brauten
Bräuter
Brautenich
Brāūten, tr. (mundartl., veralt.):
zur Braut machen, verheirathen: Wenn Jungfern sind zu b. Gd. 398; auch obscön = beschlafen. V. 42; s. — Dazu:
Brǟūter, m., –s; uv.: Bräutigam: Kostüm des Mitbräuters. Stein 151 [= Brautführer]. —
~ich, m., –s; e: Des „B–s“, wie man hier [in Schlesien] ... den Bräutigam [s. d.] nennt. Nat. 3, 209. Vgl. Enterich, Gänserich etc.
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