Brauer
Brauerin
Brauerei
Brāūer, m., –s; uv.: Einer, der Bier
braut, das Brauen als Gewerbe treibt: Wo der Bäcker
liegt, kann der B. nicht liegen. Sprchw. [viel Eſſen und
viel Trinken iſt nicht wohl vereinbar]; Der Bierbräuer.
Hammer RH. 319 u. v.; Beim Schloßbräuer. Waldau Nat.
3, 191 ꝛc. — ~in, f.; –nen, u. Zſſtzg. wie: Meth-,
Punſch-, Kaffe-Brauer(in) ꝛc. — ~ēī, f., –en: 1) die
Kunſt des Brauens: Die B. verſtehn. — 2) das Ge-
werbe des Brauers: Die B. aufgeben. — 3) Ort, wo
gebraut wird, Brauhaus: In Baiern ſind berühmte Bier-
B–en. — 4) das Gebraute, Gebräude ꝛc.: Vom heraus-
gewinkten Kenner | wird die B. geprobt [der Punſch]. V.
3, 140. — 5) übertr. ſ. brauen2: Verrückte Zierrath-B.
G. 3, 62 ꝛc.
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