Bosheit
Bōsheit, f.; –en:
boshaftes (s. d.) Wesen und Thun:
1) Einen Beleidigten, wenn er tugendhaft ist, schmerzt weniger die erlittene böse That als die B. 2. 279; Aus Herzens-B. hat er wohl eben nicht gewindmüllert. 484a; Diese Bösartigkeit ist nie dauernd genug, um eigentlich B. werden zu können. Sh. 2, 219; Die Bös- artigkeit der menschlichen Natur ist also nicht sowohl B., wenn man dieses Wort in strenger Bed. nimmt, nämlich als eine Gesinnung (subjektives Princip der Maximen), das Böse als Böses zur Triebfeder in seine Maximen aufzunehmen, sondern vielmehr Verkehrtheit des Herzens. Rel. 32 etc.; oft in der Bibel. — 2) boshafte, gottlose That: Die B., die du meinem Vater gethan. 1. 2, 44; Jer. 2, 33 etc.; Sich vieler B–en schuldig machen. — 3) zuw. (s. boshaft 2) = Malice, Spottlust, Schelmerei: Einem eine B. thun (veralt.). Pilg. 207b = einen Possen spielen; Eine Satyre voll der feinsten B. — 4) auch wohl die boshafte Person selbst: Auch ist ein Mensch, der ganz B. ist, schlechterdings kein Gegenstand der Kunst. 102b; Du B.! [Schelmin] hast’s gewusst und mir nicht gesagt. 1, 317; Du siehst, deine Ausflüchte gelten nicht, kleine B.! E. 4, 154; etc. — 5) (s. boshaft 3) Grimm, Wuth: Vor B. bersten. 18, 4; brennen. 2. 9, 7; sterben. 7, 26; Möchte mein Herz reißen. 31; weinen. 1104b etc.; Aus B. weinen. 12, 38; Geht voller B. fort. 513); Der arme Töffel springt vor B. fast in Stücken. L. 79 (will vor Wuth ersticken). 87; Erwachte auch meine B., die sich noch heftig vermehrte, als ich die Spottworte .. vernahm. 20, 70.
Anm. B. (mundartl. Bost, gehört nach heutigem Gebrauch nicht zu böse, sondern zu boshaft, weßhalb auch nicht mehr „Bosheit des Wetters, der Wege“ etc. gesagt wird, wie z. B.: Die Bosheit des Wassers mag ... benommen werden. Sp. 83b; hier müsste Bösheit gelten: Die beiden Kinder sind oft böse (2), aber ihre Bösheit (gewöhnlich ihr Bösesein) währt nicht lange; So Einer ein Thier hat, das Jemand tödtet und er dgl. Bösheit davor von dem Thier mit gesehen hat. §. 150 etc. Die Form mit Uml. auch sonst z. B. 940; 1, 326 etc.
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