brauten
Bräuter
Brautenich
Brāūten, tr. (mundartl., veralt.): zur Braut
machen, verheirathen: Wenn Jungfern ſind zu b. Scherffer
Gd. 398; auch obſcön = beſchlafen. Uhland V. 42; ſ.
Benecke. — Dazu: Brǟūter, m., –s; uv.: Bräutigam:
Koſtüm des Mitbräuters. AMeißner Stein 151 [= Braut-
führer]. — ~ich, m., –s; e: Des „B–s“, wie man hier
[in Schleſien] ... den Bräutigam [ſ. d.] nennt. Waldau Nat.
3, 209. Vgl. Enterich, Gänſerich ꝛc.
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