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bleiben
Blēīben, intr. (ſein): blieb; geblieben: in einem
Ort, in einem Zuſtande beharren; dieſelben nicht ver-
laſſen, nicht verändern; fortfahren zu ſein, wo oder
wie Etwas war: 1) örtlich, oft mit Adv.: Hier, da,
dort, drüben, oben, unten, vorn, hinten, dahinten, daheim b.;
Wo du bleibſt, da bleibe ich auch ꝛc., oder mit Hw. und Prä-
poſ.. wobei zuw. (ſ. 2—7) die örtl. Bed. etwas zurück-
tritt: Im Lande, in der Stadt, im Bett, in der Stube, im
Haus, zu Hauſe ꝛc., an einem Ort, Platz, einer Stelle ꝛc.,
auf der Straße, Jnſel, dem Saal ꝛc., bei, um Je-
mand ꝛc., innerhalb gewiſſer Grenzen, diesſeit des Fluſſes,
vor der Thür, hinterm Zaun, neben dem Wagen, unter der
Treppe b. ꝛc.; Die Stangen ſollen in den Rinken b.; Die
Knöpfe ſollen am Rock (daran), das Futter unter dem Rock
(darunter) b.; Es blieb kein Stein auf dem andern ꝛc.
2) (ſ. 1) Auf Etwas b., darauf beharren, davon nicht
abgehn: Auf ſeinem (ſ. d.) Kopf (G. 14, 250), Sinn (13,
199), Wort (H. 9, 57), Nein (Sch. 35b), Alkoran (Luther
8, 13a) b.; Wie ein Stock blieb er auf ſeinem Aberglauben.
Tieck N. 5, 226; Ich bleibe darauf, ſie ſoll Königin von
meinen Schlöſſern werden. G. 9, 69; W. 20, 327; Da
bleib’ ich auf, da lebe und ſterbe ich auf. Luther 3, 330 u. v.
3) (ſ. 2) Bei Etwas, bei einer Behauptung, bei ſeiner
Ausſage, bei der Stange, Klinge b.; Unwiderrnflich bleibt’s
bei der Entſcheidung. Sch. 256b; Sie blieb dabei, ich hätte
ihr einen Puff gegeben. Börne. 2, 191; Es bleibt bei der
Verabredung, beim Alten, dabei (ſ. 10); Es blieb bei all-
gemeinen Dankſagungen. G. 17, 110, es entfernte ſich
nicht davon, ging nicht darüber hinaus; Blieb es nicht
bloß bei der Maske, ſondern die Narrheit durchdrang mich.
119. Seltner: So ihr b. werdet an meiner Rede. Joh.
8, 31 ꝛc. 4) Hinter Etwas b., zurück-b.: Beim Wett-
rennen blieb er weit hinter den Übrigen; Hinter mir blieb ..
jegliche Spur menſchlicher Hände zurück [ich ließ ſie zurück,
hinter mir liegen]. Sch. 77a; Das Gut bleibt hinter euch
[geht bei eurem Tode nicht mit euch, hinterbleibt den
Erben]. Lichtwer 214 ꝛc. Ahnlich: Wie weit unſere
Sprache hinten bliebe [hinter der griechiſchen, ihr nach-
ſtehn]. B. 139b; Dahinten [zurück-] b.; Ich ſchaffe, daß
nicht Viel dahinten [zu thun übrig] bleibt. Gotthelf U. 1,
193 ꝛc., aber: Wenn dein Schlabi [Tölpel von Mann]
dahinten blieb. Sch. 9 = ſtürbe, ſ. 20. 5) Das Geld
bleibt in der Verwandtſchaft, kommt nicht aus derſelben;
Die Uhr bleibt im Gang ꝛc., ſ. 15. 6) Unter Etwas b.,
nicht ſo hoch gelangen (vgl. 4): Karl war und blieb in
der Schule über mir, wie Adolf immer unter mir blieb; Eine
ſchönere Geſtalt habe ich nie geſehen; alle Beſchreibungen des
Prinzen waren unter ihr geblieben. Sch. 748b ꝛc.; Alles
bleibt unter uns –⏑–, erreicht uns nicht, dagegen. –⏑́,
kommt nicht über den Kreis der Sprechenden hinaus,
wird Keinem weiter mitgetheilt. Uber die Betonung
ſ. Bei 3m. 7) Von Etwas b., ſich davon entfernt
halten, nicht hinangehn: Bleib auch du von den Brettern!
G.; Laß Das liegen, bleib davon! ꝛc. Ebenſo: Ich will da-
mit Nichts zu thun haben, ich bleibe am liebſten aus der
Geſchichte heraus; Etwas bleibt aus dem Spiel (ſ. d.),
vgl. 12 und 19). 8) der ſubſtant. Infin., z. B.:
Die Jahre ſeines Dableibens [dortigen Aufenthalts]. G.
20, 100; Das Zuhauſe-B. ꝛc., minder gw.: Überdrüſſig
der Zuhauſebleibung. Rückert 1, 143 (vgl.: PMeliſſus:
Die Bleibung. Wackernagel 2, 125, Z. 36), und ohne
hinzugefügte Ortsbeſtimmung: Die Begierde nach Rom
zu kommen .. wuchs ſo ſehr . ., daß kein B. mehr war. G.
23, 148; Als endlich Tom’s B. in Ritterburg nicht mehr
war. Stilling 4, 173; In Paris hab’ ich kein B. [keine b–de
Stätte, wo ich mich heimiſch fühle, ſ. 9], mein Bruder
iſt ſelber nicht zu Hauſe. Chamiſſo 5, 191. Hier, dort iſt
meines B–s nicht mehr. Hölderlin H. 2, 75; Sch. 512b;
389b. Für mich iſt kein B–s. G. 9, 361; Ich kenn kein
B–s mehr. Gutzkow R. 2, 130; Wo ich denn ſelbſt mein
B–s haben werd. Mörike N. 452; 398. (Vgl.: Hier iſt
kein Weilen s. Werner Oſtſ. 1, 91; Kein Auskommen s. G.
Stein 1, 4 u. ä. m. unter S.) 9) (ſ. 8) das Par-
tic.: Wirſt du unter denſelben Völkern kein b–d Weſen haben;
Daß ihr eine b–de Hab im Himmel habt; Wir haben hier
leine b–de Statt. Bibel und danach oft. Ferner (vgl.
10) = dauernd, beſtändig: Verhaſſt ſei mir das B–de,
verhaſſt, | was mir in ſeiner Dauer Stolz erſcheint. G. 13,
286; Ein Schreckliches, nun ewig B–des. 287; Hinter Wol-
ken erlöſchen des Wagens beharrliche Sterne, | b–d iſt Nichts
mehr. Sch. 76b ꝛc. 10) ohne Ortsangabe: Kehret doch
ein zum Hauſe euers Knechts und bleibet über Nacht. 1. Moſ.
19, 2; Eine Sache, die jeder Reiſende zu ſeinem Vortheil,
jeder B–de zu ſeinem Nachtheil öfters erfahren hat. G. 22,
140 ꝛc., nam. aber auch das Beſtändige, Dauernde im
Ggſtz. des Weggehnden, Schwindenden zu bez.: Wer
ſchreibt, der bleibt (Litera scripta manet). Sprichw.; Der
Menſch fleucht wie ein Schatten und bleibt nicht. Hiob 14, 2;
Wer kann b. [beſtehn] vor ſeinem Froſt? Pſ. 147, 17;
Ach, wie iſt’s thm ſo wohl! er weiß nicht zu b. vor Freude.
Echtermeyer 370; Daß das Geſchriebene b. [dauernden
Werth behalten] ſollte. G. 6, 93; Sie aber, ſie b. | in
ewigen Feſten. 13, 71; Am Helme blieb kein Glanz, am
Helmbuſch kein Gefieder, | kein Ring am Panzer ganz, keins
ungequetſcht der Glieder (ſ. 13). Rückert Roſt. 87a.
ςē
Oft mit perſönl. Dat.: Blieb mir unter den feindlichen
Hufen | nur die Ehr’ und dies alternde Haupt. Holtei; Was
uns bleibt, wenn Deutſchlands Säulen brechen? Körner 27a;
Sie geht dahin, ein ſchon verklärter Geiſt | und mir bleibt
die Verzweiflung der Verdammten. Sch. 445a; Ich bleibe der
Verzweiflung zum Raube ꝛc. 11) (ſ. 10) Rechenk.:
den Reſt beim Abziehn zu bezeichnen, gw. in der Ez.:
Zweimal ſechs iſt zwölf und vier davon bleibt acht. Falk
Menſch. 57u. o., zuw., wie im Frz. ꝛc., Mz.: Zwanzig von
hundert bleiben achtzig. Gutzkow R. 1, 118; Von zwan-
zig zwei abziehn, daß achtzehn b. Schlegel Cymb. 2, 1 ꝛc.
Ebenſo: übrig, über-b. 12) der Ort des Verweilens
kann aber auch ein entfernter ſein, den der erſehnte
Ggſtd. nicht verläſſt, ſo daß b. = aus-, fort-b. erſcheint
(vgl. 19): Mein Bräutigam, der bleibt ſo lange. G. 7,
173; Wo meine Knechte b.! 9, 8; Wo bleibt das Frühſtück?
10, 114 [wo ſteckt es, daß es nicht kommt]; O, komm,
mein Geliebter! | Wo bleibſt du und ſäumeſt? Sch. 498a;
Wo bleibt die zugeſagte Hilfe? dein Verſprechen? ꝛc.
13) B. (ſ. 10) bez. im Ggſtz. des bereits Geſchehnen,
Erledigten das noch zu Bevorſtehnde, Erledigende, Zu-
künftige, was minder hervorgehoben auch durch „ſein“
bez. werden kann: Die übrigen Fragen habe ich beantwor-
1et, es bleibt [oder iſt] alſo nur noch eineFrage unbeantwor-
tet, zu beantworten; Es bleibt immer noch die Frage; Das
bleibt ein Räthſel; Zu bedenken bleibt dabei, daß ꝛc.; Dies
bleibt ſpätrer Unterſuchung vorbehalten; [Der Fehler] bleibt
deiner Gnade zu verzeihen. G. 13, 204; Was .. jedem Stre-
ben ſtets unverzeihbar bleibt. 183 ꝛc. Mit Ew., die oft
in der Form von Partic., zumal mit dem verneinenden
„un“ auftreten, entſpricht dieſe Wendung dem Paſſiv
des Gegenſatzes, in dem jedoch die Beziehung auf den
frühern Zuſtand als fortdauernd hervorgehoben wird:
Die Thüre dort bleibet verſchloſſen. G. 1, 69 = bleibt zu,
zugemacht, wird nicht geöffnet; Die Schule der Grie-
chen | blieb noch offen, das Thor ſchloſſen die Jahre nicht
zu. 233; So daß ihm noch eine Hinterthüre offen bleibt.
Immermann M. 3, 232; Die Thür bleibt die Nacht über
auf, offen, unverſchloſſen, wird nicht verſchloſſen; Wo
ſie ſollten ewiglich alſo geſchwiegen [ſchweigend] und zer-
treten b. Luther 5, 534b; Unbemerkt b., nicht bemerkt
werden; Nicht unbemerkt b., bemerkt werden: Ungefreiet
(Pſ. 78, 63), unverheirathet, ehelos, ein Hageſtolz: un-
geſtraft, ſtraflos; ungerührt, unempfindlich, hart ꝛc.; unbe-
lohnt, unbelacht, unbeweint, ungetröſtet, unbeantwortet, un-
erwähnt, unbeachtet b. u. v. ä. 14) (ſ. 13) das Be-
harren in einem Zuſtand, wie „werden“ den Übergang
aus einem Zuſtand in einen andern bezeichnet: Jemand
wird gefangen und bleibt dann gefangen; Was ich ihm gab,
ſein Schuldner bin ich blieben. Chamiſſo 4, 13, unverändert,
wie ich es geweſen ꝛc. 15) oft mit „ſein“, an das
es ſich der Konſtruktion nach ganz anreiht, verbunden:
Ich bin und bleibe dein Freund; Laß (ſ. d., und vgl.: L.
12, 348 und dazu Herrig 18, 221) mich deinen Sohn b.
W. 8, 121; Ich werde | ein Landsverräther ihnen ſein und
b. 361b; Freigerichte waren ſie und Freigerichte blieben ſie.
Immermann M. 1, 446; Setz deinen Fuß auf ellenhohe
Socken, | du bleibſt doch immer, was du biſt. G. 11, 73;
Gutes, frohen Muths, einer Anſicht, Meinung, Über-
zeugung, eines Glaubens, Sinns (ſein und) b.; Ich bin und
bleibe Willens, Das zu thun; Du biſt und bleibſt doch rein
des Teufels!; Das iſt und bleibt mein; Wem ſie iſt [gehört]
und wem ſie b. werde. Talvj 2, 246; Die Reihe iſt und bleibt
noch einige Zeit an dir; Am Leben, auf der Hut, im Irrthum,
in der Mode, im Gang, aus der Mode, ohne Sorgen (ſein
und) b.; Der Schein iſt und bleibt gegen dich u. v. ä. Ahnl.:
Der Knopf iſt ab [vom Rock] und ſoll ab-b.; Die Thür
bleibt auf, zu; Mit der noch ſpät aufgebliebnen Wirthin.
Stahr Jt. 2, 366 ꝛc. 16) zuw. iſt Subj. und Präd.
bedeutungsvoll ein Wort, wodurch hervorgehoben wird,
daß der Gegenſtand unveränderlich iſt und am Ende in
ſeiner vielleicht verkannten Weſenheit ſich geltend
macht: Und wenn der Bauer ein Bauer iſt, ſo bleibt der
Bauer ein Bauer. Werner Febr.; Recht muß doch Recht b.
Pſ. 94, 15; Gellert 1, 40 [= am Ende ſich als Recht er-
weiſen, vgl. 10]; Wahr bleibt wahr. G. 34, 215; Wahr-
heit muß Wahrheit b. und Ehrlich währt am längſten. Im-
mermann M. 1, 22; Rothhaut bleibt Rothhaut. Sealsſield
Leg. 1, 22 [verändert ſein Weſen auf die Dauer nicht,
zuletzt tritt doch der tückiſche Charakter hervor]; Für das
ſchöne Band danke ich; es iſt auch ein gar zu niedliches Bänd-
chen. Leipzig bleibt wohl Leipzig. Rabener 3, 29 [bewährt
ſich als bedeutende, unübertroffne Handelsſtadt] ꝛc.
17) das Präd. ein Ew. oder Partic. (ſ. 13), ferner:
Einig, eins, feſt, froh, fromm, geſund, heiter, krank, lebendig,
leer, ſchwach, ſtark, ſteif, ſtille, traurig, treu, unſchuldig, voll
b. ꝛc.; Sei ruhig, bleibe ruhig, mein Kind! G. 1, 146; Mit
gleich-b–der Kraft. Fichte 7, 58; Er bleibt ſich ſtets gleich;
Das bleibt ſich [einander] gleich; Daß ſeine Weisheit höher
bleibe als unſere. Luther 6, 232a [von unſerer nicht er-
reicht werde] ꝛc. Kurz [= ſtecken, ſ. 18] b. Hippel 8,
346, nach dem Frz. 18) mit Intr., einen ununter-
brochen dauernden Zuſtand zu bezeichnen, veralt. im
Partic.: Haltend (Berlichingen 115), ſitzend (Schaidenraißer
47a) ꝛc., gw. im Infin., dem zumal in der Volksſpr.
oft noch die ſchon in b. ſteckende Vorſ. „be“ vorgeſetzt
wird: Haften, halten, hangen, hängen, behangen (Fichte 7,
346; Luther 5, 429b; W. 12, 21 ꝛc.), kleben, an der Pfanne
(ſ. d.) kleben, bekleben (Giſander Felſ. 2, 371), leben, lehnen
(Rank Arm. 104), liegen, ſitzen, ſtecken, beſtecken (Spee Trutzn.
225), ſtocken, übernachten (Mörike N. 607) b. ꝛc.; Die Uhr
fiel hin, aber ſie blieb gehn [im Gang]; Die Cigarre blieb
brennen; Daß die armen Seelen im Fegfeur brennen bleiben.
Fiſchart B. 217a; O daß ſie ewig grünen bliebe [fort-
grünte], | die ſchöne Zeit der jungen Liebe. Sch. 77b; Die
Uhr iſt ſtehn geblieben [ſtillgeſtanden]; Der alte Gebrauch
blieb beſtehn [im Beſtand]. G. 31, 361; Gerne hätt’ ich
fortgeſchrieben, | aber es iſt liegen blieben [nicht fortgeſetzt
worden]. 1, 266; Ein Mädchen bleibt ſitzen, das keinen
Tänzer, keinen Freier findet u. ä. m. 19) mit Bezug
auf etwas noch nicht Vorhandkes, das auch nicht her-
vorkommen ſoll, alſo = ungeſchehn, ungethan b. (vgl.
12), unter-b. (ſ. d.): Wenn’s noch nicht geſchehn iſt, ſo
mag es b. Adelung. Am häufigſten: Etwas b. laſſen =
es unterlaſſen (vgl. das ganz ähnliche: ſein laſſen, Einen
= in Ruhe, Frieden; Etwas, es ungethan laſſen, es
unterlaſſen): Mit Gunſten, Herr Kaiſer, das laſſt nur hübſch
b. B. 67b; G. 11, 96 u. o. 20) verſch. von dem
Bisherigen = ſterben, zumal als Schifferausdr. = zur
See verunglücken und umkommen, Höfer V. 175; auch
von dem Schiff ſelbſt = ſtranden; ferner von den auf
dem Schlachtfeld Gefallnen ꝛc.: Einer von uns bleibt hier
auf der Stelle. G. 16, 117 ꝛc. In dieſen jetzt gewöhnl.
Anwendungen die vielleicht die urſprünglichen ſind
(Adelung erklärt ziemlich unwahrſcheinlich bleiben =
ableiben ꝛc.), erklärt ſich das Wort leicht, im Ggſtz. v.
den aus der Schlacht, aus dem Meere, vom Platze
Heimkehrenden; doch galt das Wort früher allgem.
ſterben, ſ. Adelung, Benecke, Grimm ꝛc. So lautet z. B.
Odyſſ. 2, 184: Ulyſſes iſt einmal umkummen und es war
Nichts daran gelegen, ob du auch ſchon bei ihm wäreſt belie-
ben. Schaidenraißer 6b; Solch Herzleid, daß ich leicht auch
hätte b. mögen. Luther 8, 174b ꝛc. Namentl. häufig
iſt auch noch die Wendung: Todt b. 2. Kön. 2, 31;
1. Macc. 4, 15 ꝛc., worauf ſich auch das Räthſel bezieht:
Wie kann man b., was man noch nie geweſen iſt?
Anm. Ahd. biliban, mhd. b(e)lîben, ſo noch: beleiben,
Schaidenraißer 67a u. v., von dem noch mundartl. „leiben“
(ſ. Schmeller und z. B. in Matth. 26, 64 „lüwen“, Zwingli
3, 14, vgl. engl.: leave), was zu gr. Aeíω ſtimmt, ſ. Elf
II. Zuſammenhang mit „Leib“ bleibt fraglich. Veralt.
Impf. bleib“, oft bei Luther, und noch jetzt zuw. das Partic.
„blieben“ (G. 1, 266; L. 11, 84 ꝛc.), worin ſich noch das
Gefühl der Zſſtzg. mit der Vorſ. „be“ bekundet ꝛc.
Zſſtzg. ſehr zahlreich, zumal mit Einſchluß der lo-
ſern, am Schluß von 15 erwähnten: Áb- [15].
Án- [15]. Āūf- [15]. Āūs- [15]: = nicht
eintreffen, nicht kommen, von Etwas, deſſen Eintreffen
zu erwarten ſtand, vgl. weg-b.: Über Nacht, lange, mit
der Bezahlung a.; Die Hilfe, der Athem, Puls, das Fieber,
eine ganze Zeile iſt ausgeblieben; Die Strafe wird nicht a. ꝛc.
Sie blieb aus und kam immer wieder. G. 17, 376; Sein A.
vom Tiſch entſchuldigt. 18, 118, ſ. Außen-b. Āūßen-:
ſt. aus-b. (ſ. d. und Aus II. 1), nicht bloß bei Al-
tern, z. B.: Tobias 9, 4; Sir. 16, 13; Habak. 2, 3;
Luther 6, 1b; 11a; 124b; Opitz 2, 110 v. 86; Günther
694 ꝛc., ſondern z. B. auch: Bleibt die Fortſetzung außen.
Fichte 7, 110; Als nicht a–de Folge. 288; Sein A. ent-
ſchuldigen. Forſter R. 1, 32; 157; G. 8, 204; 10, 214;
Kein Und, kein Bindwörtchen darf a. 14, 74; 15, 104;
295; 18, 47; 84; 23, 387; Sch. 2, 19; Zelt. 6, 89 u.
o.; L. 4, 371; 5, 21; 12, 114; Die Reue wird ohnedem
nicht a. 144 u. o.; Sch. 331b u. ä. m. Aūßen-
vor-: mundartl. fort-b., z. B. Andreſen bei Herrig 19,
100. Bēī- [15]: bei einer Sache bleiben, kein Ende
darin finden: Wenn er ins Erzählen kommt, bleibt er Stun-
denlang bei. Beiſámmen-: zuſammen-b. Be-
vōr- [15; 13]: vorbehalten bleiben: So bleibt es mir
auf einandermal bevor, zu zeigen ꝛc. B. 324a; Unter Myrten
... bleib uns eine Gruft bevor. 38a; Einem Jeden bleibt
ſein Ab- oder Beifall bevor. Schottel 3. Dahínten-
[4], z. B.: 2. Moſ. 10, 16; Hebr. 4, 1: Alle ſetzten ihm
zu, es blieb auch Keiner dahinten. G. 5, 140; Ich blieb mit
meinen Anmerkungen nicht dahinten. 18, 115; Wo der Fürſt
ſich hingetraut, da will der Graf ... nicht dahinten bleiben
[nachſtehn]. Sch. 352b ꝛc. Eīn- [15]: nicht aus-
gehn, im Hauſe bleiben. Chamiſo 5, 156 ꝛc. Em-
pōr [15]: in die Höhe gehoben, oben bleiben, nicht
unterſinken. Ent-: aus-, fort-b.: Die Zeit wird
nicht e. Börne 1, 284; Da entblieben die Dichter und Maler
auch nicht. 2, 111; 3, 345 ꝛc. Fórt- [15]: weg-b.,
nicht kommen, auch: wegfallen: Bei der Aufführung
bleibt eine Scene fort. Hêr-, Hín- ꝛc.: ſelten, da
dieſe Vorſ. Bewegung, „bleiben“ aber Ruhe anzeigt,
doch zuw. elliptiſch: Ich habe das Geld herausgenommen
und es ſoll nun heraus [draußen] bleiben; Die Nummer-
karten bleiben aus dem Spiele heraus ꝛc.; dagegen veralt.:
Jch allein bin heraus [draußen] blieben, die Andern all ſind un-
beſinnt hineingegangen. Schaidenraißer 43a. Hínten-,
Híntan- [4]. I. Hinter- [4; 15]: hinten, zu-
rück-b. II. Hinter-: nach-, zurück-b., in Bezug
auf einen Hingeſchiednen, gw. nur im Partic., ſ. Über-
b.: Die Hinterbliebnen haben ſeinen Tod angezeigt; Das
hinterbliebne Vermögen. Selten: Das muß h., ſt. unter-
b. Jn- [15], veralt.: Darum nennen die Theologen
ſolche Geburt des Sohns eine i–de Geburt, die nicht aus der
Gottheit falle. Luther 6, 542b. Nāch- [15]: ſ. vor-
b.: Im Tanze | blieb ihm der Beſte nach [that es ihm
Keiner gleich]. W. 11, 62; H. 4, 177; Die faulen Schüler
müſſen zur Strafe n. [nach der Schulzeit, nachdem die
Andern fort ſind]; Bei den Nachgebliebnen ... die du ver-
ließeſt [zu Hauſe]. V. Od. 11, 66; Wenn ein Sohn dem
abgeſchiednen Manne | nachbleibt. 3, 197; Es bleibt viel
Vermögen nach ꝛc. Auch = unter-b.: Das Wort blieb
nach. Eſra 4, 24, Rück-: zurück-b.: Wenn Alles
rückbleibt, Hoffnung nicht. H. 15, 143. I. Úber-:
übrig bleiben: Bei der Theilung blieb noch ein Ei über;
Dieſe Farben können wir für das Ü–de jener Form halten.
G. 39; 85 ꝛc. Im Partic. oft: überblieben ohne „ge“,
ſ. [Anm.] z. B.: 1. Moſ. 42, 38; Röm. 11, 3; 5 ꝛc.,
wofür neuere Ausgaben übergeblieben leſen. Die Form
ohne ,,ge“, mit dem Ton auf der dritten Silbe, gram-
matiſch zu II. gehörig, iſt gewöhnl. wie hinterblieben,
wo es ſich um die Hinterlaßnen eines Abgeſchiednen
handelt: Die Überbliebnen | von Tantal’s Haus. G. 13,
79; Die Thränen, die unendlichen | der überbliebnen, der
verlaßnen Frau. 86 u. o., ſeltner von übrig gebliebnen
Nicht-Perſonen: Einige [Pferde] fielen, die überbliebenen
zeigten ſich kraftlos. 25, 96 ꝛc. II. Über-: ſ. I.; zuw.
mit perſönl. Dat.: Einem als etwas Uberlaſſenes ver-
b.: Die mir bei der Theilung des Geſchäfts ü–den Waaren.
I. Unter-: überhaupt nicht zum Vorſchein kom-
men, ungeſchehn bleiben, verſch. von aus-, fort-, weg-
b., die ſich auf ein Fertiges beziehn, das nur an einem
beſt. Platz nicht erſcheint: Das Schreiben, der Brief iſt
unterblieben, iſt gar nicht geſchrieben worden; iſt ausge-
blieben, der geſchriebne iſt nicht eingetroffen, woer hätte
eintreffen müſſen; iſt als ungehörig aus der Sammlung
fort-, weggeblieben ſ. d. II. Únter- [14]: dar-
unter bleiben: Ter Rock iſt verändert, das alte Futter iſt
aber untergeblieben. Ver-; 1) unveränderlich bleiben,
fortdauernd in einem Zuſtand verharren; Jch verbleibe
hochachtungsvoll, ergebenſt, gewöhnl. Briefſchluß; Verblieb
... in unerſchütterlicher Seelenruhe. Immermann M. 1, 284;
Ohne allen Fehl zu ver-b. L. 11, 83; Und wird’s dabei auch
ſein Ver-b. [vgl. Bewenden] haben. Sch. 335b; Fand den
Spaß | zu luſtig, es dabei ver-b. zu laſſen. W. 12, 43 ꝛc.
Dagegen nicht füglich für bleiben, örtlich = an
einem Ort [nicht in einem Zuſtand] beharren, ver-
weilen; Er blieb zwei Monate in Paris ꝛc.; ferner nicht,
um die Fortdauer eines nicht eingetretnen Zuſtandes
zu bez.: Das blieb unbeachtet, unbemerkt, verſchwiegen ꝛc.
und ſo tadelt im richtigen Gefühl ſchon Adelung bei
Hagedorn 3, 143: Wie Kluge zu genießen wiſſen, | verbleibt
dem Pöbel unbewußt ꝛc. 2) fortdauernd bleiben nach
dem Weggang, Wegfall des Übrigen: Mir (ver)blieb
noch eine ziemliche Summe. 3) veralt.: Es iſt Alles
kommen [eingetroffen] und keins [der Worte] verb. [uner-
füllt geblieben]. Joh. 23, 14. Vōr- [15]: Die vor-
gebundne Schürze bleibt vor; Er bleibt im Wettlauf den An-
dern vor, wird von ihnen nicht erreicht; Die Uhr ging
vor und bleibt auch nach dem Rücken des Stellblatts vor ꝛc., ſ.
nach-b. Wég-: fort-b., ſ. unter-b., verſch. von
aus-b., indem es ſich auch auf Das bezieht, deſſen Ein-
treffen nicht zu erwarten ſtand, deßhalb auch = fort-
fallen: Ein eingeladner Gaſt bleibt aus, ein ungeladner bleibt
weg vom Schmauſe; Materialien ..., von denen hier Man-
ches weggeblieben. G. 39, 466. Zū- [15]: verſchloſſen
bleiben. Zurück- [15]: 1) in Bezug auf ein zu
Erreichendes, das nicht erreicht wird: Meine Uhr bleibt
zurück, bleibt nach (verſch. 2); Er bleibt im Wettlauf zu-
rück; Daß der Vetturin hinter ſeiner Schuldigkeit zurückblieb.
G. 23, 62; Sie ſind Nachahmung der italieniſchen ... Poe-
ſie, hinter welcher ſie aber weit z. müſſen. Knebel 3, 72; Er
ſah ſie beſchenkt ... von allen Andern, er wollte nicht z. Höfer
V. 257 [ihnen nachſtehn]. 2) zurückgelaſſen bleiben:
Meine Uhr bleibt als-Pfand zurück (verſch. 1); Des zurück-
bleibenden Verwaiſ’ten unendliche Thränen. G. 34, 207; Sie
gingen, er blieb zurück. Platen 4, 291; Von jenem lebens-
warmen Bilde | blieb der Schatten nur zurück. Sch. 22a ꝛc.
Dafür „rück-b.“ in den ungetrennten Formen.
Zuſámmen-: nicht getrennt werden. Immermann
M. 1, 263; 4, 270 ꝛc. Zwiſchen- [15]: dazwiſchen
bleiben u. ä. m.