Bräutigam
Brǟūtigam, m., –(e)s; –e: ein Verlobter (vgl.
Braut), zumal am Tage der Hochzeit. Pſ. 19, 6; Wer
die Braut hat, Der iſt der B. Joh. 3, 29; Jer. 7, 34 ꝛc.;
Die Amſel war der B., | die Droſſel war die Braut. Uhland
V. 38 ꝛc.; Der Seelen-B. (Chriſtus) ꝛc.; Blut-B.
2. Moſ. 4, 25 (im Urtext ein Wortſpiel mit B. und
Beſchneidung).
Anm. Die Mz.: Den Mädchen B–e und den Jüng-
lingen Bräute ausſuchen. B. 251b; 42a; G. 17, 111;
Heine Börne 196; Holtei Ob. 1, 77; Heinſe K. 1, 358;
Kürnberger Am. 473; Mörike N. 355; Platen 6, 193;
Meerbräute mit Meerbräutigamen. Rückert 2, 310 ꝛc.;
V. Th. 22, 179 ſchreibt: Bräutigamme, Daneben
auch: Euren B–s was vorgeſchmauſt. G. 9, 32; Wenn ſie
Liebhaber oder gar B–s geworden. 34, 36; Auerbach Leb. 3,
67; Gedicke Du 28; Goltz 3, 352; veralt. (Lohenſtein Arm.
2, 325) und ſcherzh. B–er; ſelten uv., wie zuw. im Gen.:
Des B. Vater. Leutner Bauernſp. 1, 294. — Die letzte
Hälfte — ahd. brûtigomo, prütikomo ꝛc. — bez. Mann
(wie z. B. in Mecklenb. ꝛc. Brautmann gewöhnl. iſt), ſ. Be—
necke 1, 554b, entſprechend dem lat. homo, doch im Engl.
bridegroom, wo auch groom allein = Burſche, Knecht ꝛc.
vorkommt. S. auch Hochzeiter; mundartl. Bräuter (ſ. d.)
ꝛc., Bräutiger. Schmeller 1, 270; in Thüringen auch Braut
von Männern.
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