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bleiben
Blēīben, intr. (sein):
blieb; geblieben: in einem Ort, in einem Zustande beharren; dieselben nicht verlassen, nicht verändern; fortfahren zu sein, wo oder wie Etwas war:
1) örtlich, oft mit Adv.: Hier, da, dort, drüben, oben, unten, vorn, hinten, dahinten, daheim b.; Wo du bleibst, da bleibe ich auch etc., oder mit Hw. und Präpos.. wobei zuw. (s. 2—7) die örtl. Bed. etwas zurücktritt: Im Lande, in der Stadt, im Bett, in der Stube, im Haus, zu Hause etc., an einem Ort, Platz, einer Stelle etc., auf der Straße, Jnsel, dem Saal etc., bei, um Jemand etc., innerhalb gewisser Grenzen, diesseit des Flusses, vor der Thür, hinterm Zaun, neben dem Wagen, unter der Treppe b. etc.; Die Stangen sollen in den Rinken b.; Die Knöpfe sollen am Rock (daran), das Futter unter dem Rock (darunter) b.; Es blieb kein Stein auf dem andern etc.
2) (s. 1) Auf Etwas b., darauf beharren, davon nicht abgehn: Auf seinem (s. d.) Kopf (G. 14, 250), Sinn (13, 199), Wort (H. 9, 57), Nein (Sch. 35b), Alkoran (Luther 8, 13a) b.; Wie ein Stock blieb er auf seinem Aberglauben. Tieck N. 5, 226; Ich bleibe darauf, sie soll Königin von meinen Schlössern werden. G. 9, 69; W. 20, 327; Da bleib’ ich auf, da lebe und sterbe ich auf. Luther 3, 330 u. v. 3) (s. 2) Bei Etwas, bei einer Behauptung, bei seiner Aussage, bei der Stange, Klinge b.; Unwiderrnflich bleibt’s bei der Entscheidung. Sch. 256b; Sie blieb dabei, ich hätte ihr einen Puff gegeben. Börne. 2, 191; Es bleibt bei der Verabredung, beim Alten, dabei (s. 10); Es blieb bei allgemeinen Danksagungen. G. 17, 110, es entfernte sich nicht davon, ging nicht darüber hinaus; Blieb es nicht bloß bei der Maske, sondern die Narrheit durchdrang mich. 119. Seltner: So ihr b. werdet an meiner Rede. Joh. 8, 31 etc. 4) Hinter Etwas b., zurück-b.: Beim Wettrennen blieb er weit hinter den Übrigen; Hinter mir blieb .. jegliche Spur menschlicher Hände zurück [ich ließ sie zurück, hinter mir liegen]. Sch. 77a; Das Gut bleibt hinter euch [geht bei eurem Tode nicht mit euch, hinterbleibt den Erben]. Lichtwer 214 etc. Ahnlich: Wie weit unsere Sprache hinten bliebe [hinter der griechischen, ihr nachstehn]. B. 139b; Dahinten [zurück-] b.; Ich schaffe, daß nicht Viel dahinten [zu thun übrig] bleibt. Gotthelf U. 1, 193 etc., aber: Wenn dein Schlabi [Tölpel von Mann] dahinten blieb. Sch. 9 = stürbe, s. 20. 5) Das Geld bleibt in der Verwandtschaft, kommt nicht aus derselben; Die Uhr bleibt im Gang etc., s. 15. 6) Unter Etwas b., nicht so hoch gelangen (vgl. 4): Karl war und blieb in der Schule über mir, wie Adolf immer unter mir blieb; Eine schönere Gestalt habe ich nie gesehen; alle Beschreibungen des Prinzen waren unter ihr geblieben. Sch. 748b etc.; Alles bleibt unter uns –⏑–, erreicht uns nicht, dagegen. –⏑́, kommt nicht über den Kreis der Sprechenden hinaus, wird Keinem weiter mitgetheilt. Uber die Betonung s. Bei 3m. 7) Von Etwas b., sich davon entfernt halten, nicht hinangehn: Bleib auch du von den Brettern! G.; Laß Das liegen, bleib davon! etc. Ebenso: Ich will damit Nichts zu thun haben, ich bleibe am liebsten aus der Geschichte heraus; Etwas bleibt aus dem Spiel (s. d.), vgl. 12 und 19). 8) der substant. Infin., z. B.: Die Jahre seines Dableibens [dortigen Aufenthalts]. G. 20, 100; Das Zuhause-B. etc., minder gw.: Überdrüssig der Zuhausebleibung. Rückert 1, 143 (vgl.: PMelissus: Die Bleibung. Wackernagel 2, 125, Z. 36), und ohne hinzugefügte Ortsbestimmung: Die Begierde nach Rom zu kommen .. wuchs so sehr . ., daß kein B. mehr war. G. 23, 148; Als endlich Tom’s B. in Ritterburg nicht mehr war. Stilling 4, 173; In Paris hab’ ich kein B. [keine b–de Stätte, wo ich mich heimisch fühle, s. 9], mein Bruder ist selber nicht zu Hause. Chamisso 5, 191. Hier, dort ist meines B–s nicht mehr. Hölderlin H. 2, 75; Sch. 512b; 389b. Für mich ist kein B–s. G. 9, 361; Ich kenn kein B–s mehr. Gutzkow R. 2, 130; Wo ich denn selbst mein B–s haben werd. Mörike N. 452; 398. (Vgl.: Hier ist kein Weilen s. Werner Osts. 1, 91; Kein Auskommen s. G. Stein 1, 4 u. ä. m. unter S.) 9) (s. 8) das Partic.: Wirst du unter denselben Völkern kein b–d Wesen haben; Daß ihr eine b–de Hab im Himmel habt; Wir haben hier leine b–de Statt. Bibel und danach oft. Ferner (vgl. 10) = dauernd, beständig: Verhasst sei mir das B–de, verhasst, | was mir in seiner Dauer Stolz erscheint. G. 13, 286; Ein Schreckliches, nun ewig B–des. 287; Hinter Wolken erlöschen des Wagens beharrliche Sterne, | b–d ist Nichts mehr. Sch. 76b etc. 10) ohne Ortsangabe: Kehret doch ein zum Hause euers Knechts und bleibet über Nacht. 1. Mos. 19, 2; Eine Sache, die jeder Reisende zu seinem Vortheil, jeder B–de zu seinem Nachtheil öfters erfahren hat. G. 22, 140 etc., nam. aber auch das Beständige, Dauernde im Ggstz. des Weggehnden, Schwindenden zu bez.: Wer schreibt, der bleibt (Litera scripta manet). Sprichw.; Der Mensch fleucht wie ein Schatten und bleibt nicht. Hiob 14, 2; Wer kann b. [bestehn] vor seinem Frost? Ps. 147, 17; Ach, wie ist’s thm so wohl! er weiß nicht zu b. vor Freude. Echtermeyer 370; Daß das Geschriebene b. [dauernden Werth behalten] sollte. G. 6, 93; Sie aber, sie b. | in ewigen Festen. 13, 71; Am Helme blieb kein Glanz, am Helmbusch kein Gefieder, | kein Ring am Panzer ganz, keins ungequetscht der Glieder (s. 13). Rückert Rost. 87a. ςē Oft mit persönl. Dat.: Blieb mir unter den feindlichen Hufen | nur die Ehr’ und dies alternde Haupt. Holtei; Was uns bleibt, wenn Deutschlands Säulen brechen? Körner 27a; Sie geht dahin, ein schon verklärter Geist | und mir bleibt die Verzweiflung der Verdammten. Sch. 445a; Ich bleibe der Verzweiflung zum Raube etc. 11) (s. 10) Rechenk.: den Rest beim Abziehn zu bezeichnen, gw. in der Ez.: Zweimal sechs ist zwölf und vier davon bleibt acht. Falk Mensch. 57u. o., zuw., wie im Frz. etc., Mz.: Zwanzig von hundert bleiben achtzig. Gutzkow R. 1, 118; Von zwanzig zwei abziehn, daß achtzehn b. Schlegel Cymb. 2, 1 etc. Ebenso: übrig, über-b. 12) der Ort des Verweilens kann aber auch ein entfernter sein, den der ersehnte Ggstd. nicht verlässt, so daß b. = aus-, fort-b. erscheint (vgl. 19): Mein Bräutigam, der bleibt so lange. G. 7, 173; Wo meine Knechte b.! 9, 8; Wo bleibt das Frühstück? 10, 114 [wo steckt es, daß es nicht kommt]; O, komm, mein Geliebter! | Wo bleibst du und säumest? Sch. 498a; Wo bleibt die zugesagte Hilfe? dein Versprechen? etc. 13) B. (s. 10) bez. im Ggstz. des bereits Geschehnen, Erledigten das noch zu Bevorstehnde, Erledigende, Zukünftige, was minder hervorgehoben auch durch „sein“ bez. werden kann: Die übrigen Fragen habe ich beantwor- 1et, es bleibt [oder ist] also nur noch eineFrage unbeantwortet, zu beantworten; Es bleibt immer noch die Frage; Das bleibt ein Räthsel; Zu bedenken bleibt dabei, daß etc.; Dies bleibt spätrer Untersuchung vorbehalten; [Der Fehler] bleibt deiner Gnade zu verzeihen. G. 13, 204; Was .. jedem Streben stets unverzeihbar bleibt. 183 etc. Mit Ew., die oft in der Form von Partic., zumal mit dem verneinenden „un“ auftreten, entspricht diese Wendung dem Passiv des Gegensatzes, in dem jedoch die Beziehung auf den frühern Zustand als fortdauernd hervorgehoben wird: Die Thüre dort bleibet verschlossen. G. 1, 69 = bleibt zu, zugemacht, wird nicht geöffnet; Die Schule der Griechen | blieb noch offen, das Thor schlossen die Jahre nicht zu. 233; So daß ihm noch eine Hinterthüre offen bleibt. Immermann M. 3, 232; Die Thür bleibt die Nacht über auf, offen, unverschlossen, wird nicht verschlossen; Wo sie sollten ewiglich also geschwiegen [schweigend] und zertreten b. Luther 5, 534b; Unbemerkt b., nicht bemerkt werden; Nicht unbemerkt b., bemerkt werden: Ungefreiet (Ps. 78, 63), unverheirathet, ehelos, ein Hagestolz: ungestraft, straflos; ungerührt, unempfindlich, hart etc.; unbelohnt, unbelacht, unbeweint, ungetröstet, unbeantwortet, un- erwähnt, unbeachtet b. u. v. ä. 14) (s. 13) das Beharren in einem Zustand, wie „werden“ den Übergang aus einem Zustand in einen andern bezeichnet: Jemand wird gefangen und bleibt dann gefangen; Was ich ihm gab, sein Schuldner bin ich blieben. Chamisso 4, 13, unverändert, wie ich es gewesen etc. 15) oft mit „sein“, an das es sich der Konstruktion nach ganz anreiht, verbunden: Ich bin und bleibe dein Freund; Laß (s. d., und vgl.: L. 12, 348 und dazu Herrig 18, 221) mich deinen Sohn b. W. 8, 121; Ich werde | ein Landsverräther ihnen sein und b. 361b; Freigerichte waren sie und Freigerichte blieben sie. Immermann M. 1, 446; Setz deinen Fuß auf ellenhohe Socken, | du bleibst doch immer, was du bist. G. 11, 73; Gutes, frohen Muths, einer Ansicht, Meinung, Überzeugung, eines Glaubens, Sinns (sein und) b.; Ich bin und bleibe Willens, Das zu thun; Du bist und bleibst doch rein des Teufels!; Das ist und bleibt mein; Wem sie ist [gehört] und wem sie b. werde. Talvj 2, 246; Die Reihe ist und bleibt noch einige Zeit an dir; Am Leben, auf der Hut, im Irrthum, in der Mode, im Gang, aus der Mode, ohne Sorgen (sein und) b.; Der Schein ist und bleibt gegen dich u. v. ä. Ahnl.: Der Knopf ist ab [vom Rock] und soll ab-b.; Die Thür bleibt auf, zu; Mit der noch spät aufgebliebnen Wirthin. Stahr Jt. 2, 366 etc. 16) zuw. ist Subj. und Präd. bedeutungsvoll ein Wort, wodurch hervorgehoben wird, daß der Gegenstand unveränderlich ist und am Ende in seiner vielleicht verkannten Wesenheit sich geltend macht: Und wenn der Bauer ein Bauer ist, so bleibt der Bauer ein Bauer. Werner Febr.; Recht muß doch Recht b. Ps. 94, 15; Gellert 1, 40 [= am Ende sich als Recht erweisen, vgl. 10]; Wahr bleibt wahr. G. 34, 215; Wahrheit muß Wahrheit b. und Ehrlich währt am längsten. Immermann M. 1, 22; Rothhaut bleibt Rothhaut. Sealssield Leg. 1, 22 [verändert sein Wesen auf die Dauer nicht, zuletzt tritt doch der tückische Charakter hervor]; Für das schöne Band danke ich; es ist auch ein gar zu niedliches Bändchen. Leipzig bleibt wohl Leipzig. Rabener 3, 29 [bewährt sich als bedeutende, unübertroffne Handelsstadt] etc. 17) das Präd. ein Ew. oder Partic. (s. 13), ferner: Einig, eins, fest, froh, fromm, gesund, heiter, krank, lebendig, leer, schwach, stark, steif, stille, traurig, treu, unschuldig, voll b. etc.; Sei ruhig, bleibe ruhig, mein Kind! G. 1, 146; Mit gleich-b–der Kraft. Fichte 7, 58; Er bleibt sich stets gleich; Das bleibt sich [einander] gleich; Daß seine Weisheit höher bleibe als unsere. Luther 6, 232a [von unserer nicht erreicht werde] etc. Kurz [= stecken, s. 18] b. Hippel 8, 346, nach dem Frz. 18) mit Intr., einen ununterbrochen dauernden Zustand zu bezeichnen, veralt. im Partic.: Haltend (Berlichingen 115), sitzend (Schaidenraißer 47a) etc., gw. im Infin., dem zumal in der Volksspr. oft noch die schon in b. steckende Vors. „be“ vorgesetzt wird: Haften, halten, hangen, hängen, behangen (Fichte 7, 346; Luther 5, 429b; W. 12, 21 etc.), kleben, an der Pfanne (s. d.) kleben, bekleben (Gisander Fels. 2, 371), leben, lehnen (Rank Arm. 104), liegen, sitzen, stecken, bestecken (Spee Trutzn. 225), stocken, übernachten (Mörike N. 607) b. etc.; Die Uhr fiel hin, aber sie blieb gehn [im Gang]; Die Cigarre blieb brennen; Daß die armen Seelen im Fegfeur brennen bleiben. Fischart B. 217a; O daß sie ewig grünen bliebe [fortgrünte], | die schöne Zeit der jungen Liebe. Sch. 77b; Die Uhr ist stehn geblieben [stillgestanden]; Der alte Gebrauch blieb bestehn [im Bestand]. G. 31, 361; Gerne hätt’ ich fortgeschrieben, | aber es ist liegen blieben [nicht fortgesetzt worden]. 1, 266; Ein Mädchen bleibt sitzen, das keinen Tänzer, keinen Freier findet u. ä. m. 19) mit Bezug auf etwas noch nicht Vorhandkes, das auch nicht hervorkommen soll, also = ungeschehn, ungethan b. (vgl. 12), unter-b. (s. d.): Wenn’s noch nicht geschehn ist, so mag es b. Adelung. Am häufigsten: Etwas b. lassen = es unterlassen (vgl. das ganz ähnliche: sein lassen, Einen = in Ruhe, Frieden; Etwas, es ungethan lassen, es unterlassen): Mit Gunsten, Herr Kaiser, das lasst nur hübsch b. B. 67b; G. 11, 96 u. o. 20) versch. von dem Bisherigen = sterben, zumal als Schifferausdr. = zur See verunglücken und umkommen, Höfer V. 175; auch von dem Schiff selbst = stranden; ferner von den auf dem Schlachtfeld Gefallnen etc.: Einer von uns bleibt hier auf der Stelle. G. 16, 117 etc. In diesen jetzt gewöhnl. Anwendungen die vielleicht die ursprünglichen sind (Adelung erklärt ziemlich unwahrscheinlich bleiben = ableiben etc.), erklärt sich das Wort leicht, im Ggstz. v. den aus der Schlacht, aus dem Meere, vom Platze Heimkehrenden; doch galt das Wort früher allgem. sterben, s. Adelung, Benecke, Grimm etc. So lautet z. B. Odyss. 2, 184: Ulysses ist einmal umkummen und es war Nichts daran gelegen, ob du auch schon bei ihm wärest belieben. Schaidenraißer 6b; Solch Herzleid, daß ich leicht auch hätte b. mögen. Luther 8, 174b etc. Namentl. häufig ist auch noch die Wendung: Todt b. 2. Kön. 2, 31; 1. Macc. 4, 15 etc., worauf sich auch das Räthsel bezieht: Wie kann man b., was man noch nie gewesen ist?
Anm. Ahd. biliban, mhd. b(e)lîben, so noch: beleiben, Schaidenraißer 67a u. v., von dem noch mundartl. „leiben“ (s. Schmeller und z. B. in Matth. 26, 64 „lüwen“, Zwingli 3, 14, vgl. engl.: leave), was zu gr. Aeíω stimmt, s. Elf II. Zusammenhang mit „Leib“ bleibt fraglich. Veralt. Impf. bleib“, oft bei Luther, und noch jetzt zuw. das Partic. „blieben“ (G. 1, 266; L. 11, 84 etc.), worin sich noch das Gefühl der Zsstzg. mit der Vors. „be“ bekundet etc.
Zsstzg. sehr zahlreich, zumal mit Einschluß der losern, am Schluß von 15 erwähnten: Áb- [15]. Án- [15]. Āūf- [15]. Āūs- [15]: = nicht eintreffen, nicht kommen, von Etwas, dessen Eintreffen zu erwarten stand, vgl. weg-b.: Über Nacht, lange, mit der Bezahlung a.; Die Hilfe, der Athem, Puls, das Fieber, eine ganze Zeile ist ausgeblieben; Die Strafe wird nicht a. etc. Sie blieb aus und kam immer wieder. G. 17, 376; Sein A. vom Tisch entschuldigt. 18, 118, s. Außen-b.
Āūßen-: st. aus-b. (s. d. und Aus II. 1), nicht bloß bei Altern, z. B.: Tobias 9, 4; Sir. 16, 13; Habak. 2, 3; Luther 6, 1b; 11a; 124b; Opitz 2, 110 v. 86; Günther 694 etc., sondern z. B. auch: Bleibt die Fortsetzung außen. Fichte 7, 110; Als nicht a–de Folge. 288; Sein A. entschuldigen. Forster R. 1, 32; 157; G. 8, 204; 10, 214; Kein Und, kein Bindwörtchen darf a. 14, 74; 15, 104; 295; 18, 47; 84; 23, 387; Sch. 2, 19; Zelt. 6, 89 u. o.; L. 4, 371; 5, 21; 12, 114; Die Reue wird ohnedem nicht a. 144 u. o.; Sch. 331b u. ä. m.
Aūßenvor-: mundartl. fort-b., z. B. Andresen bei Herrig 19, 100. Bēī- [15]: bei einer Sache bleiben, kein Ende darin finden: Wenn er ins Erzählen kommt, bleibt er Stundenlang bei.
Beisámmen-: zusammen-b. Bevōr- [15; 13]: vorbehalten bleiben: So bleibt es mir auf einandermal bevor, zu zeigen etc. B. 324a; Unter Myrten ... bleib uns eine Gruft bevor. 38a; Einem Jeden bleibt sein Ab- oder Beifall bevor. Schottel 3. Dahínten- [4], z. B.: 2. Mos. 10, 16; Hebr. 4, 1: Alle setzten ihm zu, es blieb auch Keiner dahinten. G. 5, 140; Ich blieb mit meinen Anmerkungen nicht dahinten. 18, 115; Wo der Fürst sich hingetraut, da will der Graf ... nicht dahinten bleiben [nachstehn]. Sch. 352b etc. Eīn- [15]: nicht ausgehn, im Hause bleiben. Chamiso 5, 156 etc. Em- pōr [15]: in die Höhe gehoben, oben bleiben, nicht untersinken.
Ent-: aus-, fort-b.: Die Zeit wird nicht e. Börne 1, 284; Da entblieben die Dichter und Maler auch nicht. 2, 111; 3, 345 etc. Fórt- [15]: weg-b., nicht kommen, auch: wegfallen: Bei der Aufführung bleibt eine Scene fort. Hêr-, Hín- etc.: selten, da diese Vors. Bewegung, „bleiben“ aber Ruhe anzeigt, doch zuw. elliptisch: Ich habe das Geld herausgenommen und es soll nun heraus [draußen] bleiben; Die Nummerkarten bleiben aus dem Spiele heraus etc.; dagegen veralt.: Jch allein bin heraus [draußen] blieben, die Andern all sind unbesinnt hineingegangen. Schaidenraißer 43a. Hínten-, Híntan- [4]. I. Hinter- [4; 15]: hinten, zurück-b. II. Hinter-: nach-, zurück-b., in Bezug auf einen Hingeschiednen, gw. nur im Partic., s. Überb.: Die Hinterbliebnen haben seinen Tod angezeigt; Das hinterbliebne Vermögen. Selten: Das muß h., st. unterb. Jn- [15], veralt.: Darum nennen die Theologen solche Geburt des Sohns eine i–de Geburt, die nicht aus der Gottheit falle. Luther 6, 542b. Nāch- [15]: s. vorb.: Im Tanze | blieb ihm der Beste nach [that es ihm Keiner gleich]. W. 11, 62; H. 4, 177; Die faulen Schüler müssen zur Strafe n. [nach der Schulzeit, nachdem die Andern fort sind]; Bei den Nachgebliebnen ... die du verließest [zu Hause]. V. Od. 11, 66; Wenn ein Sohn dem abgeschiednen Manne | nachbleibt. 3, 197; Es bleibt viel Vermögen nach etc. Auch = unter-b.: Das Wort blieb nach. Esra 4, 24,
Rück-: zurück-b.: Wenn Alles rückbleibt, Hoffnung nicht. H. 15, 143. I. Úber-: übrig bleiben: Bei der Theilung blieb noch ein Ei über; Diese Farben können wir für das Ü–de jener Form halten. G. 39; 85 etc. Im Partic. oft: überblieben ohne „ge“, s. [Anm.] z. B.: 1. Mos. 42, 38; Röm. 11, 3; 5 etc., wofür neuere Ausgaben übergeblieben lesen. Die Form ohne ,,ge“, mit dem Ton auf der dritten Silbe, grammatisch zu II. gehörig, ist gewöhnl. wie hinterblieben, wo es sich um die Hinterlaßnen eines Abgeschiednen handelt: Die Überbliebnen | von Tantal’s Haus. G. 13, 79; Die Thränen, die unendlichen | der überbliebnen, der verlaßnen Frau. 86 u. o., seltner von übrig gebliebnen Nicht-Personen: Einige [Pferde] fielen, die überbliebenen zeigten sich kraftlos. 25, 96 etc. II. Über-: s. I.; zuw. mit persönl. Dat.: Einem als etwas Uberlassenes verb.: Die mir bei der Theilung des Geschäfts ü–den Waaren. I. Unter-: überhaupt nicht zum Vorschein kommen, ungeschehn bleiben, versch. von aus-, fort-, wegb., die sich auf ein Fertiges beziehn, das nur an einem best. Platz nicht erscheint: Das Schreiben, der Brief ist unterblieben, ist gar nicht geschrieben worden; ist ausgeblieben, der geschriebne ist nicht eingetroffen, woer hätte eintreffen müssen; ist als ungehörig aus der Sammlung fort-, weggeblieben s. d. II. Únter- [14]: dar- unter bleiben: Ter Rock ist verändert, das alte Futter ist aber untergeblieben. Ver-;
1) unveränderlich bleiben, fortdauernd in einem Zustand verharren; Jch verbleibe hochachtungsvoll, ergebenst, gewöhnl. Briefschluß; Verblieb ... in unerschütterlicher Seelenruhe. Immermann M. 1, 284; Ohne allen Fehl zu ver-b. L. 11, 83; Und wird’s dabei auch sein Ver-b. [vgl. Bewenden] haben. Sch. 335b; Fand den Spaß | zu lustig, es dabei ver-b. zu lassen. W. 12, 43 etc. Dagegen nicht füglich für bleiben, örtlich = an einem Ort [nicht in einem Zustand] beharren, verweilen; Er blieb zwei Monate in Paris etc.; ferner nicht, um die Fortdauer eines nicht eingetretnen Zustandes zu bez.: Das blieb unbeachtet, unbemerkt, verschwiegen etc. und so tadelt im richtigen Gefühl schon Adelung bei Hagedorn 3, 143: Wie Kluge zu genießen wissen, | verbleibt dem Pöbel unbewußt etc.
2) fortdauernd bleiben nach dem Weggang, Wegfall des Übrigen: Mir (ver)blieb noch eine ziemliche Summe.
3) veralt.: Es ist Alles kommen [eingetroffen] und keins [der Worte] verb. [unerfüllt geblieben]. Joh. 23, 14. Vōr- [15]: Die vorgebundne Schürze bleibt vor; Er bleibt im Wettlauf den Andern vor, wird von ihnen nicht erreicht; Die Uhr ging vor und bleibt auch nach dem Rücken des Stellblatts vor etc., s. nach-b. Wég-: fort-b., s. unter-b., versch. von aus-b., indem es sich auch auf Das bezieht, dessen Eintreffen nicht zu erwarten stand, deßhalb auch = fortfallen: Ein eingeladner Gast bleibt aus, ein ungeladner bleibt weg vom Schmause; Materialien ..., von denen hier Manches weggeblieben. G. 39, 466. Zū- [15]: verschlossen bleiben. Zurück- [15]:
1) in Bezug auf ein zu Erreichendes, das nicht erreicht wird: Meine Uhr bleibt zurück, bleibt nach (versch. 2); Er bleibt im Wettlauf zurück; Daß der Vetturin hinter seiner Schuldigkeit zurückblieb. G. 23, 62; Sie sind Nachahmung der italienischen ... Poesie, hinter welcher sie aber weit z. müssen. Knebel 3, 72; Er sah sie beschenkt ... von allen Andern, er wollte nicht z. Höfer V. 257 [ihnen nachstehn].
2) zurückgelassen bleiben: Meine Uhr bleibt als-Pfand zurück (versch. 1); Des zurückbleibenden Verwais’ten unendliche Thränen. G. 34, 207; Sie gingen, er blieb zurück. Platen 4, 291; Von jenem lebenswarmen Bilde | blieb der Schatten nur zurück. Sch. 22a etc. Dafür „rück-b.“ in den ungetrennten Formen. Zusámmen-: nicht getrennt werden. Immermann M. 1, 263; 4, 270 etc. Zwischen- [15]: dazwischen bleiben u. ä. m.