engl. bridegroom, wo auch groom allein = Bursche, Knecht etc. vorkommt. S. auch Hochzeiter; mundartl. Bräuter (s. d.) etc., Bräutiger. 1, 270; in Thüringen auch Braut von Männern.
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