bräutigamlich
~schaft
~sschaft
Brǟūtigam~lich, a.:
bräutigamshaft, wie ein Bräutigam, als Bräutigam: Sich b. anzuziehen. Kl. 2, 144 (s. bräutlich). —
~(s)schaft~(s)schaft, f.; –en: Stand, Verhältnis des Bräutigams als solcher. Or. 1, 98 u.ä. m. (s. Brautschaft).
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