blüthen
I. Blǖthen, tr.:
gw. nur in der Form des Partic. = blüthig (s. d. u. † Ge): Der blaugeblüthete Flieder etc.
Zsstzg. z. B.: Áb-: die Blüthen abnehmen, s. ent-b. —
Be-: mit Blüthen versehn: An hellbeblü- theten Ulmen. Kl. 2, 244; Der Hauch beblütheter Alleen. Matthisson 88. —
Ent-: der Blüthen berauben, ganz und mit Ungestüm, versch. von ab-b., wie entblättern von abblatten: Blitze welche ... das Leben flugs e. und entblättern. Arndt 430. —
Úber-: mit Blüthen be-, überdecken: Der Andern| Kälte hat dein Liebeshauch vergütet; | den sonst so dürren Baum hat er reich überblüthetu. a. m.
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