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Brauer Brauerin Brauerei
Brāūer, m., –s; uv.:
Einer, der Bier braut, das Brauen als Gewerbe treibt: Wo der Bäcker liegt, kann der B. nicht liegen. Sprchw. [viel Essen und viel Trinken ist nicht wohl vereinbar]; Der Bierbräuer. Hammer RH. 319 u. v.; Beim Schloßbräuer. Waldau Nat. 3, 191 etc.
~in, f.; –nen, u. Zsstzg. wie:
Meth-, Punsch-, Kaffe-Brauer(in) etc.
~ēī, f., –en:
1) die Kunst des Brauens: Die B. verstehn. 2) das Gewerbe des Brauers: Die B. aufgeben. 3) Ort, wo gebraut wird, Brauhaus: In Baiern sind berühmte Bier- B–en. 4) das Gebraute, Gebräude etc.: Vom herausgewinkten Kenner | wird die B. geprobt [der Punsch]. V. 3, 140. 5) übertr. s. brauen2: Verrückte Zierrath-B. G. 3, 62 etc.