Ge~blut
Ge~blute
Ge~blūt(eGe~blūt(e), n., –(e)s; uv.:
das Blut (s. d.), insofern es als eine zusammengehörige Einheit aufgefasst wird, also z. B. nicht das vergoßne Blut, wie z. B. noch: Erlöse uns von den G–n. 1, 30b, wo es 51, 16) jetzt lautet: Errette mich von den Blutschulden, und in Bezug auf das eben aus dem Körper strömende: Da er das G–e stillet | und der Adern rothen Saft äußerlich und inwärts hemmet. 9, 57 etc., aber wohl:
1) das Blut im Körper: In den Jahren .., da das G–e siedet. Eins. 6; 176; Muß Einem ja die Galle ins G. jagen. 12, 213; Die Wallung ihres kochenden G–s ein wenig niederzuschlagen. 3, 407; 1, 221 etc. Auch: Ihr G., das heilig dunkle, das in Trunkenheit dich wiegt, | bietet dir die Rebenpflanze. 2, 17 (s. Blut 10). —
2) die im Blut liegende Eigenthümlichkeit, Art (s. Temperament), zumal auch gemeinsamer Abstammung; der Stamm, das Geschlecht etc.: Zur Ehre deutschen G–es und Gemüthes. 7, 365; Ein ungetadeltes G–e, | das seine Ahnen nicht mehr zählt. 167; Edelmann vom stolzesten G–e. gH. 4, 346; Falschheit scheidet Die, die das Geblüt vereint. 255; So du aber des Ulysses Gebluet und.Art nicht an dir hättest. 7b; Ich bin fürstlichen G–s. 190b; Sion nicht mit dem G. erbauen, d. h. nicht auf die Verwandtschaft sehen. 1, 2 etc.
Anm. Versch. Geblūte, n., –es; 0: das fortdauernde Bluten.
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