blüthen
I. Blǖthen, tr.: gw. nur in der Form des Partic.
= blüthig (ſ. d. u. † Ge): Der blaugeblüthete Flieder ꝛc.
Zſſtzg. z. B.: Áb-: die Blüthen abnehmen, ſ.
ent-b. — Be-: mit Blüthen verſehn: An hellbeblü-
theten Ulmen. Kl. 2, 244; Der Hauch beblütheter Alleen.
Matthiſſon 88. — Ent-: der Blüthen berauben, ganz
und mit Ungeſtüm, verſch. von ab-b., wie entblättern
von abblatten: Blitze welche ... das Leben flugs e. und
entblättern. Arndt 430. — Úber-: mit Blüthen be-,
überdecken: Der Andern| Kälte hat dein Liebeshauch vergü-
tet; | den ſonſt ſo dürren Baum hat er reich überblüthetu. a. m.
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